Ver­sor­gung von Brust­krebs­pa­ti­en­tin­nen verbessern

Der internationale Brustkrebsmonat Oktober rückt jährlich die Situation von Patientinnen in den Fokus. Die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Krankheit möchte auch die Europäische Herstellervereinigung Eurocom nutzen, um die Probleme in der Anschlussversorgung nach einer Operation in den Blick zu nehmen. Auf drei Aspekte legt die Eurocom in ihrem Positionspapier „Diagnose Brustkrebs: Patientinnenaufklärung stärken, Versorgung verbessern" ein besonderes Augenmerk.

Zum einen hält die Euro­com ein umfas­sen­des Auf­klä­rungs­ge­spräch im Vor­feld der Ope­ra­ti­on für unab­ding­bar, damit die Pati­en­tin­nen in Ruhe über alle mög­li­chen Ver­sor­gungs­op­tio­nen (pro­the­ti­sche Ver­sor­gung oder ope­ra­ti­ver Wie­der­auf­bau) im Anschluss an die Tumor­ent­fer­nung infor­miert wer­den kön­nen. „Bei die­sem soll­te ins­be­son­de­re auch auf die kon­ser­va­ti­ve The­ra­pie­mög­lich­keit des äuße­ren Brust­aus­gleichs als risi­ko­freie Alter­na­ti­ve zur ope­ra­ti­ven Brust­re­kon­struk­ti­on hin­ge­wie­sen wer­den“, heißt es in dem Posi­ti­ons­pa­pier der Eurocom.

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Auch die im aktu­el­len Fort­schrei­bungs­ent­wurf des GKV-­Spit­zen­ver­ban­des genann­te Regel­ge­brauchs­zeit von Brust­pro­the­sen von „min­des­tens“ zwei Jah­ren möch­te die Her­stel­ler­ver­ei­ni­gung an die reel­len Anfor­de­run­gen ange­passt wis­sen. Bei einer täg­li­chen Tra­ge­dau­er von bis zu 24 Stun­den und einer täg­lich erfor­der­li­chen Rei­ni­gung sei­en die inno­va­ti­ven Mate­ria­li­en einer enor­men Belas­tung aus­ge­setzt, erklärt Euro­com mit Blick auf die begrenz­te Halt­bar­keit der moder­nen Brust­pro­the­sen. „Eine Rück­kehr zur Regel­ge­brauchs­zeit von einem Jahr ist im Sin­ne einer adäqua­ten Ver­sor­gung uner­läss­lich und muss im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis ver­bind­lich fest­ge­legt werden.“

Zudem rei­che die Ver­sor­gung mit nur einer Brust­pro­the­se nicht – nicht zuletzt vor dem Hin­ter­grund, dass Pati­en­tin­nen zur bes­se­ren Gene­sung ange­hal­ten wür­den Sport zu trei­ben. „Brust­pro­the­sen, wer­den kör­per­nah getra­gen, und sind somit durch Schweiß, Kör­per­pfle­ge­mit­tel oder Was­ser beim Schwim­men über­durch­schnitt­lich bean­sprucht. Allein schon aus hygie­ni­scher Sicht ist ein Wech­sel erfor­der­lich und die aktu­el­le Ver­sor­gungs­pra­xis somit rea­li­täts­fern. Um Hygie­ne­stan­dards sicher­zu­stel­len und das Wohl­be­fin­den der Pati­en­tin­nen zu gewähr­leis­ten, müs­sen Kran­ken­kas­sen Wech­sel­ver­sor­gun­gen ver­gü­ten“, for­dert die Euro­com als letz­ten Punkt in ihrem Positionspapier.

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