BAS legt Fin­ger in die Wunde

Patient:innen haben nicht nur den Wunsch, sondern auch das Recht auf eine qualitative Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Teilhabe ermöglichen. 28 Millionen Anträge zur Versorgung mit einem Hilfsmittel von Hörgerät bis Rollstuhl gingen im Jahr 2020 bei den Krankenkassen ein und mussten dort entschieden werden – immer mit Blick auf die im SGB V postulierten Ansprüche an die Versorgungen. Doch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat bei seiner Untersuchung zur Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Mängel festgestellt.

In dem vom BAS kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten 76 Sei­ten star­ken „Son­der­be­richt über die Qua­li­tät der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung“ wer­den vor allem der Man­gel an Trans­pa­renz, feh­len­de Ver­trä­ge von Kos­ten­trä­gern in ver­schie­de­nen Ver­sor­gungs­be­rei­chen mit Leis­tungs­er­brin­gern sowie die feh­len­de Über­prü­fung der Qua­li­tät der Ver­sor­gung durch die Kos­ten­trä­ger kri­ti­siert. Dar­über hin­aus gibt der Bericht einen Aus­blick zur mög­li­chen Um- und Aus­ge­stal­tung, der als Dis­kus­si­ons­grund­la­ge fun­gie­ren soll.

Dis­kus­si­ons­pro­zess einleiten

„Ein wesent­li­cher Bau­stein ist dabei unse­re Ein­schät­zung, dass sich das wett­be­werbs­ba­sier­te Ver­trags­mo­dell in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung nicht bewährt hat. Wir schla­gen des­halb eine Rück­kehr zur Zulas­sung der Leis­tungs­er­brin­ger per Ver­wal­tungs­akt und lan­des­weit ein­heit­li­che Ver­sor­gungs­ver­trä­ge vor“, so Frank Pla­te, Prä­si­dent des BAS. „Das BAS möch­te den Dis­kus­si­ons­pro­zess über die wei­te­re Gestal­tung in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ansto­ßen. Wir freu­en uns, wenn uns dies mit die­sem Bericht gelingt.“

Bereits 2018 hat­te es einen ähn­li­chen Son­der­be­richt des BAS – damals noch unter dem Namen Bun­des­ver­si­che­rungs­amt – gege­ben. Pro­ble­me sind seit­dem ange­gan­gen wor­den, aber eben­so geblie­ben. So wird bei­spiels­wei­se die Kri­tik der feh­len­den Trans­pa­renz erneut auf­ge­grif­fen. Die­se rich­tet sich aber nicht allein an die Kos­ten­trä­ger, die gesetz­lich zu einer Aus­kunft ver­pflich­tet sind, son­dern auch an den Gesetz­ge­ber selbst, der durch eine unspe­zi­fi­sche For­mu­lie­rung eine Grau­zo­ne gelas­sen hat. Eigent­lich soll­ten die Kran­ken­kas­sen mit § 127 Abs. 5 Satz 1 SGB V zur Infor­ma­ti­on der Ver­si­cher­ten über Ver­trags­part­ner und Ver­trags­in­hal­te zu mehr Trans­pa­renz gedrängt wer­den. Mit dem aktu­el­len Ver­fah­ren ist es aber für Ver­si­cher­te wei­ter­hin eine gro­ße Auf­ga­be, die nöti­gen Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len oder gar – wenn mög­lich – zum Ver­gleich der Leis­tun­gen unter­schied­li­cher Kran­ken­kas­sen zu nutzen.

