Demnach sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten nun in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Außerdem soll rechtlich geregelt werden, dass keine Entschädigung für den Einkommensausfall gewährt wird, wenn die Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet vermeidbar war. Mindestens bis die effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist, wird die Corona-Testpflicht für diese Reiserückkehrer aber beibehalten. Demgegenüber endet die Möglichkeit der kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten mit dem 15. September. Möglichst ab 1. Oktober soll gelten, dass Reisende aus Risikogebieten ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr vorzeitig beenden können.
Eine weitere Neuregelung betrifft das Kinderkrankengeld, auf das gesetzlich Versicherte Anspruch haben: Es wird im Jahr 2020 für fünf weitere Tage pro Elternteil (zehn Tage für Alleinerziehende) gewährt.
Zudem wurde in der Schaltkonferenz betont, die unterstützenden Maßnahmen für die Wirtschaft jeweils an die Pandemiesituation anzupassen. So soll das 500-Millionen-Euro-Bundesprogramm zur Nachrüstung umluftbetriebener raumlufttechnischer Anlagen schnell umgesetzt werden. Ziel ist es, diese Anlagen bereits in diesem Herbst mit entsprechenden Virusfiltern zu betreiben.
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