Leitlinie erweitert Stellenwert der Kompressionstherapie

Im Register der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist seit vergangenem Juli die neue S2k-Leitlinie zur medizinischen Kompressionstherapie der Extremitäten hinterlegt. Damit liegen aktualisierte, studien- und konsensbasierte Empfehlungen für den Einsatz von Medizinischem Kompressionsstrumpf (MKS), Medizinischem Kompressionsverband (MKV) und Medizinischen adaptiven Kompressionssystemen (MAK) vor. Die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) erarbeitete Leitlinie spiegelt den aktuellen medizinischen Versorgungsstandard wider und soll Ärzten als Grundlage für eine leitliniengerechte Verordnung dienen.
Die aktualisierte Leitlinie stärkt die Bedeutung der Kompressionstherapie auch jenseits klassischer Venenerkrankungen. So empfiehlt sie die Therapie unter anderem als zentralen Bestandteil der Behandlung von Lymphödemen und bekräftigt ihren Stellenwert beim Lipödem. Zudem differenziert sie stärker zwischen venöser und lymphatischer Kompression. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Empfehlung, MAK nicht nur in der Entstauungsphase eines Ödems, sondern auch zur längerfristigen Therapie einzusetzen – und das nicht nur beim Ulcus cruris venosum, sondern auch bei weiteren Indikationen sowie zur Schmerzreduktion beim Lipödem. Darüber hinaus betont die Leitlinie die Vorteile individuell angepasster Flachstrickversorgungen über alle Indikationen hinweg und nimmt erstmals Nachtversorgungen bei Lymphödemen auf. Auch das Indikationsspektrum wurde erweitert, etwa auf entzündliche Dermatosen der Beine sowie bei bestimmten onkologischen Behandlungen. „Therapietreue ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Sie gelingt, wenn die Kompressionsversorgung alltagstauglich, auch bei Begleiterkrankungen oder besonderen Körperformen gut handhabbar ist und größtmögliche Patientenautonomie ermöglicht“, erklärt Prof. Markus Stücker, geschäftsführender Direktor der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am St. Joseph-Hospital der Ruhr-Universität Bochum. Die Leitlinie trage diesem Aspekt unter anderem durch die Empfehlung anwenderfreundlicher MAK und individuell angepasster Flachstrickversorgungen Rechnung.
Kritisch bewertet der Industrieverband Eurocom das derzeitige Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hintergrund ist die letzte Fortschreibung der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ im Jahr 2025 – hier wurde der generelle Leitlinienbezug gestrichen. Bezog sich zuvor jede Produktart auf den Passus in der Präambel, die „jeweils gültigen Leitlinien zu beachten“, tritt nun eine vorläufige Diagnose-Liste und der Verweis auf die in den Produktarten und bei den Einzelprodukten konkret aufgeführten Indikationen an dessen Stelle. „Das Abweichen des Hilfsmittelverzeichnisses von der leitliniengerechten Versorgung kann zu Verordnungsunsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten und schlussendlich zu Fehlversorgungen der gesetzlich Krankenversicherten führen“, betont Oda Hagemeier, Geschäftsführerin der Eurocom. „Denn das Hilfsmittelverzeichnis dient als orientierendes Instrument in der Praxis. Daher plädieren wir erneut – wie schon im letzten Fortschreibungsprozess – für die Wiedereinführung des generellen Leitlinienbezugs in der Präambel.“
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