Euro­com for­dert MDR-Überarbeitung

Die Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR 2017/745) ist seit 2021 verbindlich für alle Betriebe und Hersteller in der Europäischen Union in Kraft.

Den­noch gibt es bereits seit 2017, als die EU-Ver­ord­nung mit einer Über­gangs­frist in die Gesetz­ge­bung über­nom­men wur­de, immer wie­der For­de­run­gen zur Ände­rung der vor­lie­gen­den Rege­lun­gen. Jüngst ver­öf­fent­lich­te die Her­stel­ler­ver­ei­ni­gung Euro­com ein eige­nes For­de­rungs­pa­pier. „Wir begrü­ßen aus­drück­lich die Ent­schei­dung der EU-Kom­mis­si­on, die Eva­lu­ie­rung der MDR auf 2024 vor­zu­zie­hen, und for­dern eine sach­ge­rech­te Über­ar­bei­tung, um Hür­den abzu­bau­en, Abläu­fe zu ver­ein­fa­chen und Unklar­hei­ten auf­zu­lö­sen. Die Her­stel­ler von Hilfs­mit­teln zur Kom­pres­si­ons­the­ra­pie und ortho­pä­di­schen Hilfs­mit­teln ste­hen für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung zuguns­ten des Pati­en­ten­wohls. Gleich­zei­tig ver­fü­gen sie als klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men über begrenz­te per­so­nel­le und finan­zi­el­le Mit­tel. Sie dür­fen nicht mit büro­kra­ti­schen Anfor­de­run­gen über­häuft wer­den, wenn die­se kein Mehr an Pati­en­ten­si­cher­heit brin­gen. Not­wen­dig sind pra­xis­taug­li­che Rege­lun­gen. Andern­falls ste­hen Ent­wick­lung und Ver­füg­bar­keit hoch­wer­ti­ger Hilfs­mit­tel auf dem Spiel“, erklär­te Frank Weni­ger, Lei­tung Poli­tik bei der Eurocom.

Im Detail ist das For­de­rungs­pa­pier auf der Home­page der Euro­com zu finden.

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