Auskunftsanspruch auf Impf- und Genesungsstatus gefordert
In der aktuellen Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung bleiben die bekannten Vorgaben für Betriebe in Bezug auf ein aktives Hygienekonzept, Kontaktreduzierungen und Testangebote weitestgehend in Kraft. Neu ist ein Passus zum Impf- oder Genesungsstatus von Arbeitnehmer:innen, der Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) insbesondere für die Gesundheitshandwerke nicht weit genug geht.
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