Barrierefrei, komfortabel und generationenübergreifend
Die meisten älteren Menschen haben einen zentralen Wunsch, wenn es um Leben und Wohnen im Alter geht: so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein Umzug in ein Heim oder in eine Pflegeeinrichtung wird meist abgelehnt oder erst in sehr hohem Alter in Betracht gezogen 1.
Aus diesem Grund muss das eigene Zuhause den Ansprüchen an Barrierefreiheit gerecht werden – im Idealfall vereint mit den Aspekten Komfort und Qualität, Ästhetik und Design. Es muss aber auch vorausschauend geplant werden, um mögliche Anpassungen bei sich verändernden Bedürfnissen im Alter vornehmen zu können.
Herausforderung: die demografische Entwicklung
Barrierefreies Leben und Wohnen spielt deshalb eine so große Rolle, weil die demografische Entwicklung in Deutschland die Bevölkerungspyramide umgedreht hat und der Anteil der älteren Menschen immer weiter zunimmt. So sind heute beispielsweise rund 21 Prozent der Menschen in Deutschland 65 Jahre und älter. Ihr Anteil wird nach den Prognosen des Statistischen Bundesamtes auf 34 Prozent im Jahr 2060 ansteigen (Abb. 1).
Die Lebenserwartung hat sich seit dem Mittelalter – damals betrug sie gerade einmal 35 Jahre – mehr als verdoppelt. Ein neugeborenes Mädchen hat heute gute Aussichten, das nächste Jahrhundert zu erleben, eine Frau, die heute 65 Jahre alt ist, hat im Durchschnitt noch einen ganzen Lebensabschnitt mit 20 und mehr Jahren vor sich („fernere Lebenserwartung“). Der Anteil junger Menschen an unserer Bevölkerung geht dagegen mehr und mehr zurück: Im Jahr 2060 kommt auf jeden Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 65 Jahren ein Kind und ein älterer Mensch („statistischer Gesamtquotient der Bevölkerung“) 2.
Immer wieder belegen Studien aber auch, dass die „Generation 50 plus“ kaufkräftig ist. Der aktuelle Alterssicherungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales spricht von einem durchschnittlichen Netto-Einkommen der „Haushalte 65 plus“ von 1818 Euro – allerdings mit nicht unerheblichen Schwankungsbreiten. Ruheständler geben bei repräsentativen Befragungen immer wieder an, ihr Renteneinkommen derzeit sei ausreichend 3. Dabei ist die „Generation 50 plus“ als Zielgruppe sehr heterogen. Vergleichbar mit den völlig unterschiedlichen Bedürfnissen eines 15-jährigen und eines 30-jährigen Menschen gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen einem 60-jährigen und einem 75-jährigen Menschen.
Barrierefreies Wohnen in Deutschland
Nur ein geringer Anteil der Bestandswohnungen in Deutschland gilt als barrierefrei (ca. 570.000). Der Bedarf liegt heute jedoch bereits bei rund 2,5 Mio. angepassten Wohnungen, bis 2025 wird es rund 10 Mio. Haushalte mit Bewohnern der Altersklasse „70 plus“ geben. Das ist rund ein Viertel aller Privathaushalte in Deutschland. Allein an diesen Zahlen zeigt sich, wie groß der Bedarf an barrierefrei oder barrierearm gestaltetem Wohnraum in den nächsten Jahren sein wird 4.
Dabei ist „barrierefreier“ Wohnraum sehr genau definiert: Seit 2011 gilt die neue DIN 18040 Teil 2 (Barrierefreies Bauen – Wohnungen). Diese Norm beschreibt konkret, wie barrierefreie Neubauten ausgestattet werden müssen – angefangen bei Zugängen, Wegen und Türen bis hin zur Ausstattung barrierefreier Bäder. Unterschieden wird dabei zwischen barrierefreier und rollstuhlgerechter Nutzung. Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Ausstattung sind um ein Vielfaches höher als die „nur“ barrierefreie Ausstattung 5.
