WvD: Reform­kon­zept stärkt Versorgungsqualität

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert eine nachhaltige Reform der Hilfsmittelversorgung.

Not­wen­dig dafür sei­en Leit­ver­trä­ge, die die Qua­li­tät, den Büro­kra­tie­ab­bau und das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot in der Ver­sor­gung sichern. Zugleich warnt das Bünd­nis vor hohen Fol­ge­kos­ten durch die vom GKV-Spit­zen­ver­band gefor­der­te Rück­kehr zu Aus­schrei­bun­gen. Die Vor­schlä­ge des Ver­ban­des, unnö­ti­ge Büro­kra­tie abzu­bau­en und einen ein­heit­li­chen Mehr­wert­steu­er­satz für Hilfs­mit­tel ein­zu­füh­ren, begrüßt WvD dage­gen ausdrücklich.

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„Leit­ver­trä­ge sor­gen für einen fai­ren Wett­be­werb nach ein­heit­li­chen Stan­dards – im Inter­es­se der gesetz­lich Ver­si­cher­ten“, erklä­ren die WvD-Gene­ral­se­kre­tä­re Kirs­ten Abel und Patrick Gru­n­au. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren sei durch das bestehen­de Sys­tem ein teu­res Büro­kra­tie­wirr­warr aus mehr als 1.000 Ver­trä­gen gewach­sen. „Zugleich haben Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten den Über­blick über die ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen längst ver­lo­ren. Ver­glei­chen kön­nen sie schon gar nicht. Leit­ver­trä­ge dage­gen schaf­fen kla­re Bedin­gun­gen – auch für alle Mit­be­wer­ber im Markt“, so Abel und Gru­n­au wei­ter. Zudem sor­ge das Reform­kon­zept von WvD für einen effek­ti­ven Büro­kra­tie­ab­bau. Ver­wal­tungs­kos­ten wür­den so gespart und Res­sour­cen für die eigent­li­che Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten mit Hilfs­mit­teln freigesetzt.

Dass die Kran­ken­kas­sen in der aktu­el­len Reform­dis­kus­si­on mit irre­füh­ren­den Zah­len Nebel­ker­zen wer­fen, statt in einen offe­nen und ehr­li­chen Dia­log ein­zu­tre­ten, sei nicht hin­nehm­bar, beto­nen Abel und Gru­n­au. „Die Daten­la­ge zeigt, dass die Abwei­chung bei den durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Stei­ge­rungs­ra­ten der Hilfs­mit­tel­aus­ga­ben zwi­schen der Zeit vor (2007–2018) und den vier Jah­ren nach der Abschaf­fung von Aus­schrei­bun­gen gera­de mal etwa ein Pro­zent beträgt.“ Man müs­se die Aus­ga­ben­la­ge in ihrer Gesamt­heit betrach­ten und nicht auf Kos­ten­stei­ge­run­gen bei Nischen­pro­duk­ten wie Elek­tro­sti­mu­la­ti­ons­ge­rä­ten ver­wei­sen und dadurch fälsch­li­cher­wei­se sug­ge­rie­ren, es gäbe exor­bi­tan­te Kos­ten­stei­ge­run­gen bei Hilfs­mit­teln seit Ende der Aus­schrei­bun­gen. „Die­se Irre­füh­rung der Kran­ken­kas­sen grenzt aus unse­rer Sicht hart an einer bewuss­ten Des­in­for­ma­ti­on von Poli­tik und Öffent­lich­keit“, ergän­zen Abel und Grunau.

Grund für die wach­sen­den Aus­ga­ben im Hilfs­mit­tel­be­reich sei ins­be­son­de­re der demo­gra­fi­sche Wan­del. Etwa die Hälf­te der Aus­ga­ben im Hilfs­mit­tel­be­reich ent­fal­le auf Men­schen über 65 Jah­re. Zwi­schen 2007 und 2022 sei die Zahl um 13,3 Pro­zent gestie­gen. Ein Trend, der sich fort­set­zen wer­den. „Wir haben es mit einer zuneh­mend älte­ren Bevöl­ke­rung zu tun, die län­ger im Erwerbs­le­ben ver­bleibt. Damit ver­bun­den sind höhe­re Erkran­kungs­zah­len – zum Bei­spiel Gelenk­ver­schleiß, Dia­be­tes, Tumo­re“, erläu­tern Abel und Gru­n­au. In der Fol­ge stei­ge der Bedarf an Hilfs­mit­teln wie Orthe­sen, Pro­the­sen und ortho­pä­di­schen Einlagen.

Laut WvD habe die Ver­gan­gen­heit gezeigt, dass Aus­schrei­bun­gen auf die­se Kos­ten­ent­wick­lun­gen kei­nen Ein­fluss haben. Sta­tis­ti­ken zeig­ten, dass weder die Ein­füh­rung von Aus­schrei­bun­gen in 2007 noch ihre Abschaf­fung in 2019 einen nach­weis­li­chen Effekt auf die Aus­ga­ben­ent­wick­lung bei Hilfs­mit­teln hat­ten. „Mit gro­ßer Sor­ge bli­cken wir vor die­sem Hin­ter­grund auf die vom GKV-Spit­zen­ver­band gefor­der­te Rück­kehr zu Aus­schrei­bun­gen, die angeb­lich zu Kos­ten­sen­kun­gen und grö­ße­rer Wirt­schaft­lich­keit im Bereich Hilfs­mit­tel der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen füh­ren soll“, erläu­tern Abel und Gru­n­au. Das Gegen­teil sei der Fall: Aus­schrei­bun­gen wür­den sowohl die Qua­li­tät als auch die Wirt­schaft­lich­keit in der Ver­sor­gung gefähr­den. Wer­de in der Fol­ge von Bil­lig­aus­schrei­bun­gen etwa eine Dia­be­tes­er­kran­kung nicht adäquat ver­sorgt, droh­ten hohe Fol­ge­kos­ten zum Bei­spiel durch die Ent­ste­hung eines Dia­be­ti­schen Fuß­syn­droms (DFS) bis hin zur Ampu­ta­ti­on mit zusätz­li­chen Behand­lun­gen und Belas­tun­gen für die Betrof­fe­nen sowie Mehr­auf­wän­den in der Pfle­ge. Wäh­rend bei­spiels­wei­se die kon­ser­va­ti­ve Ver­sor­gung mit Ein­la­gen zum Schutz vor einem DFS gera­de ein­mal Kos­ten von 113,86 Euro pro Halb­jahr ver­ur­sacht, lie­gen die­se für die Ver­sor­gung eines DFS bei etwa 1.300 Euro pro Quartal.

„Aus­schrei­bun­gen haben sich sowohl als schäd­lich für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten als auch als unwirt­schaft­lich her­aus­ge­stellt“, so Abel und Gru­n­au wei­ter. „Daher hat der Gesetz­ge­ber 2019 die Abschaf­fung der Aus­schrei­bun­gen auch zu Recht mit dem Risi­ko für die Ver­sor­gungs­qua­li­tät und dem geschei­ter­ten Qua­li­täts­wett­be­werb begrün­det. Vor die­sem Hin­ter­grund darf es nun kaum vier Jah­re spä­ter kei­ne Rück­kehr zur Aus­schrei­bungs­pra­xis geben.“

 

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