Fort­schrei­bung PG 26 stärkt indi­vi­du­el­le Versorgung

Der GKV-Spitzenverband hat die Fortschreibung der Produktgruppe 26 (Sitzschalen) eingeleitet und die verschiedenen stellungnahmeberechtigten Verbände eingeladen, sich an der Aktualisierung zu beteiligen.

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat als Ver­tre­ter der Leis­tungs­er­brin­ger eine umfang­rei­che Stel­lung­nah­me ein­ge­reicht. An der Erar­bei­tung waren neben den Exper­ten-Grup­pen des Spit­zen­ver­ban­des der Ortho­pä­die-Tech­nik auch Mit­glie­der des Ver­eins Reha­kind e. V. betei­ligt. Die Ziel­set­zung aller Expert:innen war es, die Kom­mu­ni­ka­ti­on, die Qua­li­tät und die Effi­zi­enz inner­halb des Sys­tems und rund um die Ver­sor­gung von Men­schen mit beson­de­rem Bedarf zu verbessern.

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„Die Fort­schrei­bung und damit Aktua­li­sie­rung der Min­dest­stan­dards in der Sitz­scha­len­ver­sor­gung ist drin­gend nötig. Durch sie kön­nen ins­be­son­de­re ver­al­te­te und nicht mehr dem aktu­el­len Stand ent­spre­chen­de Struk­tu­ren abge­löst wer­den, die dem Prin­zip des indi­vi­du­el­len Leis­tungs­an­spru­ches wider­spre­chen. Pau­scha­le Ver­sor­gungs­an­sät­ze kön­nen den indi­vi­du­el­len Bedarf und den Stand der Tech­nik nicht wider­spie­geln und sind gera­de in Ver­sor­gungs­be­rei­chen, die kom­ple­xe Krank­heits­bil­der ent­hal­ten, wesens­fremd“, erklär­te Alf Reu­ter, Prä­si­dent des Bundesinnungsverbandes.

Die Fort­schrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis bil­det als ver­bind­li­che Fest­le­gung der Min­dest­stan­dards auch die Grund­la­ge für zukünf­ti­ge Ver­trä­ge nach § 127 SGB V und damit zwi­schen den Kran­ken­kas­sen und den Leis­tungs­er­brin­gern bzw. ihren Orga­ni­sa­tio­nen und Verbänden.

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