Infek­ti­ons­schutz­ge­setz: Sani­täts­häu­ser blei­ben offen!

Der Bundestag debattiert vor dem Hintergrund der steigenden Belastung für das Gesundheitssystem durch hohe Infektionszahlen und die Verbreitung von Coronavirus-Varianten über die Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) liegt ein Entwurf zum Kabinettsbeschluss vor.

Sani­täts­häu­ser wer­den in dem Kabi­netts­ent­wurf expli­zit in der Öff­nungs­klau­sel genannt. Sie sind nicht von mög­li­chen Schlie­ßun­gen betrof­fen und dür­fen die Ver­sor­gung ihrer Pati­en­ten wei­ter ausüben.

Zudem sind in dem Ent­wurf Anord­nun­gen für das Tra­gen von Atem­schutz­mas­ken auf­ge­führt: Für Kun­den­kon­tak­te ohne eine kör­per­na­he Dienst­leis­tung ist das Tra­gen einer FFP2-Atem­schutz­mas­ke oder einer ande­ren medi­zi­ni­schen Mas­ke (auch als OP-Mas­ke bekannt) aus­rei­chend. Sobald eine kör­per­na­he Dienst­leis­tung aus­ge­führt wird, müs­sen alle Betei­lig­ten eine FFP2-Atem­schutz­mas­ke benutzen.

Tei­len Sie die­sen Inhalt