Nachhaltigkeitsbericht einfach gemacht

Zugegeben – Orthopädie-Technik-Betriebe sind aufgrund ihrer großen Bürokratielast keine Fans davon, weitere Berichte anzufertigen. Deshalb gibt es erst einmal die gute Nachricht für die Betriebe: Die EU-Kommission hat einige ihrer eigenen Maßnahmen mit dem „Omnibus-Paket 1“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive / CSRD) gekippt, was für eine spürbare Erleichterung bei den Handwerksbetrieben sorgen dürfte. Denn: Auch wenn viele Betriebe aufgrund ihrer Größe und ihres Umsatzes nicht direkt zur Berichterstattung verpflichtet worden wären, so hätten sie indirekt für ihre Hersteller Informationen bereitstellen müssen, da diese wiederum verpflichtet gewesen wären, einen Nachhaltigkeitsbericht anzufertigen. „Die Welt verändert sich vor unseren Augen. Die Europäische Union braucht eine starke Wirtschaft, um ihre Werte zu verteidigen und ihre Ziele innerhalb und außerhalb der EU zu erreichen. Der Abbau unnötig komplexer EU-Vorschriften ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Plans, Europa wettbewerbsfähiger zu machen. Vereinfachung heißt nicht Deregulierung. Es geht darum, unsere Ziele intelligenter und weniger aufwendig zu erreichen, damit sich unsere Unternehmen, insbesondere unsere KMU, auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation konzentrieren und uns dabei helfen können, den grünen und den digitalen Wandel zu verwirklichen. Heute unternehmen wir einen wichtigen ersten Schritt in diese Richtung“, erklärte EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis.
Große Unternehmen bleiben in der Pflicht
Nun haben sich die Brüsseler EU-Politiker zu einer Rolle rückwärts entschieden, um die unverhältnismäßige Bürokratielast zu schmälern. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatzerlös von mehr als 450 Millionen Euro werden ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu schreiben.
Klingt doch gut für die Handwerksbetriebe, könnte man meinen. Doch auch wenn nun keine Pflicht mehr besteht, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft dennoch an Bedeutung gewinnen. Banken beispielsweise achten bei der Kreditvergabe vermehrt darauf, ob Unternehmen einen entsprechenden Bericht vorlegen können oder nicht. Und auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein Kriterium für junge Leute zu wissen, wie nachhaltig der Betrieb ist, für den sie potenziell arbeiten wollen.
Deshalb ist es für Betriebe möglich, auch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dafür gibt es den sogenannten „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ (VSME), der sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet und so etwas wie der „kleine Bruder“ des großen Nachhaltigkeitsberichts ist. Hier müssen weniger Anforderungen erfüllt werden, ohne jedoch auf das Wesentliche zu verzichten.
Damit Handwerksbetriebe diesen Bericht möglichst einfach erstellen können, wurde durch den „Zukunfts-Kompass Handwerk“ ein entsprechendes digitales Tool aufgesetzt, das bei der Umsetzung hilft. Konkret bedeutet das, dass die Betriebe mit einem strukturierten Fragenkatalog mit praktischen Multiple-Choice-Optionen durch den Prozess geführt werden, KI-gestützte Textvorschläge für eine effiziente Berichterstellung erhalten sowie kostenlose Marketingmaterialien zur Kommunikation nach außen bekommen.
Der „Zukunfts-Kompass Handwerk“ ist in die Early-Access-Phase gestartet und stellt ein optimiertes Instrumentarium für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handwerk zur Verfügung. Nicht alle Funktionen sind in der Testphase verfügbar, für mehr als eine erste Orientierung wird es aber dennoch reichen. Weitere Informationen gibt es unter zukunfts-kompass-handwerk.de.
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