Zum einen hält die Eurocom ein umfassendes Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Operation für unabdingbar, damit die Patientinnen in Ruhe über alle möglichen Versorgungsoptionen (prothetische Versorgung oder operativer Wiederaufbau) im Anschluss an die Tumorentfernung informiert werden können. „Bei diesem sollte insbesondere auch auf die konservative Therapiemöglichkeit des äußeren Brustausgleichs als risikofreie Alternative zur operativen Brustrekonstruktion hingewiesen werden“, heißt es in dem Positionspapier der Eurocom.
Auch die im aktuellen Fortschreibungsentwurf des GKV-Spitzenverbandes genannte Regelgebrauchszeit von Brustprothesen von „mindestens“ zwei Jahren möchte die Herstellervereinigung an die reellen Anforderungen angepasst wissen. Bei einer täglichen Tragedauer von bis zu 24 Stunden und einer täglich erforderlichen Reinigung seien die innovativen Materialien einer enormen Belastung ausgesetzt, erklärt Eurocom mit Blick auf die begrenzte Haltbarkeit der modernen Brustprothesen. „Eine Rückkehr zur Regelgebrauchszeit von einem Jahr ist im Sinne einer adäquaten Versorgung unerlässlich und muss im Hilfsmittelverzeichnis verbindlich festgelegt werden.“
Zudem reiche die Versorgung mit nur einer Brustprothese nicht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Patientinnen zur besseren Genesung angehalten würden Sport zu treiben. „Brustprothesen, werden körpernah getragen, und sind somit durch Schweiß, Körperpflegemittel oder Wasser beim Schwimmen überdurchschnittlich beansprucht. Allein schon aus hygienischer Sicht ist ein Wechsel erforderlich und die aktuelle Versorgungspraxis somit realitätsfern. Um Hygienestandards sicherzustellen und das Wohlbefinden der Patientinnen zu gewährleisten, müssen Krankenkassen Wechselversorgungen vergüten“, fordert die Eurocom als letzten Punkt in ihrem Positionspapier.
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