Zu unterscheiden von diesen normativen Vorgaben ist der „barrierearme“ Wohnraum. Dieser Begriff ist regulatorisch nicht verbindlich, sondern bietet großen Interpretationsspielraum. Da eine Vielzahl von Bauprojekten heute im Bestand durchgeführt wird, kann die Norm und damit die Vorgabe für „Barrierefreiheit“ hier nur bedingt greifen. Meist lassen es die räumlichen Verhältnisse nicht zu, die normgerechten Anforderungen bzw. Vorgaben zu erfüllen. So sind im Baubestand beispielsweise nur in den seltensten Fällen Bewegungsflächen in den Maßen 150 × 150 cm zu realisieren, da durch bestehende Wände und Einrichtungen in der Regel der Platz fehlt. Hier ist Kreativität, abgestimmt auf die individuellen Verhältnisse und Nutzerbedürfnisse, gefordert, um ein möglichst barrierearmes Wohnumfeld zu schaffen.
Der Architekt, Planer oder auch der ausführende Handwerker muss exakt die Bedürfnisse seiner Kunden abfragen und in der Planung umsetzen. Dabei sind insbesondere entsprechend qualifizierte und zertifizierte Handwerksbetriebe aus dem Sanitär- und Elektrohandwerk gefragt, die die Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden erkennen und zukunftsorientiert umsetzen können (beispielsweise der „Fachbetrieb Komfort barrierefrei“ der GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik®).
Themen bei der Wohnraumgestaltung
Bei Neubauten spielt mittlerweile das Thema Variabilität eine große Rolle. So können durch eine speziell geplante Statik des Baukörpers Innenräume so gestaltet werden, dass sich Wände bei Bedarf leicht versetzen lassen. Aus dem heutigen Kinderzimmer kann vielleicht in ferner Zukunft ein Pflegezimmer oder gar die Wohneinheit für eine 24-Stunden-Pflegekraft werden.
Für bestimmte Räume sollten bereits bei der Planung alternative Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Beispielsweise kann aus dem heutigen Abstellraum bei Bedarf ein Aufzugsraum entstehen, in den ein Personenaufzug nachgerüstet wird – und das mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand, auch im Vergleich zu klassischen Treppenliften. Es ist nicht erforderlich, ein Haus oder eine Wohnung bereits heute mit allen möglichen Hilfsmitteln und Sicherheitssystemen auszustatten. Vielmehr müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, bei Bedarf möglichst schnell nachrüsten und anpassen zu können.
Lebensraum Bad
Dies ist insbesondere bei der klassischen Hilfsmittelversorgung im Bad relevant. So können bereits heute Wände tragfähig ausgelegt bzw. durch eine spezielle Vorwandkonstruktion verstärkt werden, um dort später bei Bedarf Griffsysteme installieren zu können. Bei den heute oftmals verwendeten Leichtbausystemen ist eine sichere Montage von Stütz- und Haltegriffen im Bereich des WCs oder der Dusche in der Regel gar nicht möglich. Hier müssen im Bedarfsfall massive Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden (Verstärkung der Wände), um Griffsysteme sicher installieren zu können. Alternativ können auch „mobile“ Griffsysteme eingesetzt werden, die mit Hilfe von Saugnäpfen auf Vakuum-Basis auf einem glatten Untergrund befestigt werden können. Einige auf dem Markt befindliche Systeme sind mittlerweile auch auf hohe Tragfähigkeit bis 125 kg ausgelegt. Verbunden mit Indikatoren für den Zustand des Vakuums stellen sie eine Alternative zu den installierten Griffsystemen dar (Abb. 2). Selbst Lösungen, die mit der Wand verklebt werden, finden sich heute im Angebot. Diese stoßen beim Endkunden aber eher auf Skepsis, insbesondere bezüglich der erforderlichen Tragfähigkeit. Grundsätzlich gilt, dass für jede Art von Griff- und Haltesystem mit fachlicher Sicht das Gesamtsystem Wand – Untergrund – Befestigung berücksichtigt werden muss, um die für den Kunden größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Aus Sicht der Endkunden besteht im Bad über die Haltemöglichkeit hinaus vielfältiger Handlungsbedarf. So stellen beispielsweise zu hohe Einstiegskanten in Duschen und Badewannen oder rutschige Bodenbeläge ein Problem dar. Auch fehlende Sitzmöglichkeiten werden immer wieder bemängelt. Wichtig ist dabei, dass ein barrierefreies Badezimmer heute nicht mehr aussehen muss wie ein Bad im Krankenhaus oder im Pflegeheim. So haben in barrierefreie Bäder mittlerweile Ästhetik und Komfort Einzug gehalten, was viele Einrichtungen zur Selbstverständlichkeit werden lässt. Bodengleiche Duschen werden heute generationenübergreifend geschätzt. Sitzflächen werden von vielen Handwerkern standardmäßig eingeplant – entweder durch formschöne fest installierte (Klapp-)Sitze oder durch geflieste und elektrisch beheizbare Mauervorsprünge. Dies ist nicht nur sicher, sondern auch bequem für jedes Alter. Erhöhte WCs schließlich stellen einen erheblichen Komfortgewinn dar – entweder durch eine erhöht installierte Keramik oder durch eine klassische Sitzerhöhung, die problemlos nachgerüstet werden kann.
