Unter dem Thema „Entbürokratisierung im Apothekenwesen“ forderten die Antragsteller, dass ein Runder Tisch mit Vertreter:innen des Bundesgesundheitsministeriums, der Patient:innen, des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, des Deutschen Apothekerverbandes und der Bundesapothekerkammer initiiert wird, um die Reduzierung des Bürokratieaufwandes zu koordinieren.
Die Präqualifizierung sei überflüssige Bürokratie, weil „[…] vielfach Unterlagen eingereicht werden, die bereits im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Apotheken durch die jeweils zuständigen Behörden geprüft werden“. Und weiter heißt es an entsprechender Stelle in dem Antrag: „Auch führen gut gemeinte Regelungen wie das Vorhalten einer behindertengerechten Toilette als Voraussetzung für die Abgabe vereinzelter Hilfsmittel dazu, dass Apotheken die entsprechenden Hilfsmittel nicht abgeben können. Folge ist, dass die/der auf die Hilfsmittelversorgung angewiesene Kundin/Kunde nicht versorgt werden kann.“
BIV-OT: Präqualifizierung ist unantastbar
Da der GKV-Spitzenverband die Präqualifizierung nicht kippen will, wenden sich die Apotheker:innen an den Gesetzgeber, um eine entsprechende Änderung zu fordern. Lars Grun, Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik, kommentiert gegenüber der OT-Redaktion den Beschluss wie folgt: „Bürokratieabbau ist in Deutschland dringend nötig und wurde von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch als erklärtes Ziel niedergeschrieben. Auch bei der Präqualifizierung sehen wir hier durchaus, was z. B. die Begehungen betrifft, Potenzial. Doch die Präqualifizierung ist ein essenziell wichtiger Pfeiler der qualitätsgesicherten Versorgung von Hilfsmitteln und deshalb aus unserer Sicht unantastbar. Hier wird geregelt, welche Kompetenzen und Fachkenntnisse für die Versorgung der verschiedenen Produktgruppen unentbehrlich sind. Wer hier Ausnahmen für seinen Berufsstand fordert, stellt die qualitätsgesicherte Versorgung gesetzlich Versicherter infrage. Denn es erfordert umfangreiche Kompetenzen und Fachkenntnisse, um Menschen mit Einschränkungen qualitätsgesichert zu versorgen.“
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