Aus­wahl und Kon­fi­gu­ra­ti­on einer Roll­stuhl­ver­sor­gung für Adipositaspatienten

M. Raab
Eine der vielschichtigen Folgeerscheinungen des Krankheitsbildes Adipositas ist die je nach Grad der Adipositas ausgeprägte Einschränkung funktioneller Fähigkeiten wie Sitzen, Stehen und Fortbewegen.

Spe­zi­el­le Roll­stüh­le für Adi­po­si­t­as­pa­ti­en­ten ermög­li­chen den Betrof­fe­nen und ihrem Umfeld die all­täg­li­chen Mobi­li­täts- und Trans­fer­leis­tun­gen. Ein sorg­fäl­ti­ges fach­kun­di­ges Vor­ge­hen bei der Aus­wahl und der indi­vi­du­el­len Kon­fi­gu­ra­ti­on des Hilfs­mit­tels ist ent­schei­dend für die opti­ma­le För­de­rung der Pati­en­ten. Der Arti­kel beschreibt die Schrit­te, die in enger Koope­ra­ti­on zwi­schen Fach­han­del und Her­stel­ler für eine erfolg­rei­che und nach­hal­ti­ge Ver­sor­gung not­wen­dig sind.

Ein­lei­tung

Der Über­gang von Über­ge­wicht zu Adi­po­si­tas lässt sich anhand des ­Body-Mass-Index (BMI) fest­le­gen, der Kör­per­grö­ße und Gewicht in Rela­ti­on setzt: Bei einem BMI zwi­schen 30 und 34 spricht man von Adi­po­si­tas Grad I, ein BMI von 35 bis 39 wird als Adi­po­si­tas Grad II ein­ge­stuft, und ein BMI von mehr als 40 gilt als Adi­po­si­tas Grad III, auch als „Adi­po­si­tas per­ma­gna“ oder „mor­bi­de Adi­po­si­tas“ bezeich­net. Das kom­ple­xe Krank­heits­bild und die spe­zi­fi­sche Situa­ti­on der betrof­fe­nen Pati­en­ten erfor­dern grund­sätz­lich eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl und Kon­fi­gu­ra­ti­on der geeig­ne­ten Roll­stuhl­ver­sor­gung, um Fol­ge­er­kran­kun­gen durch fal­sches Sit­zen und Posi­tio­nie­ren zu mini­mie­ren. Ent­schei­dend für die Fest­le­gung des Ver­sor­gungs­ziels dür­fen daher nicht aus­schließ­lich die höhe­re Belast­bar­keit und die Sitz­brei­te des Hilfs­mit­tels sein. Für eine opti­ma­le Ver­sor­gung kommt es vor allem dar­auf an, dass das Hilfs­mit­tel eine effi­zi­en­te Lage­rung des Betrof­fe­nen sowie auf die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on des Pati­en­ten abge­stimm­te Mobi­li­sie­rungs- und Trans­fer­leis­tun­gen ermög­licht. Oft­mals wird die opti­ma­le Ver­sor­gungs­lö­sung durch das bestehen­de Wohn­um­feld ein­ge­schränkt – eine Wohn­um­feld­ana­ly­se und eine Erpro­bung vor Ort sind daher ent­schei­den­de Bau­stei­ne für die Umsetz­bar­keit der Versorgung.

Bei der Aus­wahl gilt es sämt­li­che Aspek­te zu berück­sich­ti­gen, die für die Umset­zung einer ide­al auf den Pati­en­ten abge­stimm­ten Ver­sor­gung rele­vant sind. Die Grund­la­ge bil­den die Fest­le­gung der Ver­sor­gungs­zie­le, die Fest­stel­lung des Ist-Zustands, eine Wohn­um­feld­ana­ly­se sowie eine Erpro­bung vor Ort.

Nach der Ver­ord­nung eines Roll­stuhls durch den behan­deln­den Arzt macht sich der beauf­trag­te Ortho­pä­die-Tech­ni­ker zunächst per­sön­lich ein Bild von der Pati­en­ten­si­tua­ti­on. Das Krank­heits­bild Adi­po­si­tas ist im Rah­men der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung aktu­ell nicht kon­kret gere­gelt – das Pati­en­ten­ge­wicht ist maß­geb­lich für die Wahl des Hilfs­mit­tels. Bei Adi­po­si­t­as­pa­ti­en­ten mit einem Kör­per­ge­wicht von bis zu 160 Kilo­gramm erstat­ten eini­ge Trä­ger nur die Kos­ten für eine Stan­dard­ver­sor­gung. Gera­de im Bereich der Adi­po­si­tas­ver­sor­gung ist jedoch eine indi­vi­du­el­le Anpass­bar­keit grund­le­gend für eine erfolg­rei­che und nach­hal­ti­ge Ver­sor­gung. Kommt der zustän­di­ge Ortho­pä­die-Tech­ni­ker zu dem Schluss, dass eine Stan­dard-Roll­stuhl­ver­sor­gung mit grö­ße­rer Sitz­brei­te und höhe­rer Belast­bar­keits­gren­ze auf­grund des indi­vi­du­el­len Krank­heits­bil­des kei­ne aus­rei­chen­de Ver­sor­gung dar­stellt, emp­fiehlt er eine Ver­sor­gung mit einem spe­zi­el­len Adi­po­si­tas-Roll­stuhl. Die­se muss auf der Basis einer aus­führ­li­chen Begrün­dung beim zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger bean­tragt wer­den. Bei Men­schen mit extre­mer Adi­po­si­tas – das heißt einem BMI von mehr als 35 – ist die Ver­sor­gung mit einem Stan­dard­pro­dukt in der Regel nicht mehr möglich.

