G‑BA-Beschluss zum Lipödem: Chancen und Grenzen

Die Liposuktion bei Lipödem wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und auf alle Stadien der Erkrankung ausgedehnt: Zu dieser Entscheidung kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) im vergangenen Jahr.
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