DiGA-Daten ab 2024 in der elek­tro­ni­schen Patientenakte

Die Möglichkeiten, die elektronische Patientenakte (ePA) weiter mit Informationen zu befüllen, wachsen an. Ab 2024 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, Daten aus den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – oder besser bekannt als „Apps auf Rezept“ – in die ePA zu übertragen.

Vor­teil aus Sicht der Gema­tik, die Natio­na­le Agen­tur für Digi­ta­le Gesund­heit, ist, dass so im Lau­fe der Behand­lung den Ver­sor­gern noch mehr rele­van­te Daten zu Ver­fü­gung ste­hen kön­nen. Damit Her­stel­ler von DiGA die Vor­aus­set­zun­gen für eine erfolg­rei­che Anbin­dung ­ihrer Gesund­heits­an­wen­dung an die elek­tro­ni­sche Patienten­akte schaf­fen kön­nen, hat die Gema­tik einen Leit­fa­den erstellt.
In dem Leit­fa­den wird beschrie­ben, wel­che Pflich­ten DiGA-Her­stel­ler erfül­len müs­sen. Zum Bei­spiel benö­ti­gen sie einen Zugang zur Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI), also der Daten­au­to­bahn des Deut­schen Gesund­heits­we­sens, oder müs­sen ande­re tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, um Doku­men­te in der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te abzulegen.

Anzei­ge

Die Gema­tik bie­tet zudem regel­mä­ßig soge­nann­te ­Con­nec­tahons an, in denen DiGA-Her­stel­ler in der Referenz­umgebung Ende-zu-Ende Anwen­dungs­fäl­le mit Akten­sys­tem­her­stel­lern und Kas­sen tes­ten kön­nen. Dar­über hin­aus erar­bei­tet die Gema­tik aktu­ell in Koope­ra­ti­on mit DiGA-Her­stel­lern Test- und Unterstützungs­angebote zur Inte­gra­ti­on der Gesund­heits­ID. Soll­te Inter­es­se dar­an bestehen, an der Ent­wick­lung der Test- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te mit­zu­wir­ken und Input zu lie­fern, nimmt die Gema­tik Nach­rich­ten per E‑Mail ent­ge­gen, adres­siert an diga@gema­tik.de ent­ge­gen.

Der Gema­tik-Leit­fa­den ist hier im Inter­net zu fin­den und wird stän­dig aktu­alisiert. DiGA-Her­stel­ler kön­nen außer­dem Ein­ga­ben machen, um den Leit­fa­den anzupassen.

Die neusten Beiträge von Bri­git­te Sieg­mund (Alle ansehen)
Tei­len Sie die­sen Inhalt