Ener­gie­kri­se soli­da­risch abwenden

Der von Russland initiierte Krieg gegen die Ukraine belastet den Energiemarkt nachhaltig. Um eine weitere Abhängigkeit von Russland zu beenden und gleichzeitig den Energiehunger der deutschen Wirtschaft und Privathaushalte zu befriedigen, sind Zukäufe durch die Gasimporteure von anderen Verkäufern nötig – zu einem deutlich erhöhten Preis. Deshalb hat die Bundesregierung am 4. August die Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen.

Soll­ten den Impor­teu­ren durch den Zukauf von Gas Zusatz­kos­ten ent­ste­hen, wer­den die­se nun auf die Gemein­schaft umge­legt und sol­len von allen Gasverbraucher:innen getra­gen werden.

Anzei­ge

Die Umla­ge soll ab 1. Okto­ber 2022 bei allen Gasverbraucher:innen erho­ben wer­den und am 1. April 2024 enden. Die Abrech­nung erfolgt grund­sätz­lich bis zum 30. Sep­tem­ber 2024. Die Umla­ge wird monat­lich abge­rech­net und kann alle drei Mona­te ange­passt werden.

Bun­des­wirt­schafts- und Kli­ma­schutz­mi­nis­ter Robert Habeck sag­te dazu: „Die befris­te­te Umla­ge ist eine Fol­ge der durch Russ­land ver­ur­sach­ten Kri­se. Sie ist kein leich­ter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wär­me- und Ener­gie­ver­sor­gung in den pri­va­ten Haus­hal­ten und in der Wirt­schaft zu sichern. Dabei wer­den die Kos­ten mög­lichst soli­da­risch ver­teilt: Die betrof­fe­nen Gasim­por­teu­re tra­gen bis zum Okto­ber alle Kos­ten für die Ersatz­be­schaf­fung allein. Danach wer­den die­se gleich­mä­ßig auf vie­le Schul­tern ver­teilt. Zehn Pro­zent der Kos­ten tra­gen die betrof­fe­nen Gasim­por­teu­re für die Zeit der Umla­ge selbst.“

Am 15. August wur­de auf der Web­site des Tra­ding Hub Euro­pe (THE) die Umla­ge von 2,419 Cent je Kilo­watt­stun­de bekannt gege­ben. „Aus­gleichs­an­sprü­che für die betrof­fe­nen Mehr­kos­ten bestehen gemäß der Ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung erst ab dem 1. Okto­ber 2022“, erläu­tert Dr. Tho­mas Becker, Geschäfts­füh­rer der THE. „Der Aus­gleichs­an­spruch der anspruchs­be­rech­tig­ten Unter­neh­men besteht gegen­über THE, THE legt die ent­spre­chen­den Kos­ten im Ein­klang mit der Ver­ord­nung auf die Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen im Markt­ge­biet um.“

Tei­len Sie die­sen Inhalt