Neue Regeln für Rei­se­rück­keh­rer und Kinderkrankengeld

Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben in einer Telefonschaltkonferenz am 27. August 2020 verschiedene Maßnahmen vereinbart, die auch OT-Betriebe betreffen.

Dem­nach sind Rei­se­rück­keh­rer aus Risi­ko­ge­bie­ten nun in jedem Fall ver­pflich­tet, sich unver­züg­lich nach der Ein­rei­se für 14 Tage in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben. Außer­dem soll recht­lich gere­gelt wer­den, dass kei­ne Ent­schä­di­gung für den Ein­kom­mens­aus­fall gewährt wird, wenn die Rei­se in ein bei Rei­se­an­tritt aus­ge­wie­se­nes Risi­ko­ge­biet ver­meid­bar war. Min­des­tens bis die effek­ti­ve Umset­zung der Qua­ran­tä­ne­pflicht gewähr­leis­tet ist, wird die Coro­na-Test­pflicht für die­se Rei­se­rück­keh­rer aber bei­be­hal­ten. Dem­ge­gen­über endet die Mög­lich­keit der kos­ten­lo­sen Coro­na-Tests für Ein­rei­sen­de aus Nicht-Risi­ko­ge­bie­ten mit dem 15. Sep­tem­ber. Mög­lichst ab 1. Okto­ber soll gel­ten, dass Rei­sen­de aus Risi­ko­ge­bie­ten ihre Qua­ran­tä­ne frü­hes­tens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rück­kehr vor­zei­tig been­den können.

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Eine wei­te­re Neu­re­ge­lung betrifft das Kin­der­kran­ken­geld, auf das gesetz­lich Ver­si­cher­te Anspruch haben: Es wird im Jahr 2020 für fünf wei­te­re Tage pro Eltern­teil (zehn Tage für Allein­er­zie­hen­de) gewährt.

Zudem wur­de in der Schalt­kon­fe­renz betont, die unter­stüt­zen­den Maß­nah­men für die Wirt­schaft jeweils an die Pan­de­mie­si­tua­ti­on anzu­pas­sen. So soll das 500-Mil­lio­nen-Euro-Bun­des­pro­gramm zur Nach­rüs­tung umluft­be­trie­be­ner raum­luft­tech­ni­scher Anla­gen schnell umge­setzt wer­den. Ziel ist es, die­se Anla­gen bereits in die­sem Herbst mit ent­spre­chen­den Virus­fil­tern zu betreiben.

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