Bar­mer stoppt vor­läu­fig Online-Ein­la­gen­ver­sor­gung auf Kassenrezept

Mit dem Werbeslogan „Passt perfekt, passt zu Dir“ wurde gesetzlich Versicherten eine bequeme Versorgung mit Einlagen per Onlinebestellung und Versand versprochen. Jetzt hat die Barmer das in Kooperation mit Meevo/Craftsoles angebotene Versorgungskonzept mit Wirkung ab dem 18.10.2021 vorerst ausgesetzt. Dies teilte die Barmer der Medizinrechtskanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte in einem Schreiben vom 18.10.2021 mit. Die Kanzlei koordiniert Klageverfahren gegen die „E-Versorgung“ der Barmer. Hintergrund der Aussetzung des Versorgungskonzeptes dürften die gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorgetragenen massiven Beanstandungen und die zahlreich vorliegenden außergerichtlichen Abmahnungen sein.

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat­te der höchs­ten Auf­sichts­be­hör­de der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung die mehr­fa­chen Ver­stö­ße gegen die gesetz­li­chen Min­dest­stan­dards, die für eine Ein­la­gen­ver­sor­gung auf Rezept gel­ten, gemel­det sowie die mit die­ser „E‑Versorgung“ ver­bun­de­nen erheb­li­chen Gesund­heits­ri­si­ken betont.

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Vor rund zehn Wochen eröff­ne­te die Bar­mer Kran­ken­kas­se für ihre rund acht Mil­lio­nen Ver­si­cher­ten die Mög­lich­keit der „E‑Versorgung“ mit medi­zi­ni­schen Ein­la­gen. Als Koope­ra­ti­ons­part­ner hat­te sich das Start-up Meevo/Craftsoles ange­bo­ten. In einer aktu­el­len Stel­lung­nah­me des BIV-OT heißt es dies­be­züg­lich: „Mit Mil­lio­nen an Wer­be­gel­dern soll­te eine ‚Neue Sani­täts­haus­kul­tur’ geschaf­fen, der Markt für Hilfs­mit­tel neu gedacht wer­den. Ers­ter Schritt hier­bei: ortho­pä­di­sche Ein­la­gen, die unter dem Sie­gel ‚Kran­ken­kas­sen geprüft’ an Ver­si­cher­te abge­ge­ben wer­den.“ Dage­gen hat­ten zahl­rei­che medi­zi­ni­sche Fach­ge­sell­schaf­ten und Ver­bän­de mobil gemacht.

BIV-OT-Prä­si­dent Reu­ter: „Rechts­wid­ri­ger ‚digi­ta­ler’ Feld­ver­such muss Kon­se­quen­zen haben!“

„Wir sind sehr froh, dass die höchs­te Auf­sichts­be­hör­de offen­sicht­lich unse­rer Rechts­auf­fas­sung gefolgt ist. Aller­dings ist es erschre­ckend, dass eine der größ­ten bun­des­wei­ten gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bereit ist, ihre Ver­si­cher­ten einem sol­chen Risi­ko über­haupt aus­zu­set­zen. Hier wur­den gesund­heit­li­che Schä­den bewusst in Kauf genom­men“, kom­men­tiert BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reu­ter. „Bei die­ser lai­en­haf­ten Ver­sor­gung per Ver­sand und mit Selbst­ver­mes­sung durch die Ver­si­cher­ten ging es nicht um inno­va­ti­ve Ver­sor­gungs­kon­zep­te, schon gar nicht um digi­ta­len Fort­schritt. Es ging nur um eines: Kos­ten­sen­kung um jeden Preis. Dass man acht Mil­lio­nen Ver­si­cher­te in einen sol­chen ‚digi­ta­len’ Feld­ver­such schi­cken kann, muss Kon­se­quen­zen haben.“ Zudem sei dies bereits der zwei­te Fall, in dem die Ver­tre­ter der Leis­tungs­er­brin­ger – in die­sem Fall in der ARGE zusam­men­ge­schlos­sen – die Ver­si­cher­ten vor ihrer eige­nen Kran­ken­kas­se hät­ten schüt­zen müs­sen, so Reu­ter. „Grund­la­ge die­ses rechts­wid­ri­gen Vor­ge­hens sei­tens der Kran­ken­kas­sen waren jeweils Ein­zel­ver­trä­ge. Wir sehen uns daher auch in unse­rer For­de­rung nach Leit­ver­trä­gen gestützt.“

