Die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nimmt Fahrt auf und ein wichtiger Meilenstein ist die elektronische Verordnung (eVO). Mit ihrer verpflichtenden Einführung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Juli 2027 steht ein bedeutender Systemwechsel bevor. Voraussetzung dafür ist die Anbindung der orthopädietechnischen Werkstätten und Sanitätshäuser an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese bildet das Rückgrat digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – etwa der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Arzneimittelrezept (E-Rezept), beide inzwischen nach langer Anlaufphase für erste Akteure verfügbar.
Der technische Weg zur Anbindung der Sanitätshäuser an die Telematikinfrastruktur (TI) der Gematik.
Die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nimmt Fahrt auf und ein wichtiger Meilenstein ist die elektronische Verordnung (eVO). Mit ihrer verpflichtenden Einführung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Juli 2027 steht ein bedeutender Systemwechsel bevor. Voraussetzung dafür ist die Anbindung der orthopädietechnischen Werkstätten und Sanitätshäuser an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese bildet das Rückgrat digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – etwa der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Arzneimittelrezept (E‑Rezept), beide inzwischen nach langer Anlaufphase für erste Akteure verfügbar.
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