TI – die „Daten­au­to­bahn“ des Gesundheitswesens

Der Verlag OT versteht sich als Partner der Betriebe. Daher möchte die OT-Redaktion die Betriebe auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten – und zwar mit einer Mischung aus Basisinformationen, exemplarischen Handlungsempfehlungen und der Vorstellung von praktischen Beispielen. Diesmal dreht sich alles um die Telematikinfrastruktur.

„Mit die­sen Geset­zen star­ten wir die drin­gend benö­tig­te Auf­hol­jagd bei Digi­ta­li­sie­rung und Daten­nut­zung. Durch eine schnel­le und siche­re elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te bil­den wir das Herz­stück für eine bes­se­re Behand­lung und For­schung. Dabei wird Künst­li­che Intel­li­genz Pati­en­ten und Ärz­te revo­lu­tio­när unter­stüt­zen“, sag­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Dr. Karl Lau­ter­bach ange­sichts der neu­es­ten Gesetz­ge­bung zur Digi­ta­li­sie­rung des deut­schen Gesund­heits­we­sens. Aus Sicht der Gesund­heits­hand­wer­ke darf man die Ent­wick­lung im poli­ti­schen Ber­lin gewohnt arg­wöh­nisch betrach­ten. Denn statt Auf­hol­jagd fühlt es sich eher nach einem Brems­ma­nö­ver an, was da im Bun­des­tag beschlos­sen wur­de. Ab 2027 statt 2026 sol­len die Gesund­heits­hand­wer­ke nun mit dem E‑Rezept – bezie­hungs­wei­se der E‑Verordnung – star­ten. So ver­schiebt sich die Auf­hol­jagd für die Ortho­pä­die-Tech­nik um zwölf Mona­te nach hin­ten. Damit die­se Zeit aber nicht ver­pufft, ist es für die Betrie­be wich­tig, recht­zei­tig ihre Haus­auf­ga­ben zu machen und sich auf die bevor­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten. Ein Blick in Rich­tung Apotheker:innen zeigt: Digi­ta­li­sie­rung kann eini­ges ein­fa­cher und bes­ser machen, der Weg dahin ist aller­dings teil­wei­se steinig.

Anzei­ge

Bereits jetzt gibt es Expert:innen in der OT-Bran­che, die sich mit Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur, Kon­nek­to­ren oder Fach­diens­ten bes­tens aus­ken­nen. Das ist gut und bringt das Fach bei die­sen zukunfts­wei­sen­den Auf­ga­ben vor­an. Die täg­li­che Umset­zung geschieht aber in den Betrie­ben, vom Aus­zu­bil­den­den bis zu den Geschäftsinhaber:innen. Hier ist es nötig und wich­tig, etwa­ige Wis­sens­lü­cken früh­zei­tig zu schlie­ßen, um spä­tes­tens 2027 TI-rea­dy zu sein. Der Ver­lag OT ver­steht sich als Part­ner der Betrie­be und des­halb wird die OT-Redak­ti­on die Betrie­be auf dem Weg in die Digi­ta­li­sie­rung beglei­ten. Wie soll das funk­tio­nie­ren? Mit einer Mischung aus Basis­in­for­ma­tio­nen, exem­pla­ri­schen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und der Vor­stel­lung von prak­ti­schen Bei­spie­len. Außer­dem wer­den aktu­el­le Ent­wick­lun­gen, bei­spiels­wei­se aus dem Pilot­pro­jekt E‑Verordnung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), beleuch­tet und ein­ge­ord­net. Auf dem Fach­por­tal des Ver­lags OT steht zudem ein Digi­tal-Glos­sar bereit, das alle wich­ti­gen Begrif­fe rund um die Digi­ta­li­sie­rung kurz und infor­ma­tiv zusam­men­fasst. Wäh­rend wir uns im ers­ten Teil mit der Gema­tik beschäf­tigt haben, lau­tet das The­ma dies­mal Telematikinfrastruktur:

In der heu­ti­gen Ära der digi­ta­len Inno­va­ti­on hat die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) eine zen­tra­le Rol­le im deut­schen Gesund­heits­we­sen ein­ge­nom­men. Die TI ist ein kom­ple­xes Netz­werk von IT-Sys­te­men, das es den ver­schie­de­nen Akteu­ren im Gesund­heits­be­reich ermög­licht, Gesund­heits­da­ten elek­tro­nisch aus­zu­tau­schen und sicher zu spei­chern. Aus die­sem Grund wird die TI auch häu­fig die Daten-Auto­bahn des Gesund­heits­we­sens genannt. Die vier Grund­sät­ze der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur sind, dass der sek­toren­über­grei­fen­de Infor­ma­ti­ons­aus­tausch durch die För­de­rung der Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen IT-Sys­te­men im Gesund­heits­we­sen sicher­ge­stellt wird. Außer­dem ist der Schutz sensi­bler medi­zi­ni­scher Daten das Fun­da­ment der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur. Dafür sor­gen star­ke Sicher­heits­me­cha­nis­men, ver­spricht die Gema­tik, die Natio­na­le Gesund­heits­agen­tur. Zudem ist das Ziel die Opti­mie­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung in Deutsch­land. Und letzt­lich wer­den durch die Kon­zep­ti­on und Zulas­sung von Kom­po­nen­ten und Diens­ten ein ver­läss­li­cher Betrieb sowie ein markt­ge­rech­ter Auf­bau gewähr­leis­tet. Die­ser tech­no­lo­gi­sche Fort­schritt ver­spricht eine effi­zi­en­te­re Ver­sor­gung und mar­kiert einen ent­schei­den­den Wen­de­punkt in der Digi­ta­li­sie­rung des Gesundheitswesens.

Der Weg zur Ein­füh­rung der TI war jedoch lang und von zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen geprägt. Ein Blick auf die Geschich­te der Digi­ta­li­sie­rung im deut­schen Gesund­heits­we­sen zeigt, dass lang­wie­ri­ge Pro­zes­se, Her­aus­for­de­run­gen und Ver­zö­ge­run­gen in der Ver­gan­gen­heit eine gro­ße Rol­le spiel­ten. Bereits in den 1990er-Jah­ren gab es ers­te Bemü­hun­gen, den Ein­satz von Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie im Gesund­heits­we­sen zu för­dern. Die Ein­füh­rung der elek­tronischen Gesund­heits­kar­te (eGK) im Jahr 2006 mar­kier­te einen wich­ti­gen Mei­len­stein auf die­sem Weg. Die eGK soll­te eine zen­tra­le Rol­le bei der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens spie­len und den Aus­tausch von Pati­en­ten­da­ten erleich­tern. Aller­dings war die Ein­füh­rung der eGK von zahl­rei­chen Ver­zö­ge­run­gen und tech­ni­schen Pro­ble­men beglei­tet, was zu Kri­tik und Skep­sis führte.

Trotz die­ser Start­schwie­rig­kei­ten wur­den in den fol­gen­den Jah­ren wei­te­re Schrit­te unter­nom­men, um die Digi­ta­li­sie­rung im deut­schen Gesund­heits­we­sen vor­an­zu­trei­ben. Die Ein­füh­rung der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) ab 2019 soll­te die Ver­net­zung der ver­schie­de­nen Akteu­re im Gesund­heits­we­sen ermög­li­chen und die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­sern, Apo­the­ken und Kran­ken­kas­sen erleichtern.

Die Umset­zung der TI gestal­te­te sich jedoch als kom­plex und her­aus­for­dernd. Tech­ni­sche Schwie­rig­kei­ten, Beden­ken hin­sicht­lich des Daten­schut­zes und büro­kra­ti­sche Hür­den erschwer­ten den Pro­zess. Den­noch wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bedeu­ten­de Fort­schrit­te erzielt, ins­be­son­de­re mit der schritt­wei­sen Ein­füh­rung von digi­ta­len Anwen­dun­gen – bzw. Fach­diens­ten – wie dem elek­tro­ni­schen Rezept (E‑Rezept) und der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA). Die­se digi­ta­len Lösun­gen sol­len dazu bei­tra­gen, die Ver­sor­gung der Patient:innen effi­zi­en­ter und patienten­orientierter zu gestalten.

Est­land als Vor­rei­ter in Sachen Digitalisierung

Im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern wie Frank­reich und Est­land, die bereits früh­zei­tig umfang­rei­che Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben im Gesund­heits­we­sen umsetz­ten, war Deutsch­land lan­ge Zeit im Rück­stand. Wäh­rend Frank­reich, des­sen Gesund­heits­sys­tem mit dem deut­schen Sys­tem ver­gleich­bar ist, bereits 2016 das Dos­sier Médi­cal Par­ta­gé (DMP), eine elek­tro­ni­sche Gesund­heits­ak­te, ein­ge­führt hat, gehört Est­land mit sei­nem voll­stän­dig digi­ta­li­sier­ten Gesund­heits­sys­tem zu den Vor­rei­tern in Euro­pa. Das klei­ne bal­ti­sche Land hat schon sehr früh umfang­rei­che Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben umge­setzt und gehört zu den techno­logisch fort­schritt­lichs­ten Län­dern Euro­pas. Was sind die Grün­de für Est­lands Erfolg bei der Digi­ta­li­sie­rung des Gesundheitswesens?