Trendthema Dusch-WC
Ein Trendthema im Bad ist das Dusch-WC. Bei dieser speziellen Zusatzfunktion des WCs wird der Intimbereich des Nutzers nach dem Toilettengang mit warmem Wasser gereinigt und – zumindest bei einigen Produkten – danach trocken geföhnt. Der Nutzer kann somit auf Toilettenpapier verzichten. Im weitesten Sinne sind Dusch-WCs damit ein Ersatz für das Bidet und erfüllen wichtige Ansprüche an Komfort, Sauberkeit und Hygiene (Abb. 3).
Dusch-WCs wurden ursprünglich im Bereich der Hilfsmittelversorgung eingesetzt und kamen bei Menschen zum Einsatz, die ihre Arme und Hände nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, beispielsweise bei contergangeschädigten Menschen. Heute positionieren die meisten Hersteller ihre Dusch-WCs vor allem im Komfortsegment. So gibt es mittlerweile kaum einen Hersteller aus der Sanitär-Keramik-Branche, der kein Dusch-WC anbietet. Die Preisklassen reichen dabei von 600 Euro für die einfachere Ausführung bis hin zu 10.000 Euro für Luxusmodelle. Dazwischen sind für jeden Geldbeutel Lösungen zu finden.
Unterschieden werden muss dabei zwischen der sogenannten Aufsatzvariante und dem Komplettsystem. Bei der Aufsatzvariante wird lediglich der bisherige WC-Sitz gegen das Dusch-WC ausgetauscht. In dem Aufsatz befindet sich die gesamte Technik, meist einschließlich Sitzheizung und Durchlauferhitzer, der für dauerhaft warmes Wasser sorgt. Diese Variante kann relativ einfach nachgerüstet werden, vorausgesetzt, im Bereich des WCs sind Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass einige Hersteller mit diesen Produkten im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind, sodass bei bestimmten Krankheitsbildern eine Verordnung durch den Arzt erfolgen kann.
Bei Komplettsystemen dagegen befindet sich die Technik im WC-Körper selbst. Hier ist meist ein aufwendiger Umbau erforderlich, bei dem das alte WC abgebaut und durch das Dusch-WC ersetzt wird. Diese Lösung ist in der Regel nicht verordnungsfähig.
Vernetzte Systeme
Ein weiterer großer Trend bei der Haus- und Gebäudetechnik ist das Thema Vernetzung. Häufig wird hier der Kunstbegriff „AAL“ („Ambient Assisted Living“) verwendet – ein Begriff, der ältere Nutzer jedoch eher abschreckt (Abb. 4). Gemeint ist damit ein weites Spektrum, mit dem die Haustechnik den Bewohner unterstützen kann. Dies können einfache Lösungen sein wie das Orientierungslicht mit LED und Bewegungsmelder, das auch bei Nacht auf Stolperfallen hinweist (Abb. 5), aber auch automatisierte Fenster und Türen oder aufwendige Bus-Systeme. Auch das klassische Hausnotrufsystem, mit dem bei Bedarf Hilfe durch einen Dienstleister herbeigerufen werden kann, wird des Öfteren als Assistenzsystem bezeichnet. Wichtig ist, dass bei diesen Lösungen der Nutzer mit seinen Ansprüchen an Komfort, Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Funktionalität, Ästhetik und Design im Mittelpunkt steht.
Bei aufwendigeren und umfassen deren Lösungen gewinnt die Vernetzung von Komponenten immer mehr an Bedeutung, was allerdings häufig eine große Barriere für Bauherren, Investoren oder Vermieter darstellt: Da barrierefreies Bauen überwiegend ein Thema im Bestand ist, findet man nur selten die Bereitschaft, Wände „aufzuhacken“, um dort neue Leitungen zu verlegen. Aus diesem Grund stellt die drahtlose Vernetzung von Systemen aktuell einen wichtigen Trend bei der barrierefreien Sanierung im Bestand dar. So kann beispielsweise Licht zentral gesteuert werden, Rollläden lassen sich auf Knopfdruck öffnen und schließen, oder die Heizungssteuerung wird automatisiert und dadurch nachhaltig optimiert.
