Über­ar­bei­tung der MDR gefordert

Am 26. Mai fei­ert die euro­päi­sche Medi­zin­pro­duk­te­ver­ord­nung (MDR) ihren drit­ten „Geburts­tag“, sie gilt in der Medi­zin­technik­bran­che wei­ter­hin als ein viel dis­ku­tier­tes The­ma. Jüngst mel­de­te sich auch die Poli­tik in Per­son von Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­te­rin Judith Ger­lach zur MDR zu Wort. Sie for­dert eine Überarbeitung.

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MDR: Hand­werks­be­trie­be wur­den ten­den­zi­ell vergessen

Die euro­päi­sche Medi­zin­pro­duk­te­ver­ord­nung (Medi­cal Device Regu­la­ti­on, MDR) beschäf­tigt die Bran­che zwei Jah­re nach Gel­tungs­be­ginn immer noch sehr. Seit 2017 sind die – meis­ten – Rah­men­be­din­gun­gen zumin­dest auf dem Papier bekannt. Wie sich das euro­päi­sche Recht auf die natio­na­len Geset­ze aus­wirkt und was es für die OT-Betrie­be bedeu­tet, wur­de in den ver­gan­ge­nen Jah­ren von Ver­bän­den und Fach­ge­sell­schaf­ten aus­ge­ar­bei­tet. Ist damit alles klar? Nein, meint Roland Weghorn.

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