Auch der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat Stellung bezogen und sich damit insbesondere kritisch zur vorgesehenen pauschalen Kürzung von drei Prozent im Hilfsmittelbereich geäußert. Zugleich betont der Verband, das Ziel einer Stabilisierung GKV-Beitragssätze grundsätzlich zu unterstützen. Bis zum 29. April soll der Referentenentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Lesen Sie hier die Zusammenfassung der Stellungnahme des BIV-OT im Wortlaut:
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik unterstützt das Ziel einer Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ausdrücklich. Auch die Leistungserbringer sind als Arbeitgeber und als Teil der Gesundheitsversorgung auf stabile Sozialversicherungsbeiträge angewiesen. Ebenso teilen wir die Grundlogik der GKV-Finanzkommission: Preis- und Vergütungsentwicklungen müssen sich stärker an der Einnahmenentwicklung orientieren. Gerade deshalb ist der Eingriff in den Hilfsmittelbereich in der vorliegenden Form nicht überzeugend.
Die Hilfsmittelversorgung fällt nach der Logik der Kommission gerade nicht durch eine entkoppelte Preisdynamik auf. Der Referentenentwurf greift damit ausgerechnet in einen Bereich ein, der sich bereits an der Logik der Beitragsstabilität orientiert. Die vorgesehene 3%-Pauschalkürzung stärkt Vergütungsdisziplin nicht, sondern bestraft sie. Das ist ordnungspolitisch widersprüchlich und setzt ein falsches Signal an einen Bereich, der sich gerade nicht von der Einnahmenseite entfernt hat.
Besonders problematisch ist, dass die Finanzkommission Gesundheit und das Bundesministerium für Gesundheit mit Festbeträgen und Überbrückung ausdrücklich auf standardisierbare Versorgungsbereiche mit geringem Dienstleistungsanteil zielen, die pauschale Kürzung aber ganz andere Wirkungen entfaltet. Sie behandelt ungleiche Versorgungslagen gleich und erzeugt dadurch ungleiche Belastungseffekte.
Standardisierte Bereiche werden relativ begünstigt, dienstleistungsintensive Versorgungen dagegen überproportional belastet. Betroffen sind vor allem personalintensive, handwerksbasierte und wohnortnahe Strukturen, die für komplexe Versorgungen unverzichtbar sind. Damit schwächt der Entwurf ausgerechnet jene Bereiche, die für Ambulantisierung, Teilhabe und die Entlastung des klinischen Sektors gebraucht werden. Zugleich steigt das Risiko in Versorgungsfeldern, in denen Unter- und Fehlversorgung schon heute hohe Folgekosten verursacht, etwa durch stationäre Aufenthalte, chronische Wunden oder vermeidbare Verschlechterungen.
Unsere Einordnung ist deshalb ausdrücklich differenziert. Rechtssichere, transparente Festbeträge können im Hilfsmittelbereich ein sinnvolles Instrument sein, wenn sie auf standardisierbare Versorgungsbereiche ausgerichtet sind und die Versorgungsrealität sachgerecht abbilden. Auch eine Dynamisierung der Zuzahlung ist in ihrer Grundlogik
nachvollziehbar. Nicht akzeptabel ist aber, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich weiterhin einseitig das Inkassorisiko tragen. Solange diese Benachteiligung fortbesteht, wirkt die Zuzahlung faktisch wie eine zusätzliche Kürzung. Ebenso ist ein Zweitmeinungsverfahren vor mengenanfälligen Eingriffen wie der Knieendoprothese grundsätzlich sinnvoll. Es bleibt jedoch unvollständig, wenn konservative Versorgung nicht frühzeitig und verbindlich einbezogen wird. Wer Wirtschaftlichkeit und Qualität zusammenbringen will, muss orthopädietechnische Versorgung und andere konservative Maßnahmen vor operativen Eingriffen systematisch mitdenken.
Der entscheidende Punkt ist deshalb: Das Problem liegt nicht in Wirtschaftlichkeitssteuerung an sich. Das Problem liegt in der pauschalen Kürzung eines Bereichs, der bereits diszipliniert handelt und dessen Strukturen für eine leistungsfähige, wohnortnahe und patientengerechte Versorgung gebraucht werden. Wer im Hilfsmittelbereich Einsparpotenziale heben will, muss auf Strukturreformen setzen statt auf pauschale Abschläge: weniger Bürokratie, weniger Vertragskomplexität, mehr Digitalisierung und mehr Standardisierung dort, wo sie sachgerecht möglich ist. Das entlastet Fachkräfte, reduziert Folgekosten und schafft echte wirtschaftliche Reserven, ohne Versorgungskapazitäten zu schwächen.
Unsere Bitte an den Gesetzgeber lautet daher:
Keine pauschale 3%-Kürzung im Hilfsmittelbereich. Stattdessen differenzierte Wirtschaftlichkeitssteuerung und konsequente Strukturreformen, die Versorgung sichern, Fachkräfte entlasten und die GKV dauerhaft stabilisieren.
Die vollständige Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.
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