Anforderungen
Die hygienischen Anforderungen an einen orthopädietechnischen Betrieb ergeben sich aus folgenden Verordnungen und Empfehlungen:
- DIN EN ISO 13485:2007–10: Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke
- § 4 MPBetreibV (Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten)
- Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten” 1
Es werden 2 Übertragungswege unterschieden:
- Übertragung durch direkten Kontakt: Kunde 1 ➝ Mitarbeiter ➝ Kunde 2 oder Kunde 1 ➝ Kunde 2
- Übertragung durch indirekten Kontakt: Mensch ➝ Ware ➝ Mensch
Die beiden Übertragungswege werden im Folgenden genauer erläutert und entsprechende Gegenmaßnahmen genannt.
Übertragungsweg 1
Eine Infektion mit krankmachenden Keimen durch Übertragung von Mensch zu Mensch kann in allen Versorgungsfällen vorkommen, ob im klinischen Bereich, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, beim Hausbesuch beim Kunden bzw. im Unternehmen.
Besonders problematisch wird die Situation dadurch, dass in den meisten Fällen keine Hinweispflicht auf eine ansteckende Erkrankung vorliegt und somit mindestens ein Beteiligter in der Übertragungskette ahnungslos ist. Daher ist es erforderlich, entsprechende Präventionsmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden zu treffen.
Dies sind in erster Linie:
- Handdesinfektion vor und nach Kundenkontakt
- Flächendesinfektion nach Kundenkontakt
Idealerweise sind diese Vorgehensweisen durch einen Hygiene-Leitfaden im QM-System festgelegt. Die positiven Auswirkungen von Handdesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis im öffentlichen Dienst auf Gesundheit und Mitarbeiter-Performance wurde in einer unabhängigen Studie der Universität Greifswald 2 wie folgt beschrieben:
- Rückgang der Anzahl der mit Viren kontaminierten Oberflächen um 62 %
- signifikanter Rückgang von Erkältungserkrankungen um 65 %
Nachfolgend werden beispielhaft einige geeignete Produkte zur Hand- und Hautpflege bzw. zur Flächendesinfektion und Instrumentendesinfektion vorgestellt:
Hautpflege-Produkte
- Stokolan Pflegecreme, Deb-Stoko Europe GmbH, Krefeld
Fördert das Abklingen von Hautreizungen und wirkt beruhigend auf die Haut - Travabon, Deb-Stoko Europe GmbH, Krefeld
Schützt die Haut vor öligen und wasserunlöslichen Arbeitsstoffen, erleichtert die Hautreinigung bei starken Verschmutzungen
Hände-Antiseptika/Desinfektionsmittel
- Poly-Alcohol Hände-Antisepticum, Laboratorium Dr. Deppe GmbH, Kempen Alkoholisches Händedesinfektionsmittel
- Manorapid Synergy, Antiseptica chem.-pharm. Produkte GmbH, Pulheim/Brauweiler Viruzides Händedesinfektionsmittel für Bereiche mit erhöhtem Kontaminationsrisiko
Flächendesinfektionsmittel
- Bacillol, AF Schnelldesinfektion, Bode Chemie, Hamburg
Eignet sich zur Schnelldesinfektion alkoholbeständiger Oberflächen im Wischverfahren, wenn nicht nur eine schnelle Wirkung, sondern auch ein rückstandsfreies Auftrocknen gefordert ist. Durch seine fungizide Eigenschaft speziell geeignet für den Sanitätsfachhandel, Orthopädie-Techniker und Orthopädie-Schuhtechniker bzw. deren Geräte und Inventar, die unter das Medizinproduktegesetz fallen - Biguacid Liquid, Antiseptica chem.-pharm. Produkte GmbH, Pulheim/Brauweiler Flächendesinfektionsmittel für Medizinprodukte und medizinisches Inventar
Instrumentendesinfektionsmittel
- Lysetol FF, Schülke & Mayr GmbH, Norderstedt
Für die manuelle Desinfektion und desinfizierende Reinigung von Instrumenten und medizinischen Geräten
Bei Hilfsmittelversorgungen durch den Außendienst empfiehlt sich der Einsatz sogenannter Hygiene-Sets, mit deren Hilfe der Mitarbeiter auch im Außendienst über geeignete Mittel und Produkte zur Durchführung von Hygienemaßnahmen verfügt. Beispielhaft ist der Inhalt eines solchen Hygiene-Sets nachfolgend aufgeführt:
- 1 Box Kosmetiktücher (Box à 100 Tücher, 2‑lagig, Tissue)
- 2 Einwegkittel weiß, PE, Universalgröße
- 1 WetTask-WischBox mit Wischtuchrolle + Nachfüllung
- 1 Biguacid Liquid Flächendesinfektionsmittel (Flasche 1 l)
- 1 Poly-Alcohol Hände Antisepticum (Flasche 500 ml)
- 1 Manorapid Synergy viruzides Händedesinfektionsmittel (Flasche 150 ml)
- 1 Stokolan Pflegecreme für Hände (Tube 100 ml)
- 1 Box Latex-Untersuchungshandschuhe, unsteril, puderfrei, 100 Stück
Übertragungsweg 2
Rückholung bzw. Rücknahme von Hilfsmitteln
