Die vierte Corona-Welle hat Deutschland, Europa und die ganze Welt erreicht. Mit der Omikron-Variante, die erstmals im Bereich von Südafrika nachgewiesen wurde und mittlerweile auch in Europa angekommen ist, beweisen die Coronaviren einmal mehr ihre Anpassungsfähigkeit, um sich weiter zu verbreiten. Neben den inzwischen vertrauten und kaum aus dem öffentlichen Leben wegzudenkenden Maßnahmen wie Abstand halten, Hygiene und Maske tragen ist die Impfung ein weiteres Werkzeug, um den erneuten Ausbruch an Corona-Infektionen zu minimieren. Aktuell haben knapp 69,2 Prozent aller deutschen Bundesbürger die zweite Corona-Schutzimpfung erhalten. Damit ist im Umkehrschluss fast jeder dritte Deutsche noch ohne Impfschutz.
Am Freitag, 10. Dezember, wurde die Gesetzesänderung durch eine deutliche Mehrheit im Bundestag – neben den Abgeordneten der Ampel-Koalition stimmten auch Unions-Politiker:innen für den Gesetzesentwurf – und im Bundesrat verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass diejenigen, die in einer Einrichtung mit vulnerablen Gruppen arbeiten, einen Impfnachweis vorzeigen beziehungsweise eine Genesung von Covid-19 nachweisen müssen. Bis zum 15. März 2022 muss einer der Nachweise beim Arbeitgeber der aktuell laufenden Anstellung hinterlegt werden, wer nach dem 15. März eine Tätigkeit aufnimmt, muss bereits im Vorfeld seine Immunisierung nachweisen.
Albin Mayer, Vizepräsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), drückt seine Zufriedenheit mit dieser Maßnahme aus: „In ihrer medizinisch notwendigen körpernahen Tätigkeit versorgen sie vornehmlich Menschen aus vulnerablen Personengruppen: Mitarbeiter in Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten arbeiten in der Hilfsmittelversorgung sektorenübergreifend. Sie haben eine Schnittstellenaufgabe in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen und betreuen diese nicht nur stationär im Sanitätshaus und der häuslichen Umgebung, sondern auch in Kliniken und entsprechenden Pflegeeinrichtungen. Daher befürworten wir den Schutz unserer Mitarbeiter und der vulnerablen Personengruppen durch die jetzige Regelung.“
Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (VDEK) appellierte Uwe Klemens, VDEK-Verbandsvorsitzender, an alle Menschen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. „Wir bauen in unserem Gesundheitswesen auf Solidarität. Wir fragen nicht nach Notwendigkeiten, nach Gründen oder Kosten für den Einzelnen. Auch Impfen ist deshalb ein Ausdruck von Solidarität. Mit der Impfung schützen wir uns selbst und andere.“ Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Rettungskräfte sowie das gesamte Gesundheitssystem seien bis an die Grenzen belastet, der einzige Ausweg aus der Pandemie sei das Impfen, so Klemens. „Nur gemeinsam bewältigen wir die Pandemie.“
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