Erstmals können Leistungserbringer den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen.
In der Feldphase wird zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen. „Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hoch komplex. Allein von unseren Mitgliedsbetrieben werden jährlich 25 Millionen Versorgungen realisiert. Noch sind die Prozesse durch viel Papier begleitet, da die Bürokratie in diesem Gesundheitsbereich unglaublich umfangreich ist“, erklärt Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des BIV-OT. „Für die Versorgungsqualität werden beispielsweise Beratungsdokumente verlangt, die bei jeder einzelnen der knapp 100 Krankenkassen unterschiedlich aussehen. Hinzu kommt, dass wir mit der Digitalisierung das Patientenwahlrecht stärken wollen. Der von uns programmierte unabhängige Fachdienst erlaubt eine Verarbeitung der E‑Verordnung, bei der Patienten sicher sein können, dass die Daten ohne kommerzielle Lenkung und unter Einhaltung des Datenschutzes verarbeitet werden. So können wir gemeinsam mit der Gematik Prozesse entwickeln, die dann auch Mehrwerte für alle Beteiligten bringen“, so Münch „Nach zwei Jahren minutiöser Entwicklungszeit freuen wir uns darauf, dass erste Anwender unser System nun auf Herz und Nieren testen können.“
Teilhabe für Millionen Menschen sichern
Ziel des Pilotprojektes ist es, dass mit der verpflichtenden Einführung der E‑Verordnung für Hilfsmittel zum 01. Januar 2026 Millionen von Menschen weiterhin ihre Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten und damit an der Gesellschaft teilhaben können. „Ganz nebenbei leisten wir damit einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung in Deutschland“, so Thomas Münch weiter.
Partner des Pilotprojektes E‑Verordnung für Hilfsmittel des BIV-OT sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil‑, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co. KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & Co. KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie die Gesundheitshandwerke der Hörakustik (biha) und der Augenoptik (ZVA). Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital Gesund-heitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. beteiligt.
Weitere Projekte im Blick
Um das Chaos zu vermeiden, das im Zuge der Einführung des E‑Rezeptes für Arzneimittel entstanden ist, hatte der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt E‑Verordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt. Das Projekt ist wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der Gematik ausgerichtet. „Wir begrüßen, dass einige Krankenkassen in Deutschland jetzt ebenfalls den Weg in die digitale Verordnungszukunft beschreiten und freuen uns auf eine künftige Zusammenarbeit“, erklärt Thomas Münch mit Blick auf das Ende Juli vorgestellte Pilotprojekt der Arbeitsgemeinschaft eGesundheit von sieben Krankenkassen.
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