Bei der Rückholung von Hilfsmitteln durch den Außendienst bzw. bei der Rücknahme ausgegebener Hilfsmittel gilt es ebenfalls bestimmte Regeln strikt zu beachten. Die konsequente Trennung von Ausliefer- und Rückholware muss im Unternehmen, aber auch in den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen sichergestellt werden. Dies wird z. B. erreicht, indem zurückgeholte Ware in verschließbare Säcke verpackt wird, bevor sie ins Fahrzeug gelangt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bei der Rückholung bzw. Rücknahme ausgegebener Hilfsmittel Auskunft über das Vorliegen ansteckender Erkrankungen einzuholen. Weitere Maßnahmen sind das Separieren von Einmalartikeln mit anschließender Entsorgung, die Beachtung der Anwendung geeigneter Materialien (z. B. bei Kunstleder mit Hinweis auf Desinfizierbarkeit), die Verwendung geeigneter Desinfektionsmittel (RKI-Liste) sowie bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln die Beachtung der notwendigen Einwirkzeit anhand der Gebrauchsanleitung.
Beim Übertragungsweg 2 spielen Produkte und Waren eine wesentliche Rolle. Angesichts der fehlenden Hinweispflicht auf ansteckende Erkrankungen gelten hier folgende Regeln:
- Einmalartikel müssen entsorgt werden.
- Wiedereinsatzfähige Artikel sollten aufbereitet werden, wenn möglich.
Bei Einmalartikeln handelt es sich z. B. um Stoma- und Inkontinenzprodukte bzw. Verbandstoffe. Diese sind nach Gebrauch zu entsorgen. Auch angebrochene Gebinde dürfen nicht bei anderen Patienten eingesetzt werden, es sei denn, der einzelne Artikel ist steril verpackt.
Es gibt jedoch auch Produkte, bei denen ein Mehrfachgebrauch möglich ist. Bei einem Mehrfachgebrauch durch denselben Patienten wird das Produkt nach Gebrauch gewaschen und weiterbenutzt, bis die Leistungsgrenze des therapeutischen Nutzens erreicht ist.
Nach Aufbereitung von Medizinprodukten können diese erneut eingesetzt werden. An die Aufbereitung von Medizinprodukten werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Dabei handelt es sich um einen kritischen Prozess mit der Zielsetzung, optimale hygienische Sicherheit für das Medizinprodukt und damit für die Patienten zu gewährleisten.
„Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung fordert, dass Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Medizinprodukte der Risikostufe ‚kritisch C‘ aufbereiten, eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485 unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlung des Robert-Koch-Instituts nachweisen müssen. Für alle anderen, die Medizinprodukte der übrigen Risikoklassen aufbereiten, empfiehlt sich eine freiwillige Zertifizierung nach DIN ISO 13485.” 3 Tabelle 1 erläutert die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten lt. RKI-Empfehlung.
Haftung bei Wiederaufbereitung
Eine Wiederaufbereitung dieser Produkte ist grundsätzlich möglich. Allerdings geht die Produkthaftung dabei auf den Wiederinverkehrbringer über. Der Wiederaufbereiter muss für das wiederaufbereitete Produkt die Konformität erklären (CE-Kennzeichnung). In diesem Zusammenhang verlangt die Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG eine nach geprüften Verfahren erstellte Vorgehensweise zur hygienischen Wiederaufbereitung und zur sicherheitstechnischen Materialprüfung mit entsprechender Dokumentation. Diese beschriebenen Prozesse müssen bei der Erstellung und Integration eines Wiederaufbereitungsverfahrens im Risiko- und Qualitätsmanagementsystem des Wiederaufbereiters berücksichtigt werden.
Im Folgenden wird der Wiedereinsatz an einigen beispielhaften Hilfsmitteln dargestellt:
- Unterschenkel-Orthesen (Walker) und Knieorthesen
- Krankenbetten und Rollstühle bzw. Rehamittel
- Anti-Dekubitus-Systeme
- Beatmungsgeräte
Wiedereinsatz von Unterschenkel-Fuß-Orthesen bzw. Knieorthesen
In steigendem Maße werden Unterschenkel-Fuß-Orthesen bzw. Knieorthesen im Wiedereinsatzverfahren eingesetzt. Hierzu werden teilweise sehr kontroverse Diskussionen geführt. Auch seitens der Hersteller dieser Produkte gibt es sehr unterschiedliche Aussagen bzw. Empfehlungen. Um Haftungsfällen entgegenzuwirken, ist in jedem Fall ein klar definierter und beschriebener Ablauf einzuhalten. Dieser beinhaltet mindestens die nachfolgenden Punkte:
- Entfernung von Polstern und Verschlüssen
- Flächendesinfektion
- Überprüfung der lasttragenden Teile auf Beschädigungen
- Montierung neuer Polster und Verschlüsse
Laut Studien der Universitätsklinik Freiburg und der Ruhr-Universität Bochum kann es zu Verunreinigungen mit pathogenen Keimen und verschleißbedingten Brüchen kommen 4.
