Der neue MPBe­treibV-Leit­fa­den für die Praxis

Seit dem 19. Februar 2025 gilt die neue Fassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) – mit zahlreichen Änderungen, die direkte Auswirkungen auf die Versorgungspraxis haben. Was bedeutet dies für Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten?

Seit dem 19. Febru­ar 2025 gilt die neue Fas­sung der Medi­zin­pro­duk­te-Betrei­ber­ver­ord­nung (MPBe­treibV) – mit zahl­rei­chen Ände­run­gen, die direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Ver­sor­gungs­pra­xis haben. Was bedeu­tet dies für Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Werkstätten?

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