Mit Unverständnis reagiert die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik (LIB) auf eine Initiative der Landwirtschaftlichen Krankenkasse SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau). Die Kasse informiert Leistungserbringer der OT derzeit darüber, dass sie keine eingereichten Kostenvoranschläge mehr bewilligen werde, sondern stattdessen die jeweiligen Originalverordnungen anfordere. Anschließend werde die Versorgung über einen Vertragspartner angestrebt. Als Reaktion auf diesen Vorstoß hat die LIB die SVLFG bereits Ende Juni schriftlich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Übermittlung eines Kostenvoranschlags um einen Leistungsantrag des Versicherten handele. Zudem müsse die Wahlfreiheit des Patienten bei der Entscheidung für einen Leistungserbringer stets berücksichtigt werden. Landesinnungsmeister Bodo Schrödel und LIB-Geschäftsführer Michael Miller als Unterzeichner des Briefes an den Kostenträger warben in ihren Ausführungen dafür, die gängige Praxis beizubehalten. Ihren Mitgliedsbetrieben empfiehlt die Innung, auch weiterhin als Stellvertreter des Patienten Leistungsanträge bei der SVLFG einzureichen.
Da die Krankenkasse auf die Ausführungen der LIB zunächst nicht reagierte, hat sich die Innung Ende Juli ein weiteres Mal an ihre Mitgliedsbetriebe gewandt: „Die Versicherten werden unseres Wissens weiterhin mit falschen Hinweisen bei der leistungsrechtlichen Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung informiert“, beklagt Michael Miller und fährt fort: „Für den Versicherten gelten nach unserer Auffassung wesentliche Argumente, die immer eine Einzelfallentscheidung begründen und ermöglichen.“ Dazu zählt er die freie Auswahl des Leistungserbringers, das nach § 12 SGB V geregelte Gebot der Wirtschaftlichkeit sowie die Vorteile einer individuellen Versorgung durch einen fallkundigen Orthopädie-Techniker.
Die SVLFG hat daraufhin kürzlich eingeräumt, dass die Anforderung von Originalverordnungen ohne Einwilligung des Versicherten nicht zulässig sei, und angekündigt, dass zumindest diese Vorgehensweise nicht mehr umgesetzt werde. Die LIB erwägt nun, das Vorgehen der SVLFG durch die zuständige Rechtsaufsicht prüfen zu lassen. Gleichzeitig strebt die Landesinnung auf dem Dialogweg weiterhin eine Einigung mit der Krankenkasse an. An die Mitglieder gerichtet appelliert Bodo Schrödel an deren wirtschaftliche Weitsicht beim Abschluss von Einzelverträgen: „Prüfen
Sie vor einem Beitritt bei jedem einzelnen Vertrag genau, welche inhaltlichen Verpflichtungen Sie damit eingehen und ob jeder einzelne darin vereinbarte Preis für Sie auch wirtschaftlich ist!“
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