Sollten den Importeuren durch den Zukauf von Gas Zusatzkosten entstehen, werden diese nun auf die Gemeinschaft umgelegt und sollen von allen Gasverbraucher:innen getragen werden.
Die Umlage soll ab 1. Oktober 2022 bei allen Gasverbraucher:innen erhoben werden und am 1. April 2024 enden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte dazu: „Die befristete Umlage ist eine Folge der durch Russland verursachten Krise. Sie ist kein leichter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft zu sichern. Dabei werden die Kosten möglichst solidarisch verteilt: Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach werden diese gleichmäßig auf viele Schultern verteilt. Zehn Prozent der Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure für die Zeit der Umlage selbst.“
Am 15. August wurde auf der Website des Trading Hub Europe (THE) die Umlage von 2,419 Cent je Kilowattstunde bekannt gegeben. „Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen gemäß der Verordnung der Bundesregierung erst ab dem 1. Oktober 2022“, erläutert Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer der THE. „Der Ausgleichsanspruch der anspruchsberechtigten Unternehmen besteht gegenüber THE, THE legt die entsprechenden Kosten im Einklang mit der Verordnung auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet um.“
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