„Kla­re Bestä­ti­gung unse­rer Rechtsauffassung“

„Wir sehen die Aus­set­zung der Onlin­ever­sor­gung als kla­re Bestä­ti­gung unse­rer Rechts­auf­fas­sung. Auf­grund der zahl­rei­chen mas­si­ven Rechts­ver­stö­ße kam es zu der Aus­set­zung des Ver­sor­gungs­kon­zep­tes auf unbe­stimm­te Zeit. Die­se Ent­schei­dung kann im ers­ten Schritt als posi­ti­ves Ergeb­nis eines geschlos­se­nen Auf­tre­tens aller betrof­fe­nen Leis­tungs­er­brin­ger sowie ihrer Orga­ni­sa­tio­nen gese­hen wer­den. Die Bar­mer stand unter einem erheb­li­chen Ent­las­tungs­druck, der sich nun kana­li­siert hat. Auf­grund der den­noch unbe­frie­di­gen­den Ein­las­sung und recht­lich unprä­zi­sen Kom­mu­ni­ka­ti­on der Bar­mer dürf­te die Ange­le­gen­heit aller­dings noch nicht voll­ends aus­ge­stan­den sein. Wir gehen daher davon aus, dass es auch zu schnel­len Ent­schei­dun­gen in der Recht­spre­chung kom­men wird“, erklärt Rechts­an­walt Nico Ste­phan, der der­zeit die Kla­gen ver­schie­de­ner Betrie­be vor dem Sozi­al­ge­richt koordiniert.

Meh­re­re medi­zi­ni­sche Fach­ge­sell­schaf­ten hat­ten bereits in einer Stel­lung­na­me vor gesund­heit­li­chen Risi­ken von Patient:innen bei die­ser Art der Ver­sor­gung gewarnt. Auch die Deut­sche Dia­be­tes Gesell­schaft e. V. hat eine Stel­lung­nah­me abgegeben.

Ände­rung des Hilfsmittelverzeichnisses?

Auf Anfra­ge der OT-Redak­ti­on zum wei­te­ren Vor­ge­hen der Bar­mer teil­te eine Spre­che­rin mit: „Die Bar­mer lässt den Ver­trag mit der Fir­ma Mee­vo (Craft­so­les) zur Online-Ver­sor­gung ihrer Ver­si­cher­ten mit ortho­pä­di­schen Ein­la­gen so lan­ge ruhen, bis recht­li­che Fra­gen des BAS geklärt sind. Dabei geht es dar­um, ob der Ver­trag in allen Punk­ten kon­form mit den Anfor­de­run­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses (HMV) ist. Ange­strebt wer­den zudem ent­spre­chen­de Klar­stel­lun­gen und gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen im HMV.“ Gegen eine sol­che Ände­rung des HMV for­miert sich nicht über­ra­schend ers­ter Widerstand.

ARGE
In der ARGE PG 08 Online-Ein­la­gen TK/Barmer haben sich fol­gen­de Ver­bän­de zusam­men­ge­schlos­sen: BIV-OT, Cura-San, EGROH GmbH, Deut­sche Gesell­schaft für inter­pro­fes­sio­nel­le Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung e. V. (DGIHV), IETEC Ortho­pä­di­sche Ein­la­gen, Innungs­ver­band für Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik Nord­rhein-West­fa­len, Lan­des­in­nung Bay­ern für Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik, Lan­des­in­nung Hes­sen für Ortho­pä­die­schuh­tech­nik, Lan­des­in­nung für Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik Nie­der­sach­sen und Bre­men, Ortheg Ein­kaufs­ge­nos­sen­schaft für Ortho­pä­die-Tech­nik, Reha­vi­tal Gesund­heits­ser­vice GmbH, Sani­täts­haus Aktu­ell AG, Reha-Ser­vice-Ring und Zen­tral­ver­band für Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik (ZVOS).
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