eVO-Pilot­pro­jekt: Sta­tus quo und Baustellen

Die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nimmt Fahrt auf und ein wichtiger Meilenstein ist die elektronische Verordnung (eVO). Mit ihrer verpflichtenden Einführung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Juli 2027 steht ein bedeutender Systemwechsel bevor. Voraussetzung dafür ist die Anbindung der orthopädietechnischen Werkstätten und Sanitätshäuser an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese bildet das Rückgrat digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – etwa der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Arzneimittelrezept (E-Rezept), beide inzwischen nach langer Anlaufphase für erste Akteure verfügbar.

Die Digi­ta­li­sie­rung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung nimmt Fahrt auf und ein wich­ti­ger Mei­len­stein ist die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung (eVO). Mit ihrer ver­pflich­ten­den Ein­füh­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zum 1. Juli 2027 steht ein bedeu­ten­der Sys­tem­wech­sel bevor. Vor­aus­set­zung dafür ist die Anbin­dung der ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten und Sani­täts­häu­ser an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI). Die­se bil­det das Rück­grat digi­ta­ler Anwen­dun­gen im deut­schen Gesund­heits­we­sen – etwa der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) und dem elek­tro­ni­schen Arz­nei­mit­tel­re­zept (E‑Rezept), bei­de inzwi­schen nach lan­ger Anlauf­pha­se für ers­te Akteu­re verfügbar.

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