NRW baut Meis­ter­för­de­rung aus

Wer zukünftig seine Meisterprüfung nach dem Besuch des Meisterlehrgangs an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (Bufa) in Dortmund erfolgreich ablegt, der hat die Chance auf eine Prämie von bis zu 3.000 Euro. Die neue Regierungskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat sich im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Regelung geeinigt.

„Zukünf­ti­ge Handwerksmeister:innen wol­len wir beson­ders för­dern. Die bestehen­de Meis­ter­grün­dungs­prä­mie wer­den wir noch attrak­ti­ver gestal­ten. Mit einer Meis­ter­prä­mie von bis zu 3.000 Euro schlie­ßen wir die Finan­zie­rungs­lü­cke und stel­len die Gleich­wer­tig­keit der beruf­li­chen und aka­de­mi­schen Aus­bil­dung bei der Gebüh­ren­frei­heit her“, heißt es im Vertragstext.

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Bereits jetzt kön­nen bis zu 75 Pro­zent der Kos­ten für Lehr­gang und Prü­fung auf Grund des Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­set­zes über­nom­men wer­den. „In NRW soll nun mit der Prä­mie ein wei­te­rer Zuschuss zur Deckung der Kos­ten und zur Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung für eine Meis­ter­fort­bil­dung aus­ge­reicht wer­den“, heißt es auf Nach­fra­ge der OT-Redak­ti­on aus dem Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nordrhein-Westfalen.

Die Höhe der För­de­rung rich­tet sich laut Minis­te­ri­ums­an­ga­ben nach den Lehr­gangs- und Prü­fungs­kos­ten, die je nach Gewerk vari­ie­ren kön­nen. Des­halb lau­tet die For­mu­lie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag „bis zu 3.000 Euro“. „Die genaue Umset­zung der Meis­ter­prä­mie befin­det sich der­zeit in der Ent­wick­lung, wes­halb zu Fra­gen der Kri­te­ri­en, des Haus­halts­vo­lu­mens und des Ein­füh­rungs­zeit­punkts sowie zu Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bo­ten zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch kei­ne Anga­ben gemacht wer­den kön­nen“, so das Minis­te­ri­um. „Die laut Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Lan­des­re­gie­rung in Nord­rhein-West­fa­len geplan­te Meis­ter­prä­mie von bis zu 3.000 Euro stärkt grund­sätz­lich die Meis­ter­lehr­gän­ge an der Bufa. Wir müs­sen aber abwar­ten, wie die genau­en Bedin­gun­gen an die Prä­mie aus­fal­len und hof­fen, dass alle Absolvent:innen der Bufa-Meis­ter­lehr­gän­ge davon pro­fi­tie­ren kön­nen“, erklärt Lars Grun, Vor­sit­zen­der des Vor­stan­des der Bufa e. V. „Die Moti­va­ti­on, die Meis­ter­wür­de erlan­gen zu wol­len, kommt von einem selbst. Gesell:innen gehen die­sen Schritt, weil sie Wis­sen erwer­ben möch­ten und bereit sind, die­se Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Die Prä­mie wür­de die­se ohne­hin moti­vier­ten Fach­kräf­te unter­stüt­zen, die Qua­li­fi­ka­ti­on zum Meis­ter anzu­stre­ben“, erklärt Grun.

Der aktu­el­le Stand in den ein­zel­nen Bundesländern:

  • In Baden-Würt­tem­berg gibt es seit 2020 die Meis­ter­prä­mie. Die För­de­rung beträgt 1.500 Euro und ist an den erfolg­rei­chen Abschluss der Meis­ter­prü­fung gebun­den. Sie kann bei den Hand­werks­kam­mern bean­tragt werden.
  • In Bay­ern dage­gen gibt es eine För­de­rung von 2.000 Euro. Auch die­se För­de­rung ist an den Abschluss gebun­den und wird bei den Hand­werks­kam­mern beantragt.
  • Wer in Bre­men sei­nen Hand­werks­meis­ter macht, der kann eine „Auf­stiegs­fort­bil­dungs-Prä­mie“ von 4.000 Euro aus­ge­zahlt bekom­men. Es ist die höchs­te För­de­rung in Deutsch­land, die man als Handwerksmeister:in bekom­men kann. Der Antrag muss bei der Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank des Lan­des Nie­der­sach­sen erfolgen.
  • An glei­cher Stel­le sind auch die Anträ­ge für die Meis­ter­prä­mie des Lan­des Nie­der­sach­sen zu stel­len. Eben­falls 4.000 Euro kön­nen die Neu-Meister:innen nach erfolg­rei­chem Abschluss bekommen.
  • 1.000 Euro gibt es in der Han­se­stadt Ham­burg für einen erfolg­rei­chen Abschluss eines Meis­ter­lehr­gangs. Die Hand­werks­kam­mer Ham­burg ist der ent­spre­chen­de Ansprech­part­ner für einen mög­li­chen Antrag.
  • Eben­falls einen Zuschuss von 1.000 Euro erhält man in Hes­sen. Die Hand­werks­kam­mern im Land ste­hen bereit, um die Anträ­ge auf die Auf­stiegs­prä­mie zu bearbeiten.
  • Eine Beson­der­heit hält das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern für sei­ne Meisterlehrgangsabsolvent:innen bereit. Das Meis­ter-Extra bedeu­tet einen Zuschuss von 2.000 Euro für Handwerker:innen, die ihre Prü­fung erfolg­reich gestal­ten. Zusätz­lich erhal­ten die bes­ten 50 Absolvent:innen eines Jah­res eine ein­ma­li­ge Finanz­sprit­ze von 3.000 Euro.
  • In Rhein­land-Pfalz gibt es eine För­de­rung von ins­ge­samt 2.000 Euro für Meister:innen.
  • Im Saar­land gibt es dage­gen 1.000 Euro Unter­stüt­zung als Aufstiegsbonus.
  • Unter dem Namen „Meis­ter­bo­nus“ dür­fen sich erfolg­rei­che Absolvent:innen des Meis­ter­lehr­gangs in Sach­sen und Thü­rin­gen über jeweils ein­ma­lig 1.000 Euro freu­en. In Sach­sen läuft der Antrag über die Säch­si­sche Auf­bau­bank, wäh­rend in Thü­rin­gen die Hand­werks­kam­mern mit der För­de­rung beauf­tragt sind.

Die Prä­mi­en eini­ger Bun­des­län­der sind an den Wohn­sitz zum Zeit­punkt der Prü­fung gekop­pelt. Soll­te Nord­rhein-West­fa­len zeit­nah nach­zie­hen mit sei­nem Meis­ter­bo­nus, dann feh­len der­ar­ti­ge För­de­run­gen der beruf­li­chen Fort­bil­dung in Ber­lin, Bran­den­burg, Sach­sen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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