25 Jah­re Eurocom

Auf ein Vierteljahrhundert! Ende Juni 2023 hat die Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel, kurz Eurocom, ihr Jubiläum zum 25-jährigen Bestehen gefeiert.

Bei der Mit­glie­der­ver­samm­lung erin­ner­te Jür­gen Gold, Vor­sit­zen­der der Euro­com und Geschäfts­füh­rer der Juli­us Zorn GmbH, an die Anfän­ge und hob die Erfol­ge im Rück­blick hervor.

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Ein stän­di­ger und läs­ti­ger Beglei­ter über die Jah­re: Kos­ten­druck. Zur Grün­dungs­zeit der Euro­com sorg­ten die Gesund­heits­re­for­men der 1990er-Jah­re für Anspan­nung, so Gold, Hilfs­mit­tel droh­ten aus der Ent­las­tung zu fal­len. Ein guter Grund, dem mit einer gemein­sa­men Inter­es­sen­ver­tre­tung ent­ge­gen­zu­wir­ken. „Seit­dem ist es der Euro­com gelun­gen, die Rele­vanz medi­zi­ni­scher Hilfs­mit­tel als wir­kungs­vol­le The­ra­pie­säu­le für oft chro­nisch kran­ke Men­schen zu ver­deut­li­chen – gegen­über Poli­tik, Ärz­te­schaft und Kos­ten­trä­gern. Wis­sen­schaft­lich fun­diert, in Alli­anz mit medi­zi­ni­schen Fach­ge­sell­schaf­ten und im stän­di­gen Dia­log“, beton­te Gold.

2023 sieht sich die Euro­com mit der Ver­tei­di­gung der qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung unter den Bedin­gun­gen von Inno­va­ti­ons­freund­lich­keit, Stand­ort­si­che­rung und dem Recht der Patient:innen auf Wahl­frei­heit kon­fron­tiert. Für Geschäfts­füh­re­rin Oda Hage­mei­er braucht es dafür fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen: „Der Nach­weis des medi­zi­ni­schen Nut­zens muss rea­lis­tisch und plan­bar sein, damit Inno­va­tio­nen zügig ins Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis und damit leich­ter zum Pati­en­ten kom­men. Das E‑Rezept muss auch bei der Ver­ord­nung von Hilfs­mit­teln die The­ra­pie­ho­heit des Arz­tes wah­ren und Ein­zel­pro­dukt­ver­ord­nun­gen ermög­li­chen. Fest­be­trä­ge müs­sen als sinn­vol­les Instru­ment zur Aus­ga­ben­re­gu­lie­rung unter Wah­rung des Sach­leis­tungs­prin­zips bei­be­hal­ten und jähr­lich ange­passt wer­den. Schließ­lich darf die Pri­vat­au­to­no­mie des Pati­en­ten, sich eigen­ver­ant­wort­lich für ein per­sön­lich bevor­zug­tes Hilfs­mit­tel bei höhe­rer finan­zi­el­ler Eigen­leis­tung zu ent­schei­den, nicht durch erhöh­ten Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand bei anfal­len­den Mehr­kos­ten unter­gra­ben werden.“

 

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