Knieorthesen sollen erst dann erneut eingesetzt werden, wenn sie zuvor gründlich überprüft und sachgemäß wiederaufbereitet wurden. Das geschieht am besten dort, wo die Orthese ursprünglich gefertigt wurde: beim jeweiligen Hersteller, der somit auch in der Haftung bleibt.
Wiedereinsatz von Krankenbetten/Rollstühlen bzw. Rehabilitationsmitteln
Im Bereich der Rehabilitationsmittel ist der Wiedereinsatz schon seit einiger Zeit etabliert, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen des Hilfsmittels. Hier gilt regelhaft der nachfolgende Ablauf:
- unreiner Wareneingang
- Vorreinigung mit Hochdruckreiniger in Desinfektionskabine
- Schaum-Flächendesinfektion
- Vollreinigung mit Hochdruckreiniger, alternativ Trockeneisreinigung
- alternativ: automatische Systeme, z. B. Reha-Wash (Waschmaschine zur Reinigung/Desinfektion von Rehamitteln = validiertes Verfahren)
Bei der Aufbereitung von Rehamitteln ist in jedem Fall eine strikte Trennung von reiner und unreiner Ware über den gesamten Prozess sicherzustellen.
Wiederaufbereitung von Anti-Dekubitus-Systemen
Bei Anti-Dekubitus-Systemen besteht in der Regel Kontakt mit versehrter Haut bzw. Wunden. Dadurch besteht ein hohes Risiko durch eine größere Wahrscheinlichkeit einer Keimübertragung. Daher ergeben sich hier für die Aufbereitung besondere Anforderungen. Diesen kann der Leistungserbringer in eigener Regie in den wenigsten Fällen gerecht werden. Daher hat sich in diesem Produktbereich die Aufbereitung durch Hersteller oder durch spezialisierte Dienstleister durchgesetzt. Dabei übernimmt der Dienstleister die Aufbereitung der Produkte nach einem validierten Verfahren und übergibt mit dem Produkt ein entsprechendes Zertifikat.
Wiederaufbereitung von Beatmungsgeräten
Bei Beatmungsgeräten besteht durch den Kontakt mit der Schleimhaut ebenfalls ein hohes Risiko durch die große Wahrscheinlichkeit einer Keimübertragung. Daher muss sowohl die Rückholung als auch die Aufbereitung nach streng festgelegten Regeln und Prozeduren erfolgen.
Beispielhaft soll hier ein Keimreduzierungsverfahren mittels eines sog. Keredusy-Systems vorgestellt werden. Bei dem Keredusy-System KR1000 werden die Beatmungsgeräte mit Ozon behandelt und dadurch desinfiziert.
Bauliche Voraussetzungen
Die Aufbereitung erfolgt in einem separaten Bereich. Dieser besteht aus einem Vorraum, in dem die kontaminierte Ware gelagert wird. Von diesem Vorraum gelangt man in einen sogenannten Arbeitsraum, in dem die Geräte ausgepackt werden und eine Flächen- und Wischdesinfektion durchgeführt wird. Anschließend werden die Geräte für den Keredusy-Vorgang bereitgestellt. Idealerweise gelangen die Geräte über eine Schleuse bzw. geschlossene Durchreiche in den eigentlichen Keredusy-Raum. In diesem Raum findet die Begasung mit Ozon statt. Dieser Raum ist nur von der reinen Seite begehbar und ist mit einem Ozon-Alarmsystem ausgestattet. Während des Keredusy-Vorgangs darf sich niemand in dem Raum aufhalten. Die Steuerung des Systems erfolgt über einen außerhalb des Keredusy-Raumes installierten Rechner. Der Keredusy-Raum muss von außen einsehbar sein. Nach Abschluss des Keredusy-Vorgangs wird das Gerät in den Reinbereich übernommen. Der gesamte Vorgang erfolgt nach einem streng festgelegten Ablaufplan und ist in einer Arbeitsanweisung geregelt.
