Die E‑Rechnung – was gibt es zu beachten?

Deutsch­land gilt in Sachen Digi­ta­li­sie­rung nicht unbe­dingt als Vor­rei­ter. Vie­le Anträ­ge, Behör­den­gän­ge oder Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten sind in der Bun­des­re­pu­blik noch nicht in digi­ta­le Pro­zes­se über­führt. Beim The­ma Rech­nung kön­nen Unter­neh­men seit 2011 aller­dings auf eine elek­tro­ni­sche Alter­na­ti­ve zum Papier set­zen. Mit dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz wur­den Rech­nun­gen in Papier­form und Rech­nun­gen in elek­tro­ni­scher Form gleich­ge­stellt. Doch damit nicht genug: Ab dem 1. Janu­ar 2025 müs­sen Unter­neh­men in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen und ab dem 1. Janu­ar 2027 auch aus­zu­stel­len. Die­se Anfor­de­rung bezieht sich aber auf den B2B-Bereich.

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