TSVG: Aus­schrei­bungs­ver­bot beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2019 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nach 2. und 3. Lesung angenommen.
Für BIV-OT-Prä­si­dent Klaus-
Jür­gen Lotz müs­sen Ver­trags­ver­hand­lun­gen
zwi­schen Leis­tungs­er­brin­ger
und Kos­ten­trä­ger im
Sin­ne der Pati­en­ten auf Augen­hö­he
geführt wer­den.
Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter
Jens Spahn sieht die Qua­li­tät
der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung
durch das TSVG gestärkt.

Das zahl­rei­che Berei­che des Gesund­heits­we­sens betref­fen­de Gesetz bringt dabei auch maß­geb­li­che Ände­run­gen in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung mit sich. Als Reak­ti­on auf den hin­sicht­lich der Ver­sor­gungs­qua­li­tät mit­un­ter „zahn­lo­sen Tiger“ Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­setz (HHVG) wird die Aus­schrei­bungs­op­ti­on in § 127 Abs. 1 SGB V auf­ge­ho­ben, um eine Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung aus­schließ­lich im Wege von Rah­men­ver­trä­gen mit Bei­tritts­mög­lich­keit sicherzustellen.Auch Open-House-Ver­trä­ge gehö­ren damit dem­nächst der Ver­gan­gen­heit an.

„Die­ses Gesetz wird die Ver­sor­gung schnel­ler, bes­ser und digi­ta­ler machen“, warb Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn in der abschlie­ßen­den Debat­te im Bun­des­tag für das neue Gesetz und ergänz­te: „Wir haben eine bes­se­re Situa­ti­on in Zukunft bei den Hilfsmitteln.“Spahn stell­te noch ein­mal klar: „Die Aus­schrei­bun­gen kom­men weg!“ Eine kla­re Hal­tung, die Klaus-Jür­gen Lotz, Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), aus­drück­lich begrüßt: „Die Qua­li­tät der Ver­sor­gung ist für Men­schen, die auf Hilfs­mit­tel ange­wie­sen sind,eine direk­te und mit­un­ter exis­ten­zi­el­le Fra­ge von Teil­ha­be und Lebens­qua­li­tät. Mit dem neu­en Gesetz hat die Bun­des­re­gie­rung nun noch­mals unter­stri­chen, dass es hier kei­ne Kom­pro­mis­se geben darf.“ Für Lotz sind Ver­trags­ver­hand­lun­gen auf Augen­hö­he, in denen die Qua­li­täts­pa­ra­me­ter einer Ver­sor­gung klar defi­niert sind, uner­läss­lich, um eine hoch­wer­ti­ge und wei­ter­hin wohn­ort­na­he Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Es wird damit gerech­net, dass das TSVG zum 1.Mai 2019 in Kraft tritt.

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