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BIV-OT mobi­li­siert gegen Notfallreformgesetz

Mit dem Beschluss zur Wiedereinführung von Hilfsmittelausschreibungen sieht der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die Versorgungsqualität und die wirtschaftliche Situation der Betriebe gefährdet. Um das zu verhindern, fordert er die Bundesländer zum Handeln auf.

Erst der 3‑Pro­zent-Abschlag, nun die Rück­kehr zu Aus­schrei­bun­gen. Mit dem Beschluss des Not­fall­re­form­ge­set­zes muss die Bran­che erneut einen her­ben Schlag ein­ste­cken. Doch die setzt sich zur Wehr: In einer Stel­lung­nah­me for­dert der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) die Bun­des­län­der auf, gegen­zu­steu­ern und sich im Bun­des­rat für die Anru­fung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses einzusetzen.

Aus­schrei­bun­gen waren 2019 nach erheb­li­chen Qua­li­täts­pro­ble­men abge­schafft wor­den. Bereits 2016 hat­te der Bun­des­rech­nungs­hof Ver­sor­gungs­de­fi­zi­te fest­ge­stellt. Auch die Bun­des­re­gie­rung hat­te 2024 auf begrenz­te Ein­spar­wir­kun­gen frü­he­rer Aus­schrei­bun­gen und erneu­te Qua­li­täts­ri­si­ken hin­ge­wie­sen. „Wir sind fas­sungs­los, wie wenig die­se Erkennt­nis­se heu­te zäh­len“, heißt es in der Stel­lung­nah­me des BIV-OT.

Der Ver­band befürch­tet, dass regio­na­le Betrie­be durch selek­ti­ve Zuschlä­ge ver­drängt wer­den – ins­be­son­de­re im länd­li­chen Raum. Zudem kri­ti­siert der Ver­band die Aus­wei­tung des pau­scha­len Abschlags auf den Pfle­ge­be­reich nach § 40 SGB XI. Gera­de bei kom­ple­xen Ver­sor­gun­gen mit hoch­prei­si­gen High­tech-Kom­po­nen­ten und Garan­tie­leis­tun­gen kön­ne dies die Betrie­be wirt­schaft­lich zusätz­lich belasten.

Ver­sor­gungs­lü­cken bestehen laut BIV-OT bereits jetzt: Aus dem Reha­ca­re Report 2026 geht her­vor, dass von 1.527 befrag­ten Hilfs­mit­tel­nut­zern 72 Pro­zent von belas­ten­den War­te­zei­ten bei Repa­ra­tu­ren oder Ersatz­ver­sor­gun­gen betrof­fen waren. 61 Pro­zent gaben wirt­schaft­lich ein­ge­schränk­te Wahl­mög­lich­kei­ten an, 54 Pro­zent erhiel­ten nach eige­nen Anga­ben kei­ne bedarfs­ge­rech­ten Hilfs­mit­tel, weil pas­sen­de Alter­na­ti­ven nicht geneh­migt wurden.

Die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät der Betrie­be sei zudem auch für die Ver­sor­gung in Kri­sen­si­tua­tio­nen rele­vant, argu­men­tiert der BIV-OT. Regio­na­le ortho­pä­die­tech­ni­sche Netz­wer­ke sei­en Teil der zivil-mili­tä­ri­schen Gesundheitsversorgung.

Die voll­stän­di­ge Stel­lung­nah­me steht auf der Web­site des BIV-OT zur Verfügung.

 

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