BIV-OT und GWQ füh­ren ihre erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit fort

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft GWQ ServicePlus AG führen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort.

Zum 1. Febru­ar 2026 trat eine geziel­te Anpas­sung des bestehen­den Rah­men­ver­trags in Kraft, die die Ver­sor­gung in den Pro­dukt­grup­pen Ban­da­gen (PG 05), Orthe­sen (PG 23), Bein­pro­the­sen (PG 24) und Brust­pro­the­sen (PG 37) wei­ter opti­miert. Die Lauf­zeit beträgt 17 Mona­te, bis zum 30.06.2027.

Kon­ti­nui­tät trifft auf Pro­zess­ver­bes­se­rung

Die aktu­el­le Ver­trags­an­pas­sung ist das Ergeb­nis eines kon­struk­ti­ven Dia­logs zwi­schen den Part­nern. Ziel war es, die bewähr­te Struk­tur des Ver­tra­ges bei­zu­be­hal­ten, wäh­rend gleich­zei­tig auf aktu­el­le Markt­an­for­de­run­gen reagiert wird.

Sta­bi­le Ver­sor­gung für bis zu 13,5 Mil­lio­nen Ver­si­cher­te

„Die Fort­füh­rung und Anpas­sung des Ver­tra­ges unter­streicht unser gemein­sa­mes Ziel: Eine hoch­wer­ti­ge, am Pati­en­ten­wohl ori­en­tier­te Ver­sor­gung, die gleich­zei­tig wirt­schaft­li­che Ein­spar­po­ten­zia­le durch effi­zi­en­te Pro­zes­se nutzt“, betont Doro­thee Bit­ters, Lei­te­rin Hilfs­mit­tel der GWQ Ser­vice­Plus AG. Dank der lösungs­ori­en­tier­ten Ver­hand­lun­gen bleibt die Ver­sor­gungs­si­cher­heit für bis zu 13,5 Mil­lio­nen Ver­si­cher­ten der ins­ge­samt 42 teil­neh­men­den Kran­ken­kas­sen im Bereich OT auf einem kon­stant hohen Niveau.

„Die Ver­trags­an­pas­sung bringt für die Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­di­schen Werk­stät­ten in Deutsch­land wirt­schaft­li­che Sicher­heit. Sie ist ele­men­tar, um auch in Zukunft die hohen Ansprü­che an die qua­li­täts­ge­si­cher­te Ver­sor­gung und an sta­bi­le Bei­trags­sät­ze zu erfül­len“, kom­men­tiert Albin May­er, Vize-Prä­si­dent und Vor­sit­zen­der des Wirt­schafts­aus­schus­ses des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik das Verhandlungsergebnis.

Da es sich um eine Ver­trags­an­pas­sung han­delt, ist kein erneu­ter Bei­tritt not­wen­dig. Die Ein­sicht­nah­me in die Hilfs­mit­tel­lie­fer­ver­trä­ge nach § 127 Abs. 1 SGB V ist für die Leis­tungs­er­brin­ger im Online Por­tal „Mein Sani­täts­haus” des BIV-OT unter www.portal.biv-ot.org mög­lich. Des Wei­te­ren sind dort auf dem Por­tal alle für einen Bei­tritt benö­tig­ten Unter­la­gen hinterlegt.

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