Apo­the­ken wol­len aus der Prä­qua­li­fi­zie­rung raus

Bereits auf dem Deutschen Apothekertag im September 2022 in München formulierten die entsendeten Apotheker:innen auf Antrag der Apothekerkammern des Saarlandes, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesapothekerkammern Brandenburg und Thüringen und der Sächsischen Landesapothekerkammer eine Forderung in Richtung Politik, dass die Präquali­fizierung für Hilfsmittel für Apotheken abgeschafft werden soll.

Hin­ter­grund sei, dass im Rah­men der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung die Prä­qua­li­fi­zie­rung für Apo­the­ken über­flüs­sig sei, da durch Betriebs­er­laub­nis­er­tei­lung für Apo­the­ken durch die jeweils zustän­di­gen Behör­den vie­le Anfor­de­run­gen, zum Bei­spiel an die Betriebs­stät­ten, bereits erfüllt wür­den. Als wei­te­res Argu­ment brach­ten die Apotheker:innen vor, dass eine Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung auf­grund der hohen Hür­den der Prä­qua­li­fi­zie­rung – vor allem in länd­li­chen Berei­chen – gefähr­det sei. Zah­len und Bewei­se für die­se The­se lie­fer­ten die Apotheker:innen in ihrem Antrag nicht.

Den­noch fand die For­de­rung nun den Weg in die Gesetz­ge­bung. Über den Gesund­heits­aus­schuss sowie den Wirt­schafts­aus­schuss des Bun­des­ra­tes wur­de das The­ma im Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (ALBVVG) ver­an­kert und am 12. Mai vom Bun­des­rat bestä­tigt. Die Prä­qua­li­fi­zie­rung ist auch nach Mei­nung der Gesundheitspolitiker:innen für Apo­the­ken abzu­schaf­fen. Zusätz­lich wur­de der Begriff der „apo­the­ken­üb­li­chen Hilfs­mit­tel“ in die Gesetz­ge­bung gebracht. „Apo­the­ken­üb­li­che Hilfs­mit­tel sind Hilfs­mit­tel, für die kei­ne hand­werk­li­che Zurich­tung erfor­der­lich ist und die ins­be­son­de­re der Appli­ka­ti­on von Arz­nei­mit­teln oder der Unter­stüt­zung der Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie sowie der Inkon­ti­nenz- oder der Dia­be­ti­ker- oder der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung die­nen“, heißt es in dem Doku­ment, das vom Bun­des­rat beschlos­sen wur­de. Mit dem Geset­zes­ent­wurf vom 17. Mai prüft das BMG nun, ob der Antrag den for­mel­len Gleich­berch­ti­gungs­an­sprü­chen genügt bzw. sich durch die Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung das Risi­ko des Qua­li­täts­ver­lus­tes erhöht.

Brei­te Ableh­nung im Fach

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) reagier­te auf die­ses Vor­ha­ben mit Bestür­zung. In einem Schrei­ben an des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um for­der­te der Spit­zen­ver­band gemein­sam mit den ande­ren Gesund­heits­hand­wer­ken das Minis­te­ri­um ent­schie­den dazu auf, im par­la­men­ta­ri­schen Bera­tungs­ver­lauf den Ände­rungs­vor­schlag des Geset­zes abzulehnen.

Als Grün­de nann­te der BIV-OT unter ande­rem, dass eine ein­sei­ti­ge Abschaf­fung der Prä­qua­li­fi­zie­rung zu Guns­ten der Apotheker:innen sich nicht mit deren Aus­bil­dung begrün­den las­se und auch recht­lich gar kei­ne Grund­la­ge für die­se Ent­schei­dung gege­ben sei. Apo­the­ken sei­en schon ­begüns­tigt, da sie einer gerin­ge­ren Anfor­de­rungs­last unter­lie­gen als die Gesund­heits­hand­wer­ke. Wäh­rend OT-Betrie­be im 20-mona­ti­gen-Rhyth­mus Betriebs­be­ge­hun­gen ermög­li­chen müs­sen, wird bei Apo­the­ken auf einer rei­nen Doku­ment­prü­fung bestan­den. Eine Abschaf­fung der Prä­qua­li­fi­zie­rung wür­de ein Ungleich­ge­wicht in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung schaf­fen. Auch den Begriff der „apo­the­ken­üb­li­chen Hilfs­mit­tel“ kri­ti­siert der BIV-OT. Damit wür­de sug­ge­riert, dass die dort defi­nier­ten Hilfs­mit­tel haupt­säch­lich in der Apo­the­ke abge­ge­ben wer­den wür­den. „Das Gegen­teil ist der Fall. Tat­säch­lich genü­gen immer weni­ger Apo­the­ken den hohen Ansprü­chen der Prä­qua­li­fi­zie­rung, sodass Apo­the­ken nur im Aus­nah­me­fall Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ver­ant­wor­ten“, heißt es in dem gemein­sa­men Schrei­ben der Spitzen­verbände. Neben den Gesund­heits­hand­wer­ken hat auch das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ klar Stel­lung gegen die neue Rege­lung bezo­gen. Ob die Prä­qua­li­fi­zie­rung für Apo­the­ken nun end­gül­tig fällt, hängt von den Ver­trer:innen des Bun­des­ta­ges ab. Sie kön­nen in dem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren noch ent­schei­den­den Ein­fluss neh­men und die im Bun­des­rat vor­gebrachten Ände­run­gen ablehnen.

Tei­len Sie die­sen Inhalt