BAS: Unzu­rei­chen­de Trans­pa­renz Grund für Beschwerden

Seit fast genau einem Jahr hat das Bundesversicherungsamt einen neuen Namen: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der neue Name trägt dem steten Aufgabenzuwachs Rechnung und unterstreicht die vielfältigen Prüf- und Verwaltungsaufgaben.

Das Bun­des­amt hat die Auf­sicht über die bun­des­un­mit­tel­ba­ren Trä­ger der gesetz­li­chen Kranken‑, Ren­ten- und Unfall­ver­si­che­rung sowie der sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung. Im Gespräch mit der OT erklärt Ant­je Dom­scheit, Refe­rats­lei­te­rin 211 – Grund­satz­fra­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung, Wett­be­werb und sons­ti­ge Ver­trä­ge am BAS, wie sich die Arbeit unter Coro­na-Bedin­gun­gen ver­än­dert hat und wo sie in Zukunft Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Kran­ken­kas­sen sieht.

OT: Frau Dom­scheit, wie vie­le Grund­satz­prü­fun­gen bezie­hungs­wei­se Ein­ga­ben müs­sen Sie in Ihrem Refe­rat des Bun­des­am­tes für Sozia­le Siche­rung (BAS) aktu­ell bearbeiten?

Ant­je Dom­scheit: In unse­rer Abtei­lung haben uns im zurück­lie­gen­den Jahr ins­ge­samt 3411 Ein­ga­ben und Peti­tio­nen erreicht, davon sind 340 auf den Hilfs­mit­tel­be­reich ent­fal­len. 2020 lie­gen dem Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung bis­her 308 Ein­ga­ben und 35 Grund­satz­prü­fun­gen gegen das Ver­wal­tungs­han­deln von Kran­ken­kas­sen im Hilfs­mit­tel­be­reich zur Bear­bei­tung vor.

OT: Wie ist die Ent­wick­lung der ver­gan­ge­nen Jah­re zu beschreiben?

Dom­scheit: Im Ver­gleich zum Vor­jahr sind die Zah­len im Hilfs­mit­tel­be­reich gleich­blei­bend hoch; grö­ße­re Schwan­kun­gen kön­nen nicht fest­ge­stellt werden.

Feh­len­de Trans­pa­renz beanstandet

OT: Was sind die häu­figs­ten Beschwer­den, die an Sie her­an­ge­tra­gen werden?

Dom­scheit: Im Bereich der Ver­sor­gung mit Hilfs­mit­teln befasst sich das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung über­wie­gend mit Beschwer­den dar­über, dass kei­ne bzw. unge­nü­gen­de Ver­trags­ver­hand­lun­gen geführt wer­den und eine Viel­zahl von Ein­zel­ver­ein­ba­run­gen geschlos­sen wer­den, obwohl vor­ran­gig ein Ver­trags­schluss nach § 127 Abs. 1 SGB V zu erfol­gen hat. Auch die feh­len­de Trans­pa­renz über Ver­trags­part­ner und Ver­trags­in­halt wird häu­fig bean­stan­det; eben­so auch die Ver­hin­de­rung von Ver­trags­bei­trit­ten durch Ver­ein­ba­rung von Ver­trä­gen zu kon­kre­ten Hilfs­mit­teln (soge­nann­te 10-Steller).

OT: Kön­nen Sie einen Trend aus­ma­chen, wel­che Berei­che aktu­ell beson­ders häu­fig Grund zur Beschwer­de sind?

Dom­scheit: Aktu­ell befasst sich das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung im Bereich der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung schwer­punkt­mä­ßig mit der auf­sichts­recht­li­chen Beglei­tung der Umset­zung der Refor­men zum Abschluss von Hilfs­mit­tel­ver­trä­gen. Wir ver­wei­sen inso­weit auf unser Rund­schrei­ben vom 17. Juni 2020. Der­zeit wer­den die Ant­wor­ten der Kran­ken­kas­sen hier­zu noch ausgewertet.

