Kom­mis­sa­ri­sche Lei­tung für Gesundheitsausschuss

In der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung des Gesund­heits­aus­schus­ses des Bun­des­tags konn­ten sich die 42 Mit­glie­der nicht auf einen regu­lä­ren Vor­sit­zen­den eini­gen. Das Vor­schlags­recht lag bei der AfD-Frak­ti­on, die Jörg Schnei­der nomi­nier­te. In gehei­mer Wahl erhielt der Gel­sen­kir­che­ner Berufs­schul­leh­rer aber nicht die nöti­ge Mehrheit. 

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