Heute setzen bei diesen Anwendungen viele Hersteller auf die Vernetzung per Funk. So können beispielsweise Schalter dort platziert werden, wo sie benötigt werden. Die Verbraucher (Leuchten, Elektrogeräte usw.) werden dann über Funk-Aktoren angesprochen. Eine entsprechende komfortable Installation kann schnell und vergleichsweise kostengünstig realisiert werden und hat den Vorteil, modular aufgebaut zu sein. So ist eine Erweiterung mit zusätzlichen Komponenten zu einem späteren Zeitpunkt meist problemlos möglich.
Weitere Themenfelder der Wohnraumanpassung
Im Bereich von Türen und Fenstern sollten schon in einer Bauphase Leerrohre und Leerdosen in den Wänden vorgesehen werden, mit deren Hilfe später elektrische Antriebe oder elektronische Schlösser nachgerüstet werden können. Mehr Steckdosen in den Räumen, verteilt auf unterschiedliche Wände, ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität, wenn Möbel umgestellt werden. Bodentiefe Fenster ermöglichen einen Ausblick ins Freie sowohl aus sitzender als auch aus liegender Position und sorgen so im hohen Alter dafür, am Leben im Wohnumfeld teilzuhaben. Heute stellen sie am Gebäude durchaus einen architektonisch-gestalterischen Aspekt dar, und auch kleine Kinder freuen sich, wenn sie problemlos aus dem Fenster schauen können. Gleiches gilt für die Türen im Wohnbereich: breitere Türen (lichter Durchgang mindestens 90 cm) sind natürlich ideal für eine Nutzung mit dem Rollstuhl. Aber auch bei jungen Familien werden so die typischen Kratzer, die Kinder mit ihren Bobby-Cars in die Türzargen fahren, zumindest reduziert.
Finanzierung barrierefreier Umbauten
Bei Sanierungen im Bestand besteht die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern zu lassen. Dazu hat die KfW das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms sind sieben Förderbausteine definiert, aus denen Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden können – entweder umfassend im gesamten Haus oder in der gesamten Wohnung, oder auch nur mit kleineren Maßnahmen aus einzelnen Förderbereichen.
Es gibt zwei Alternativen zur Finanzierung: Entweder wird über die Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen beantragt, oder es wird aus Mitteln des Bundes ein Zuschuss gezahlt. Im ersten Fall liegen die Zinssätze für Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit derzeit zwischen 0,75 und 1,56 % effektiv (Stand 17. Juli 2015). Im zweiten Fall hat der Zuschuss eine Höhe von 8 bzw. 10 % der förderfähigen Investitionskosten. Dies können abhängig vom Umfang der Maßnahmen maximal 4.000 bzw. 5.000 Euro sein. Setzt der Bauherr einzelne Maßnahmen aus der Liste der Förderbausteine um, so erhält er maximal 4.000 Euro bzw. 8 % der förderfähigen Investitionskosten. Diese dürfen bei maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit liegen. Geht der Bauherr weiter und erreicht den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“, steigen die Beträge auf 5.000 Euro bzw. 10 %. Der Standard „Altersgerechtes Haus“ erfordert allerdings erheblich umfangreichere Eingriffe in die Bausubstanz und eine umfassende Kombination der einzelnen Förderbausteine 6 7.
Wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht werden soll, ist neben der Ausführung durch einen qualifizierten Fachbetrieb die Einschaltung eines vom Projekt unabhängig beauftragten Sachverständigen zwingend erforderlich. Bei der Ausführung einzelner Maßnahmen wird dieser lediglich empfohlen. Hier kann auch der ausführende Fachhandwerker bestätigen, dass die jeweiligen Mindestanforderungen des von der KfW vorgegebenen Förderbausteins erfüllt werden. Detaillierte Informationen dazu hält die KfW auf ihrer Internetseite www.kfw.de bereit. Die Programmnummern lauten 159 (Kredit) und 455 (Zuschuss).
