Scha­den für die Solidargemeinschaft

„Das betrügerische Verhalten Einzelner belastet die Beitragszahlenden und fügt der Solidargemeinschaft erheblichen finanziellen Schaden zu. Dieses Geld steht dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung. In diesen für die Kranken- und Pflegekassen finanziell herausfordernden Zeiten ist es daher wichtiger denn je, die Fehlverhaltensbekämpfung zu stärken“, sagt Dr. Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, anlässlich der Veröffentlichung des AOK-Fehlverhaltensberichtes für die Jahre 2020/21.

Die For­de­run­gen der AOK-Gemein­schaft sum­mier­ten sich auf 35,4 Mil­lio­nen Euro, der Scha­den wird sogar auf 73 Mil­lio­nen Euro taxiert. Da in den Berichts­zeit­raum der Beginn der Coro­na-Pan­de­mie fällt, wird von der AOK eine hohe Dun­kel­zif­fer ver­mu­tet. Laut Bericht konn­ten gericht­lich ange­ord­ne­te Durch­su­chungs­be­schlüs­se oder Vor-Ort-Prü­fun­gen des Medi­zi­ni­schen Diens­tes nicht rea­li­siert wer­den. „Wir müs­sen hier schnell wie­der den Vor-Coro­na-Stand errei­chen“, so Dr. Caro­la Rei­mann, Vor­stands­vor­sit­zen­de des AOK-Bundesverbandes.

Im Bereich der Hilfs­mit­tel wur­den 822 Fäl­le in den Jah­ren 2020/21 ver­folgt, 362 waren davon Bestands­fäl­le aus den Vor­jah­ren und 460 wur­den neu auf­ge­nom­men. Ins­ge­samt schloss die AOK 601 Fäl­le ab und sicher­te 1,4 Mil­lio­nen Euro an For­de­run­gen. Der ent­stan­de­ne Scha­den wird mit 2,963 Mil­lio­nen Euro im Bericht bezif­fert. Die AOK ver­zich­te­te aller­dings erneut auf die Bericht­erstat­tung zum ver­hin­der­ten Scha­den, da zwar seit dem 1. Janu­ar 2017 den Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen gemäߧ 197a Abs. 5 SGB V sowie § 47a SGB X die Pflicht zur Bericht­erstat­tung vor­liegt, aber noch kei­ne Defi­ni­ti­on zur Berech­nung vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit ver­öf­fent­licht wur­de. 34 Fäl­le aus dem Bereich Hilfs­mit­tel wur­den an die Staats­an­walt­schaft über­ge­ben, das ent­spricht 3,9 Pro­zent aller jus­ti­zi­ell ver­folg­ten Fälle.

„Die AOKs neh­men den gesetz­li­chen Auf­trag zur Fehl­ver­hal­tens­be­kämp­fung gewis­sen­haft wahr und set­zen dabei auf eine erfolg­rei­che Koope­ra­ti­on unter­ein­an­der“, erklär­te Rei­mann, die außer­dem eine orga­ni­sa­ti­ons­über­grei­fen­de Betrugs­prä­ven­ti­ons-Daten­bank für Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen for­dert. Eine wei­te­re For­de­rung lau­tet, dass Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten flä­chen­de­ckend geschaf­fen wer­den, um das Fehl­ver­hal­ten zu bekämpfen.

Der gesam­te Bericht steht zum Down­load bereit.

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