Hilfs­fonds: Ver­sor­ger im Hilfs­mit­tel­be­reich gehen leer aus

Um die Kostensteigerungen des Winters abzufedern, sollen soziale Dienstleister von einem Hilfsfonds profitieren können. Dazu zählen jedoch offenbar nicht die Versorger im Hilfsmittelbereich. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei parlamentarische Anfragen der Abgeordneten Simone Borchardt (CDU/CSU) im Bundestag hervor. Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kritisiert die Entscheidung der Regierung scharf, damit nicht alle notwendigen Versorgungsbereiche im Sozial- und Gesundheitswesen einzubeziehen und fordert schnelle Korrekturen.

„Medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel sind für Mil­lio­nen von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten unab­ding­bar für ihre gesund­heit­li­che Ver­sor­gung und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be“, beto­nen Kirs­ten Abel, WvD-Gene­ral­se­kre­tä­rin, und Patrick Gru­n­au, WvD-Gene­ral­se­kre­tär. „Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger kön­nen auf­grund der beson­de­ren Ver­trags­struk­tu­ren im Gesund­heits­be­reich die der­zei­ti­gen Kos­ten­ex­plo­sio­nen im Gegen­satz zu ande­ren Unter­neh­men nicht an ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wei­ter­ge­ben. Die Kom­mis­si­on Gas und Wär­me hat­te den Hilfs­fonds für sozia­le Dienst­leis­ter vor­ge­schla­gen, um genau die­se spe­zi­el­len Pro­ble­me im Sozi­al- und Gesund­heits­be­reich abzu­fe­dern und so Ver­sor­gungs­lü­cken zu ver­hin­dern. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar, wenn nun aber offen­bar nicht alle betrof­fe­nen Ver­sor­gungs­be­rei­che ein­be­zo­gen werden.“

Es sei zwar begrü­ßens­wert, dass die Bun­des­re­gie­rung mit dem ange­kün­dig­ten Vor­zie­hen der Gas- und Strom­preis­brem­se wei­te­re Ent­las­tun­gen für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) auf den Weg brin­ge und damit auch auf Kri­tik von „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ reagiert habe, so Abel und Gru­n­au wei­ter, dies allei­ne kön­ne die beson­de­ren wirt­schaft­li­chen Belas­tun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich jedoch nicht aus­rei­chend kom­pen­sie­ren. Die Bun­des­re­gie­rung müs­se daher bei der Aus­ge­stal­tung des Hilfs­fonds ent­spre­chend nach­steu­ern und alle not­wen­di­gen Berei­che der Gesund­heits- und Sozi­al­bran­che ange­mes­sen ein­be­zie­hen. Es sei nun auch an den Abge­ord­ne­ten des Bun­des­ta­ges, dies­be­züg­lich im par­la­men­ta­ri­schen Pro­zess kor­ri­gie­rend einzugreifen.

 

 

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