Da bei Beatmungsgeräten generell ein höheres Kontaminationsrisiko besteht, sollte dieser Vorgang obligatorisch bei allen Beatmungsgeräten durchgeführt werden. Die Installation und Aufrechterhaltung eines solchen Systems ist sehr kosten- und zeitaufwendig. Bei sehr vielen Kostenträgern wird jedoch der Aufwand für diese Vorgehensweise nicht oder nicht ausreichend vergütet bzw. wird im Rahmen einer „Mischkalkulation” als Bestandteil vorausgesetzt.
Anforderungen an den Betreiber von Medizinprodukten
- Erfassung der Medizinprodukte in einem geeigneten System
- Risikobewertung und Einstufung für jedes Medizinprodukt unter Einbeziehung der für die Aufbereitung unmittelbar Zuständigen
- Dokumentation der Ergebnisse der Einstufung und Risikobewertung
- Festlegung der notwendigen Aufbereitungsschritte und klare Regelung in Arbeits- und Verfahrensanweisungen
Zur Erfüllung dieser Anforderungen muss sich der Betreiber folgende Fragen stellen:
- Ist die Möglichkeit der Aufbereitung gegeben?
- Entsprechen die Räumlichkeiten den Anforderungen?
- Sind die erforderlichen Arbeitsmittel vorhanden?
- Ist das Personal ausreichend qualifiziert?
Zur Aufbereitung der Medizinprodukte hat der Betreiber auch die Herstellerangaben (DIN EN ISO 17664) zu berücksichtigen, und zwar nach folgenden Gesichtspunkten:
- ob, wie und wie oft die Aufbereitung zu erfolgen hat,
- mit welchen Verfahren die Aufbereitung durchgeführt wird,
- unter welchen Bedingungen die Aufbereitung vorgenommen wird und
- wie die Lagerung der Medizinprodukte zu erfolgen hat.
Hieraus ergibt sich, dass der Betreiber von Medizinprodukten einer besonderen Verantwortung sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der Hygieneanforderungen als auch in der Aufbereitung von Medizinprodukten unterliegt. Im Folgenden sind die wesentlichen Aufgabenstellungen für den Betreiber dargestellt, um dieser Verantwortung gerecht zu werden:
- „Sorgfaltspflicht durch Erfüllung aller Anforderungen (RKI-Richtlinie)
- Sicherstellung der innerbetrieblichen Organisation (QM)
- Regelungen der Zuständigkeiten für alle Schritte der Aufbereitung
- Die praktische Durchführung der Verfahren ist vor der Aufbereitung in allen Einzelschritten festzulegen.
- standardisierte Arbeitsanweisungen für jeden einzelnen Schritt
- Sicherstellung der Erfüllung durch das Personal unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Position
- hoher Ausbildungsstand und regelmäßige Unterweisungen
- bei Fremdaufbereitung im Vertragswerk festlegen, dass erforderliches QM vorhanden und Aufbereitung nach RKI-Richtlinie erfolgt
- Übergabe, Aufbereitung, Rückgabe von Medizinprodukten besonders schriftlich festlegen” 5
Durch gesetzliche Regelungen bzw. durch EU-Richtlinien ist zukünftig mit einer weiteren Zunahme an Anforderungen für die Aufbereitung bzw. für den Betrieb von Medizinprodukten zu rechnen. Gleichzeitig werden die Vergütungspreise immer weiter gesenkt. Wie aktuelle Beispiele zeigen, besteht die Gefahr, dass dadurch die Sicherheit bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zu Lasten der Patienten beeinträchtigt wird.
Der Autor:
Joachim Glotz
Orthopädie-Mechaniker-Meister
Vital-Zentrum Sanitätshaus Glotz GmbH
Dieselstr. 19–21
70839 Gerlingen
J.Glotz@Glotz.de
Begutachteter Beitrag/reviewed paper
Glotz J. Hygieneanforderungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos im orthopädietechnischen Betrieb. Orthopädie Technik, 2015; 66 (1): 54–57
- Kinder mit Trisomie 21: Einsatz der Ganganalyse zur adäquaten Schuh- und Orthesenversorgung — 5. November 2024
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- Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsbl, 2012; 55: 1244–1310,http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile
- Hübner NO, Hübner C, Wodny M, Kampf G, Kramer A. Effectiveness of alcoholbased hand disinfectants in a public administration: impact on health and work performance related to acute respiratory symptoms and diarrhoea. BMC Infect Dis, 2010; 10: 250. doi: 10.1186/1471–2334-10–250.
- Schwarzkopf A. Hygiene in der Arztpraxis. Grundlagen für die Erstellung eines Hygienekonzepts. 3., vollständig überarbeitete und ergänzte Aufl. Wiesbaden: mhp Verlag, 2014
- Pohlen E. Das Risiko trägt der Patient. MTD, 2007; (4): 38–39
- http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/UeberUns/Termine/2014/Hygiene-tag/KVB-Termin-Hygienetag-2014-Vortrag-Sachse.pdf