Die E‑Rechnung – was gibt es zu beachten?
Deutschland gilt in Sachen Digitalisierung nicht unbedingt als Vorreiter. Viele Anträge, Behördengänge oder Verwaltungsangelegenheiten sind in der Bundesrepublik noch nicht in digitale Prozesse überführt. Beim Thema Rechnung können Unternehmen seit 2011 allerdings auf eine elektronische Alternative zum Papier setzen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurden Rechnungen in Papierform und Rechnungen in elektronischer Form gleichgestellt. Doch damit nicht genug: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen und ab dem 1. Januar 2027 auch auszustellen. Diese Anforderung bezieht sich aber auf den B2B-Bereich.
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