Spürbarer Schaden für die Leistungserbringer
Eine falsche Zuordnung, eine mangelhafte Begründung oder schlicht ein fehlender Stempel – die Anlässe für Absetzungen von eingereichten Hilfsmittelleistungen seitens der Kostenträger sind vielfältig. Neben dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand in der Nachbearbeitung sind auch finanzielle Einbußen für die OT-Betriebe ein Ärgernis.
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