Kritikpunkte des BAS sind vor allem, dass nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen verfügen. Außerdem kämen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren. Ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen werde dadurch erschwert. Zudem wird bemängelt, dass die Qualitätsüberprüfungen durch die Kostenträger nicht ausreichend seien. Vor allem die fehlende Struktur bei Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen ist laut BAS ein Manko.
„Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, erklärte zu diesem Zeitpunkt Frank Plate, Präsident des BAS. „Das BAS möchte den Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelversorgung anstoßen. Wir freuen uns, wenn uns dies mit diesem Bericht gelingt.“
Die Reaktionen auf den BAS-Sonderbericht fallen höchst unterschiedlich aus. Der BKK-Dachverband beispielsweise veröffentlichte einen „Faktencheck“. Das Fazit der Betriebskrankenkassen lautet, dass „die tatsächliche Versorgungslage den Thesen des BAS deutlich widerspricht“. Dennoch unterstützen sie Reformen, die sich auf die Gestaltung der Verträge bezieht. Der Vorwurf lautet, dass Vertragsabschlüsse erschwert seien, weil sich die Leistungserbringer zusammenschließen und nur ein Angebot – mit hohen Preisen – unterbreiten würden. Der Wettbewerb werde „dadurch massiv eingeschränkt“, so die BKK. Ein weiterer Vorwurf lautet, dass „gemeinsame und einheitliche Verträge […] ein Innovationshemmnis“ seien. Besonders die Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung leide darunter. Die „analoge Beratung in den Geschäftsräumen der Leistungserbringer“ sei nicht mehr zeitgemäß. Eine Aussage, die mit Blick auf die vom BAS pausierte E‑Versorgung im Bereich Einlagen, die von führenden Medizingesellschaften und Versorgern als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde, nachdenklich machen sollte. Schließlich war die Versorgung mit einem Kohleabdruck wenig innovativ, sondern eher das Vertriebskonzept zeitgemäß und auf die Shoppingvorlieben der jungen Generation ausgerichtet.
„Wir stehen für einen Austausch über die Ergebnisse des BAS-Sonderberichtes und die Diskussion sinnvoller Reformen in der Hilfsmittelversorgung zur Verfügung“, betonen Kirsten Abel, Generalsekretärin, und Patrick Grunau, Generalsekretär des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“. „Im Fokus muss dabei aus unserer Sicht immer das Ziel einer qualitätsgesicherten, wohnortnahen und transparenten Versorgung der Versicherten stehen. Wir werden den Bericht in den kommenden Wochen eingehend analysieren und bewerten, um auf dieser Basis in den konstruktiven Austausch mit allen Akteuren in der Hilfsmittelversorgung und der Politik zu treten“, so Abel und Grunau weiter. Das Bündnis hat – konträr zu den Kassen – den Reformvorschlag von Leitverträgen gemacht, die durch die Spitzenverbände der Leistungserbringer oder sonstige maßgebliche Zusammenschlüsse von Leistungserbringern verhandelt würden. Aus Sicht des Bündnisses würde u. a. der Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern gestärkt.
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