Deswegen ist eine Corona-Impfstrategie nötig, die eine Priorisierung von Bevölkerungsgruppen vorsieht. Wer das ist, das legt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fest. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Durchführung der Impfung in zwei Phasen festgelegt, wobei die erste Phase noch einmal zweigeteilt ist. Besonders in der Phase I a und I b, in der von einer Impfstoffknappheit ausgegangen werden muss, werden vulnerable Gruppen bevorzugt.
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, regt an, dass auch Mitarbeiter in Sanitätshäusern und bei Homecare-Versorgern zum medizinischen Personal gehören — und damit zu der besonders schützenswerten Gruppe. „Wir dürfen die Berufsgruppen unserer Branche nicht vergessen, die im Versorgungsprozess unmittelbaren Patientenkontakt haben und ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung sind“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Im kürzlich veröffentlichten Positionspapier der maßgeblichen Stellen heißt es, dass auf Grund der noch nicht final abgeschlossenen Phase drei (klinische Studie) der Impfstoffe keine detaillierte Empfehlung der STIKO der vorrangig zu impfenden Personengruppen ausgesprochen werden kann.
Ethische und rechtliche Prinzipien
„Bereits jetzt aber stehen die ethischen und rechtlichen Prinzipien fest, nach denen eine Priorisierung zu erfolgen hat: Neben der Selbstbestimmung sind dies die Nichtschädigung beziehungsweise der Integritätsschutz, die Gerechtigkeit, die grundsätzliche Rechtsgleichheit, die Solidarität sowie die Dringlichkeit. Diese ethischen und rechtlichen Prinzipien schlagen sich in konkreten Impfzielen nieder: Verhinderung schwerer Covid-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle; Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation); Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotential; Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens”, heißt es in dem von der STIKO veröffentlichten Statement.
„Wichtig ist, dass die Impfstoffe auch den Mitarbeitern von Sanitätshäusern sowie Homecare-Versorgern als ‚sonstige Leistungserbringer’ entsprechend prioritär zur Verfügung stehen. Sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten explizit in den rechtlichen Vorschriften genannt werden, um Unklarheiten zu vermeiden“, unterstreicht der BVMed seine Forderungen.
- 2‑Schalen-Orthese mit Kondylenabstützung in Carbontechnik zur orthopädischen Schuhversorgung — 4. Oktober 2024
- Orthopädische Versorgung der neuromuskulären Skoliose: Vorteile von biomechanisch optimierten Rumpforthesen am Beispiel des „neuroBrace“-Systems — 4. Oktober 2024
- Rekonstruktion der ersten „Eisernen Hand“ des fränkischen Reichsritters Gottfried (Götz) von Berlichingen (1480 – 1562) — 4. Oktober 2024