Spür­ba­rer Scha­den für die Leistungserbringer

Eine fal­sche Zuord­nung, eine man­gel­haf­te Begrün­dung oder schlicht ein feh­len­der Stem­pel – die Anläs­se für Abset­zun­gen von ein­ge­reich­ten Hilfs­mit­tel­leis­tun­gen sei­tens der Kos­ten­trä­ger sind viel­fäl­tig. Neben dem damit ver­bun­de­nen büro­kra­ti­schen Auf­wand in der Nach­be­ar­bei­tung sind auch finan­zi­el­le Ein­bu­ßen für die OT-Betrie­be ein Ärgernis.

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