Die 41 Produktgruppen des Verzeichnisses müssen regelmäßig fortgeschrieben werden, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse und Entwicklungen möglichst schnell bei den Versicherten ankommen. Turnusgemäß übergab der GKV-Spitzenverband nun seinen sechsten Bericht über die Ergebnisse der Fortschreibung an das Bundesministerium für Gesundheit.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärte: „Die Digitalisierung verbessert auch die Hilfsmittelversorgung und ermöglicht Innovationen, die ein selbstständiges Leben trotz Einschränkungen erleichtern. Mit der jährlichen Fortschreibung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses ist gewährleistet, dass solche neuen Produkte schnell in die Versorgung kommen und den GKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig garantiert die regelmäßige Prüfung die medizinische und technische Qualität der Hilfsmittel.“
Bis Ende 2023 alle PG fortgeschrieben
Seit der 2018 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses wurden bereits 30 Produktgruppen erneut überarbeitet, 15 davon im vergangenen Jahr. Elf weitere Fortschreibungen sind in Arbeit. Bis Ende 2023 werden voraussichtlich alle 41 bestehenden Produktgruppen erneut aktualisiert sein. Neu kommt die Produktgruppe 30 (Hilfsmittel zum Glukosemanagement) hinzu, um den besonders innovationsstarken Bereich der Insulintherapie besser abzubilden.
Kiefer: „Die stetige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses verbessert die Versorgung der Versicherten. Dafür wurden wieder viele Akteurinnen und Akteure einbezogen, unter anderem Leistungserbringende und Vertretungen von Patientinnen und Patienten. Für die versichertengerechte Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses sind wir auf diese praxisnahe Expertise angewiesen.“
Zahlreiche Akteur:innen des Gesundheitswesens einbezogen
Bei der Fortschreibung waren Patien:tinnenvertretungen, Organisationen von Herstellenden und Leistungserbringenden, Fachgesellschaften und Sachverständige aus Wissenschaft und Technik involviert. Neben schriftlichen Anhörungen zu den Produktgruppen gibt es auch mündliche Anhörungen, unter anderem der Patientinnen- und Patientenvertretung. Im Schnitt werden bei jeder Fortschreibung zwölf Organisationen um Stellungnahme gebeten und fünf Stellungnahmen eingereicht.
Der sechste Bericht zur Fortschreibung ist unter www.gkv-spitzenverband.de einsehbar.