G‑BA-Beschluss zum Lipö­dem: Chan­cen und Grenzen

Die Liposuktion bei Lipödem wird in den Leistungskatalog der gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und auf alle Stadien der Erkrankung ausgedehnt: Zu dieser Entscheidung kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr.

Die Lipo­suk­ti­on bei Lipö­dem wird in den Leis­tungs­ka­ta­log der gesetz­lichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) auf­ge­nom­men und auf alle Sta­di­en der Erkran­kung aus­ge­dehnt: Zu die­ser Ent­schei­dung kam der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) im ver­gan­ge­nen Jahr. 

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