Darüber hinaus gibt es bei bestimmten Krankheitsbildern weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise über die gesetzliche Pflegeversicherung. Hier können unter anderem kompetente und geschulte Handwerksbetriebe ausführlich beraten. Gemäß § 40 SGB XI gewähren die Pflegekassen einen finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Ziel ist es, durch eine bauliche Veränderung die häusliche Pflege zu ermöglichen oder eine selbstständigere Lebensführung zu erreichen. Der maximale Zuschussbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Person und Maßnahme. Dieser Wert wurde Anfang des Jahres deutlich erhöht und bietet pflegebedürftigen Personen (Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 1 bzw. Pflegestufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz) die Möglichkeit, notwendige Umbauten im eigenen Wohnumfeld vorzunehmen. Das können Umbauten in den Bädern sein, aber auch Veränderungen der Zugangssituation (breitere Türen, fest installierte Rampen usw.) oder die Schaffung von mehr Bewegungsfreiraum zur Erleichterung der häuslichen Pflege. Die Maßnahmen beantragt der Betroffene bei seiner Pflegekasse. Wird die Notwendigkeit anerkannt, so kann die Anpassung durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.
Fazit
Neben der Versorgung mit klassischen Hilfsmitteln gewinnen die komplexen Maßnahmen der Wohnraumanpassung immer mehr an Bedeutung. Für das Sanitätshaus bieten sich hier Möglichkeiten, insbesondere über Kooperationen als ganzheitlicher Anbieter für den Gesundheitsstandort „Zuhause“ aufzutreten. So kann in Verbindung mit qualifizierten Fachhandwerken, beispielsweise aus den Bereichen Sanitär und Elektro, eine umfassende Beratung sichergestellt werden, die eine passgenaue Versorgung des Kunden ermöglicht. Das Ergebnis ist ein Gewinn für alle Seiten: Das Sanitätshaus kann seine Beratungs- und Produktkompetenz erweitern, und der Endkunde erhält ein Angebot aus einer Hand von einem vertrauten und vertrauensvollen Ansprechpartner.
Weitere Informationen:
GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® mbH www.gerontotechnik.de
Liste der GGT-zertifizierten Fachbetriebe: www.gerontotechnik.de/fbsuche.php1
Der Autor:
Dipl.-Kfm. Marcus Sauer
Leiter Schulung und Consulting
GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik® mbH
Max-Planck-Straße 5, 58638 Iserlohn
sauer@gerontotechnik.de
Begutachteter Beitrag/reviewed paper
Sauer M. Barrierefreies Wohnen – aktueller Stand und technische Innovationen. Orthopädie Technik. 2015; 66 (10): 40–45
- Die neue Leitlinie zum Lipödem-Syndrom: mehr Licht als Schatten. Konsequenzen für die Praxis — 5. Dezember 2024
- Orthesenversorgung bei Läsion des Plexus brachialis — 4. Dezember 2024
- Anforderungen an additiv gefertigte medizinische Kopfschutzhelme — 4. Dezember 2024
- IFB Institut für Bauforschung e. V. Wohnwünsche und barrierearmer Wohnkomfort. Berlin: Abschlussbericht 20.08.2014
- Statistisches Bundesamt (Destatis). Bevölkerung Deutschlands bis 2060. 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2015. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/VorausberechnungBevoelkerung/BevoelkerungDeutschland2060Presse5124204159004.pdf?__blob=publicationFile (Zugriff am 25.08.2015)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2012 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht 2012). Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/alterssicherungsbericht-2012.pdf (Zugriff am 25.08.2015)
- TNS Emnid. Wohnwünsche im Alter. Grafikreport. Bielefeld: TNS Emnid, 2011. http://www.wohnen-im-alter-nrw.de/progs/projekt/wia/content/e1867/e1914/e2140/emnidumfrage.pdf (Zugriff am 07.09.2015)
- DIN 18040 – Barrierefreies Bauen. Planungsgrundlagen – Teil 1 (DIN 18040–1): Öffentlich zugängliche Gebäude. Planungsgrundlagen – Teil 2 (DIN 18040–2): Wohnungen. Berlin: Beuth Verlag, 2010/2011
- KfW. Altersgerecht Umbauen – Kredit (KfW-Merkblatt 159). https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-(159)/index‑2.html (Zugriff am 07.09.2015)
- KfW. Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (KfW-Merkblatt 455). https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455) (Zugriff am 25.08.2015) Orthopädie Technik 10/15