OT: Ganz aktu­ell beschäf­ti­gen die geschei­ter­ten Ver­hand­lun­gen zwi­schen der IKK Clas­sic und der Arbeits­ge­mein­schaft der maß­geb­li­chen Leis­tungs­er­brin­ger zu einem neu­en Reha-Ver­trag die Bran­che. Wie schät­zen Sie das Ver­hal­ten von den bei­den Ver­hand­lungs­sei­ten ein?

Dom­scheit: Da das auf­sichts­recht­li­che Ver­fah­ren noch nicht abge­schlos­sen ist, bit­ten wir um Ver­ständ­nis, dass wir an die­ser Stel­le kei­ne Stel­lung­nah­me zu Ihrer Fra­ge abge­ben können.

OT: Wie lässt sich so etwas vermeiden?

Dom­scheit: Los­ge­löst von die­sem Ein­zel­fall prüft das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung, ob Ver­trags­ver­hand­lun­gen geführt wer­den. An die­ser Stel­le begrü­ßen wir das mit dem Medi­zin­pro­duk­te-Anpas­sungs­ge­setz-EU in § 127 Abs. 1a SGB V ein­ge­führ­te Schieds­ver­fah­ren zur Konfliktlösung.

OT: Stich­wort Ein­zel­ver­trag: Hat es der Gesetz­ge­ber bis­her hier ver­passt, eine ein­deu­ti­ge Rege­lung zu schaffen?

Dom­scheit: Der BIV-OT ver­tritt in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 7. Dezem­ber 2020 die Auf­fas­sung, dass ein Gesetz erfor­der­lich sei, wel­ches den Kran­ken­kas­sen ver­bie­tet, Ver­hand­lun­gen über die Ver­sor­gung von Ver­si­cher­ten mit jedem Ein­zel­be­trieb zu füh­ren, der Hilfs­mit­tel lie­fern kann. Sie schla­gen vor, Ver­trags­ver­hand­lun­gen auf Ver­bän­de und bun­des­wei­te Zusam­men­schlüs­se von Sani­täts­häu­sern zu beschränken.

In die­sem Punkt kön­nen wir Ihnen lei­der nicht bei­pflich­ten. Gera­de auch klei­ne­re Leis­tungs­er­brin­ger müs­sen die Mög­lich­keit erhal­ten, Ver­trä­ge mit Kran­ken­kas­sen zu schlie­ßen, um eine wohn­ort­na­he Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Für die Ver­si­cher­ten, die immer im Vor­der­grund des Ver­sor­gungs­ge­sche­hens ste­hen soll­ten, sehen wir kei­ne Schlech­ter­stel­lung, wenn eine Kran­ken­kas­se mit einem nur regio­nal täti­gen Leis­tungs­er­brin­ger einen Ver­sor­gungs­ver­trag abschließt.

OT: Dür­fen „Qua­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung“ und „Wirt­schaft­lich­keit“ ein Gegen­satz­paar sein oder soll­te hier nicht viel­mehr auf ein Hand-in-Hand der bei­den Berei­che geach­tet werden?

Dom­scheit: Die Qua­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung und die Wirt­schaft­lich­keit soll­ten kein Gegen­satz­paar sein. Sei­tens der Kran­ken­kas­sen sind Qua­li­täts­an­for­de­run­gen in der Pati­en­ten­ver­sor­gung zu defi­nie­ren. Bei der ver­trag­li­chen Umset­zung muss dann natür­lich im Sin­ne aller Ver­si­cher­ten die wirt­schaft­lichs­te Mög­lich­keit genutzt werden.

OT: Wel­che Maß­nah­men kön­nen zu mehr Trans­pa­renz bei der Ver­trags­ge­stal­tung beitragen?

