Bei der Mitgliederversammlung erinnerte Jürgen Gold, Vorsitzender der Eurocom und Geschäftsführer der Julius Zorn GmbH, an die Anfänge und hob die Erfolge im Rückblick hervor.
Ein ständiger und lästiger Begleiter über die Jahre: Kostendruck. Zur Gründungszeit der Eurocom sorgten die Gesundheitsreformen der 1990er-Jahre für Anspannung, so Gold, Hilfsmittel drohten aus der Entlastung zu fallen. Ein guter Grund, dem mit einer gemeinsamen Interessenvertretung entgegenzuwirken. „Seitdem ist es der Eurocom gelungen, die Relevanz medizinischer Hilfsmittel als wirkungsvolle Therapiesäule für oft chronisch kranke Menschen zu verdeutlichen – gegenüber Politik, Ärzteschaft und Kostenträgern. Wissenschaftlich fundiert, in Allianz mit medizinischen Fachgesellschaften und im ständigen Dialog“, betonte Gold.
2023 sieht sich die Eurocom mit der Verteidigung der qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung unter den Bedingungen von Innovationsfreundlichkeit, Standortsicherung und dem Recht der Patient:innen auf Wahlfreiheit konfrontiert. Für Geschäftsführerin Oda Hagemeier braucht es dafür folgende Voraussetzungen: „Der Nachweis des medizinischen Nutzens muss realistisch und planbar sein, damit Innovationen zügig ins Hilfsmittelverzeichnis und damit leichter zum Patienten kommen. Das E‑Rezept muss auch bei der Verordnung von Hilfsmitteln die Therapiehoheit des Arztes wahren und Einzelproduktverordnungen ermöglichen. Festbeträge müssen als sinnvolles Instrument zur Ausgabenregulierung unter Wahrung des Sachleistungsprinzips beibehalten und jährlich angepasst werden. Schließlich darf die Privatautonomie des Patienten, sich eigenverantwortlich für ein persönlich bevorzugtes Hilfsmittel bei höherer finanzieller Eigenleistung zu entscheiden, nicht durch erhöhten Dokumentationsaufwand bei anfallenden Mehrkosten untergraben werden.“
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