Bei der Qua­li­täts­kon­trol­le muss nach­ge­bes­sert werden

Ein wei­te­rer Punkt, bei dem die Kos­ten­trä­ger laut BAS Nach­bes­se­rungs­be­darf haben, ist der Bereich der Qua­li­täts­kon­trol­le. Bereits 2017 hat­te der GKV-Spit­zen­ver­band Rah­men­emp­feh­lun­gen ver­öf­fent­licht. Die Rah­men­emp­feh­lun­gen sehen als Über­wa­chungs­in­stru­men­te Beschwer­den der Ver­si­cher­ten, Daten­aus­wer­tun­gen, Aus­wer­tun­gen von Unter­la­gen und Doku­men­ta­tio­nen, die Eva­lua­ti­on des Ver­sor­gungs­pro­zes­ses durch Test­käu­fe, Ver­si­cher­ten­be­fra­gun­gen sowie die Ein­bin­dung des Medi­zi­ni­schen Diens­tes vor. Die­se Über­wa­chungs­in­stru­men­te kön­nen als Stich­pro­ben­prü­fun­gen durch­ge­führt wer­den. Grund­sätz­lich wäre mit dem Aus­schöp­fen die­ser Mög­lich­kei­ten auch eine gute Qua­li­täts­kon­trol­le mög­lich, dem BAS feh­len aller­dings in den Rah­men­emp­feh­lun­gen die recht­li­chen Vor­ga­ben zum Prüf­um­fang. Das heißt, dass die Kran­ken­kas­sen weder dazu ver­pflich­tet sind die gesam­te Kla­via­tur der Über­wa­chungs­in­stru­men­te zu benut­zen noch ist fest­ge­legt, in wel­chem Zeit­raum die Prü­fun­gen statt­zu­fin­den haben. Auch ist nicht abschlie­ßend geklärt, ob das Abprü­fen ein­zel­ner Pro­dukt­grup­pen aus­rei­chend ist. „Nur bei einem Feh­len von jeg­li­chen Prü­fun­gen im Sin­ne des § 127 Abs. 7 SGB V kann das BAS auf­sichts­recht­lich ein­grei­fen“, heißt es im Sonderbericht.

Drit­ter gro­ßer Kri­tik­punkt, der im Son­der­be­richt for­mu­liert wird, ist das Feh­len von geschlos­se­nen Ver­trä­gen. Die Aus­wer­tung sei – so das BAS – zur Ver­öf­fent­li­chung des Berichts noch gar nicht voll­stän­dig, da die Daten­sät­ze der Kran­ken­kas­sen mit zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung ein­ge­trof­fen sind. Mit Stand 1. April 2022 haben alle gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ledig­lich in den Pro­dukt­grup­pen 05 (Ban­da­gen), 14 (Inha­la­ti­ons- und Atem­the­ra­pie­ge­rät), 15 (Inkon­ti­nenz­hil­fen) sowie 17 (Hilfs­mit­tel zur Kom­pres­si­ons­the­ra­pie) einen Ver­trag geschlos­sen. Ganz am ande­ren Ende der Ska­la befin­den sich eben­falls fünf Pro­dukt­grup­pen– wobei für die Ortho­pä­die-Tech­nik vor allem die PG 38 (Arm­pro­the­sen) von Rele­vanz ist, die zudem mit 51 Kran­ken­kas­sen ohne einen geschlos­se­nen Ver­trag im nega­ti­ven Sin­ne der Spit­zen­rei­ter ist.

„Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ bereit zum Dialog

„Wir ste­hen für einen Aus­tausch über die Ergeb­nis­se des BAS-Son­der­be­rich­tes und die Dis­kus­si­on sinn­vol­ler Refor­men in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zur Ver­fü­gung“, betont das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ in Per­son von Gene­ral­se­kre­tä­rin Kirs­ten Abel und Gene­ral­se­kre­tär Patrick Gru­n­au in einer ers­ten Reak­ti­on auf den Son­der­be­richt. Der Zusam­men­schluss aus Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik und Leis­tungs­er­brin­ger­ge­mein­schaf­ten mahnt in sei­ner Stel­lung­nah­me ins­be­son­de­re die eben­falls vom BAS kri­ti­sier­te man­gel­haf­te Ver­trags­si­tua­ti­on in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung an: „Mit dem Ansatz der Leit­ver­trä­ge – die durch die Spit­zen­ver­bän­de der Leis­tungs­er­brin­ger oder maß­geb­li­che sons­ti­gen Zusam­men­schlüs­se von Leis­tungs­er­brin­gern ver­han­delt wür­den – wür­de u. a. der Qua­li­täts­wett­be­werb unter den Leis­tungs­er­brin­gern gestärkt.”

 

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