Das zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens betreffende Gesetz bringt dabei auch maßgebliche Änderungen in der Hilfsmittelversorgung mit sich. Als Reaktion auf den hinsichtlich der Versorgungsqualität mitunter „zahnlosen Tiger“ Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wird die Ausschreibungsoption in § 127 Abs. 1 SGB V aufgehoben, um eine Hilfsmittelversorgung ausschließlich im Wege von Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit sicherzustellen.Auch Open-House-Verträge gehören damit demnächst der Vergangenheit an.
„Dieses Gesetz wird die Versorgung schneller, besser und digitaler machen“, warb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der abschließenden Debatte im Bundestag für das neue Gesetz und ergänzte: „Wir haben eine bessere Situation in Zukunft bei den Hilfsmitteln.“Spahn stellte noch einmal klar: „Die Ausschreibungen kommen weg!“ Eine klare Haltung, die Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), ausdrücklich begrüßt: „Die Qualität der Versorgung ist für Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind,eine direkte und mitunter existenzielle Frage von Teilhabe und Lebensqualität. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung nun nochmals unterstrichen, dass es hier keine Kompromisse geben darf.“ Für Lotz sind Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe, in denen die Qualitätsparameter einer Versorgung klar definiert sind, unerlässlich, um eine hochwertige und weiterhin wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Es wird damit gerechnet, dass das TSVG zum 1.Mai 2019 in Kraft tritt.
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