Dom­scheit: Trans­pa­renz bei der Ver­trags­ge­stal­tung setzt vor­aus, dass bekannt ist, wel­che Ver­trä­ge bereits vor­han­den sind. Über die Inhal­te abge­schlos­se­ner Ver­trä­ge sind ande­re Leis­tungs­er­brin­ger auf Nach­fra­ge gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V unver­züg­lich zu infor­mie­ren. Eben­so müs­sen die Kran­ken­kas­sen nach § 127 Abs. 6 SGB V die wesent­li­chen Inhal­te der geschlos­se­nen Ver­trä­ge im Inter­net ver­öf­fent­li­chen. Trans­pa­renz bei der Ver­trags­ge­stal­tung setzt damit vor­aus, dass die Kran­ken­kas­sen ihrer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach­kom­men. Die Aus­wer­tung der Ant­wor­ten der Kran­ken­kas­sen auf unser Rund­schrei­ben vom 17. Juni 2020 machen jedoch deut­lich, dass die Kran­ken­kas­sen ihren Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach § 127 Abs. 6 SGB V aktu­ell noch nicht aus­rei­chend nach­kom­men. Im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten wird das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung dar­auf hin­ar­bei­ten, dass die Kran­ken­kas­sen ihren Pflich­ten nach § 127 Abs. 6 SGB V nach­kom­men, ggf. auch mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den auf­sichts­recht­li­chen Mitteln.

„Wir sehen eher ein Miteinander”

OT: Wie erle­ben Sie das Mit- bzw. Gegen­ein­an­der von Leis­tungs­er­brin­gern und Krankenkassen?

Dom­scheit: Hier ist zu berück­sich­ti­gen, dass wir nur dann einen Ein­blick in das Mit­ein­an­der von Leis­tungs­er­brin­gern und Kran­ken­kas­sen erhal­ten, wenn etwas im Argen liegt. Es gibt natür­lich vie­le Beschwer­den von Leis­tungs­er­brin­gern. Unter Berück­sich­ti­gung der Viel­zahl von Ver­trä­gen, die zwi­schen den Kran­ken­kas­sen und Leis­tungs­er­brin­gern rei­bungs­los geschlos­sen wer­den, sehen wir aber eher ein Mit­ein­an­der der Ver­trags­part­ner als ein Gegeneinander.

OT: Wo sehen Sie in Zukunft das größ­te Kon­flikt­po­ten­zi­al zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Krankenkassen?

Dom­scheit: Die Kran­ken­kas­sen wer­den mit immer mehr Inno­va­tio­nen im Bereich der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung kon­fron­tiert, die natür­lich auch einen Anstieg der Kos­ten zur Fol­ge haben. Gleich­zei­tig steigt die Anzahl der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gun­gen auf­grund der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung. Hier wird sich ein Kon­flikt­po­ten­ti­al erge­ben, da die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung bezahl­bar blei­ben muss.

OT: Wie beein­flusst die Coro­na-Pan­de­mie Ihre Arbeit?

Dom­scheit: Das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung hat auf­grund der Ver­ant­wor­tung für die Aus­zah­lung der Coro­na-Hil­fen eine hohe Rele­vanz im Gesund­heits­sys­tem und in der Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se. Aber auch auf­grund ver­mehr­ter Ein­ga­ben und Anfra­gen von Ver­si­cher­ten und Selbst­stän­di­gen hat das Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung deut­lich mehr zu tun.

Die Coro­na-Pan­de­mie führt aber auch zur Ände­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit­ein­an­der. Da, wo noch vor einem Jahr ein per­sön­li­cher Aus­tausch mög­lich war, erfolgt die­ser nun z. B. über Video­kon­fe­ren­zen. Dank der tech­nisch guten Aus­stat­tung des Bun­des­am­tes für Sozia­le Siche­rung ist dies aber auch pro­blem­los mög­lich. Trotz­dem freu­en wir uns, wenn der Dia­log mit den Kran­ken­kas­sen und den ande­ren Akteu­ren im Gesund­heits­sys­tem wie­der ana­log mög­lich ist.

Die Fra­gen stell­te Hei­ko Cordes.

 

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