Zum einen ver­fügt Est­land über eine moder­ne und gut aus­ge­bau­te IT-Infra­struk­tur, die es ermög­licht, Gesund­heits­da­ten sicher und effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Das Land hat früh­zei­tig in den Auf­bau einer digi­ta­len Infra­struk­tur inves­tiert und ver­fügt über ein hoch ent­wi­ckel­tes E‑Go­vern­ment-Sys­tem, das es den Bürger:innen ermög­licht, vie­le Behör­den­gän­ge online zu erledigen.

Dar­über hin­aus spielt auch die poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Unter­stüt­zung eine ent­schei­den­de Rol­le. Die est­ni­sche Regie­rung hat die Digi­ta­li­sie­rung früh­zei­tig als stra­te­gi­sches Ziel defi­niert und ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Est­lands ste­hen der Digi­ta­li­sie­rung posi­tiv gegen­über und nut­zen die digi­ta­len Ange­bo­te des Gesund­heits­we­sens aktiv.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Fak­tor ist die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ver­schie­de­nen Akteu­ren im Gesund­heits­we­sen. Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­ser, Apo­the­ken und Kran­ken­kas­sen arbei­ten eng zusam­men, um die Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen vor­an­zu­trei­ben und inno­va­ti­ve Lösun­gen zu entwickeln.

Ins­ge­samt zeigt das Bei­spiel Est­land, dass eine kon­se­quen­te und ganz­heit­li­che Stra­te­gie sowie die Bereit­schaft zur Zusam­men­ar­beit ent­schei­dend für den Erfolg der Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen sind.

Den­noch hat Deutsch­land in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bedeu­ten­de Fort­schrit­te gemacht, ins­be­son­de­re mit der Ein­füh­rung der TI. Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­ser, Apo­the­ken und ande­re Leis­tungs­er­brin­ger kön­nen sich nun schritt­wei­se an die TI anschlie­ßen und von den Vor­tei­len der digi­ta­len Ver­net­zung pro­fi­tie­ren. Dazu gehö­ren das elek­tro­ni­sche Rezept, die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te und der siche­re Aus­tausch von Befun­den und Behandlungsdaten.

Anschluss an die TI

Doch war­um müs­sen sich OT-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser über­haupt an die TI anschlie­ßen und geht es auch zukünf­tig ohne? Ganz klar: Nein – der TI-Anschluss ist Pflicht. Spä­tes­tens Mit­te 2027 müs­sen die Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger in der Lage sein, die digi­ta­li­sier­te Ver­ord­nung – die E‑Verordnung – ein­zu­lö­sen. Dafür müs­sen sie an die TI ange­schlos­sen sein, um mit den ande­ren Akteu­ren im Gesund­heits­we­sen zu kom­mu­ni­zie­ren. Ist die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur damit ein Pro­jekt, das die Bran­che erst in drei Jah­ren betrifft? Erneut nein! Denn bereits in die­sem Jahr wird es mög­lich sein, dass sich ers­te Betrie­be für die TI frei­schal­ten las­sen kön­nen. Aller­dings wer­den ihnen dann noch nicht direkt vie­le Mög­lich­kei­ten zur Nut­zung ver­füg­bar sein. Wie gestal­tet sich der Pro­zess des Anschlus­ses der ver­schie­de­nen Akteu­re an die TI? Die­ser Pro­zess umfasst meh­re­re Schrit­te, die sorg­fäl­tig geplant und umge­setzt wer­den müssen.

1. Bean­tra­gung der Identifikation

In einem per­sön­li­chen Gespräch kann man sich leicht von der Iden­ti­tät des Gegen­übers über­zeu­gen. Im digi­ta­len Raum ist dies nicht so ein­fach. Da im Gesund­heits­we­sen aber mit sen­si­blen Daten gear­bei­tet wird, ist es wich­tig zu wis­sen, wer Zugriff auf die Daten hat. Des­we­gen müs­sen sich die Akteu­re des Gesund­heits­we­sens digi­tal iden­ti­fi­zie­ren. Dafür wer­den zwei Kar­ten benö­tigt. Zum einen han­delt es sich dabei um den soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Berufs­aus­weis (eBA), der die Per­son iden­ti­fi­ziert. Zum ande­ren ist eine soge­nann­te SMC‑B, wel­che als Insti­tu­ti­ons­kar­te die jewei­li­ge Ein­rich­tung aus­weist, nötig. Bei­de Aus­weis­kar­ten sol­len ab dem Som­mer 2024 von den Hand­werks­kam­mern ver­ge­ben werden.

2. Tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfüllen

Um die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur nut­zen zu kön­nen, müs­sen eini­ge tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Basis ist ein nor­ma­ler Inter­net­zu­gang. Die­sen kön­nen die Betrie­be bei einem Anbie­ter ihrer Wahl abschlie­ßen. Des Wei­te­ren wird ein Kon­nek­tor – ver­gleich­bar mit einem ­Inter­net-Rou­ter – inklu­si­ve eines VPN-Zugangs­diens­tes gebraucht, der den eige­nen Betrieb mit der TI ver­bin­det. Zur Authen­ti­fi­zie­rung muss zudem min­des­tens ein E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal instal­liert wer­den. Im Augen­blick wird an einer Aktua­li­sie­rung der tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen gear­bei­tet. So gibt es bei­spiels­wei­se schon heu­te Kon­nek­to­ren in Rechen­zen­tren, die dezen­tral die Rol­le des klei­nen Kon­nek­tors im Betrieb über­neh­men. Außer­dem wer­den Sys­te­me geprüft, die mobil – also orts­un­ab­hän­gig – funk­tio­nie­ren. Vor allem bei Haus­be­su­chen wird die­ser Ser­vice benötigt.

3. Schu­lung und Unterstützung

Um sicher­zu­stel­len, dass die Betrie­be die TI effek­tiv nut­zen kön­nen, soll­ten die Leis­tungs­er­brin­ger an Schu­lun­gen teil­neh­men. Nur gut geschul­tes Per­so­nal kann dabei hel­fen, das vol­le Poten­zi­al der digi­ta­len Ver­net­zung aus­zu­schöp­fen. Außer­dem erhöht es die Bereit­schaft, bereits eta­blier­te – ana­lo­ge – Abläu­fe zu ändern und den neu­en Gege­ben­hei­ten anzupassen.

4. Teil­nah­me an der TI

Sobald die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, kön­nen sich die Leis­tungs­er­brin­ger an die TI anschlie­ßen. Für Medi­ziner:innen und Apotheker:innen gibt es bereits heu­te vie­le Fach­diens­te, die zur Anwen­dung kom­men. Pro­mi­nen­tes Bei­spiel ist das E‑Rezept für Arz­nei­mit­tel. Für die Leis­tungs­er­brin­ger im Hilfs­mit­tel­be­reich wird es dage­gen zum Start wahr­schein­lich nur den Zugang zur Kom­mu­ni­ka­ti­on im Medi­zin­we­sen (KIM) geben.

Die Zukunft ist jetzt

Der Weg zur voll­stän­di­gen Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens in Deutsch­land ist noch nicht abge­schlos­sen, aber die Ein­füh­rung der TI mar­kiert zwei­fel­los einen bedeu­ten­den Fort­schritt auf die­sem Weg. Vor allem die Gesetz­ge­bung in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren hat dafür gesorgt, dass die Digi­ta­li­sie­rung einen Schub erhal­ten hat. Man darf gespannt sein, wel­che Ent­wick­lungs­sprün­ge in den kom­men­den Jah­ren zu erwar­ten sind. Bereits heu­te arbei­tet die Gema­tik an der TI 2.0. Dazu gehört, dass künf­tig kom­plett auf Kar­ten ver­zich­tet wer­den kann und statt­des­sen digi­ta­le Iden­ti­tä­ten die phy­si­schen Kar­ten erset­zen. Außer­dem soll zum Bei­spiel dank kon­takt­lo­ser Kar­ten­ter­mi­nals bereits Ende 2024 der Zugang zur TI 2.0 ver­ein­facht mög­lich sein. Drit­ter Bau­stein der neu­en Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur ist das Kon­zept der Zero-Trust-Archi­tek­tur. Kein Ver­trau­en, das klingt grund­sätz­lich nega­tiv, ist aber in Sachen Sicher­heit ein hoher Stan­dard. Durch Zero-Trust-Ansät­ze kön­nen Anwen­dungs­zu­grif­fe bes­ser prä­ven­tiv abge­si­chert und ins­be­son­de­re das Scha­dens­aus­maß bei Angrif­fen wei­ter redu­ziert wer­den. Zero Trust ver­eint dazu bekann­te Sicher­heits­maß­nah­men und Best-Prac­ti­ces in einem ganz­heit­li­chen Ansatz. Aus­ge­hend von einem daten­zen­tri­schen Modell bezieht sich die Schutz­wir­kung der Maß­nah­men vor­ran­gig auf die Schutz­zie­le Inte­gri­tät und Ver­trau­lich­keit, nicht aber auf Verfügbarkeit.

Hei­ko Cordes

 

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