Ins­be­son­de­re bei der Erpro­bung vor Ort kann ermit­telt wer­den, ob der Pati­ent moto­risch in der Lage ist, sich selbst­stän­dig mit dem Roll­stuhl fort­zu­be­we­gen und vor allem auch den Trans­fer selbst­stän­dig zu voll­zie­hen. Dabei gilt es, indi­vi­du­ell ver­schie­de­ne Lösun­gen abzu­wä­gen: Bei Ver­sor­gun­gen mit einem manu­el­len Roll­stuhl ist im Wesent­li­chen ent­schei­dend, wie der Pati­ent sich im Roll­stuhl fort­be­wegt: durch Trip­peln oder durch die Nut­zung der Antriebs­rä­der. Bei Ver­sor­gun­gen mit einem Elek­tro-Roll­stuhl sind dage­gen die Her­aus­for­de­run­gen beim Trans­fer aus­schlag­ge­bend: Wie ist bei­spiels­wei­se der Trans­fer vom Bett in den Roll­stuhl oder vom Roll­stuhl zur Toi­let­te gelöst? Misch­for­men wie die Ver­sor­gung durch einen manu­el­len Roll­stuhl mit Zusatz­an­trieb kön­nen den Akti­ons­ra­di­us des Pati­en­ten deut­lich ver­grö­ßern und stel­len gleich­zei­tig eine fle­xi­ble und gut trans­por­tier­ba­re Mobi­li­täts­lö­sung dar. Eine wei­te­re Opti­on ist die Ver­sor­gung mit einem manu­el­len Roll­stuhl inklu­si­ve Schie­be­hil­fe für die Begleitperson.

Unter­stüt­zung durch Produktspezialisten

Auf­grund der im Ver­gleich zu ande­ren Hilfs­mit­tel­ver­sor­gun­gen gerin­ge­ren Fall­zah­len stel­len Adi­po­si­tas­ver­sor­gun­gen eine beson­de­re Ver­sor­gungs­leis­tung dar. Die bei der Aus­wahl und Kon­fi­gu­ra­ti­on des Hilfs­mit­tels zu berück­sich­ti­gen­den Aspek­te sind kom­plex. Spe­zia­li­sier­te Her­stel­ler bie­ten in die­sem Zusam­men­hang die Mög­lich­keit, für die Aus­wahl und die Kon­fi­gu­ra­ti­on geeig­ne­ter Lösun­gen fach­kun­di­ge Unter­stüt­zung durch unter­neh­mens­in­ter­ne soge­nann­te Pro­dukt­spe­zia­lis­ten anzu­fra­gen, die als Bin­de­glied zwi­schen dem Pro­dukt und der indi­vi­du­el­len Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on fun­gie­ren. Pro­dukt­spe­zia­lis­ten ver­fü­gen über eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Bereich Adi­po­si­tas­ver­sor­gung und eine hohe tech­ni­sche Exper­ti­se zu mög­li­chen Pro­dukt­lö­sun­gen. Leis­tungs­er­brin­ger und Pro­dukt­spe­zia­list tau­schen sich zunächst vor­ab zu rele­van­ten Eck­da­ten der Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on aus und ver­ein­ba­ren einen gemein­sa­men Vor-Ort-Ter­min mit dem Pati­en­ten für eine aus­führ­li­che Befund­auf­nah­me und Wohnumfeldanalyse.

Befund­auf­nah­me

Eine aus­führ­li­che Befund­auf­nah­me ist ein ent­schei­den­der Bau­stein für die Ermitt­lung der medi­zi­ni­schen Not­wen­dig­keit der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung. Sie erfolgt auf der Basis eines detail­lier­ten Bericht­bo­gens. Zudem wer­den fol­gen­de Indi­ka­tio­nen abge­fragt und doku­men­tiert: der anhand des BMI ermit­tel­te Grad der Adi­po­si­tas, der Kör­per­typ (Abb. 1), Typ und Posi­ti­on der Fett­ab­la­ge­run­gen, zudem bereits exis­tie­ren­de all­ge­mei­ne oder aku­te Begleit­erkran­kun­gen wie Blut­hoch­druck, Dia­be­tes mel­li­tus Typ II, Fett­stoff­wech­sel­stö­run­gen, Wirbel­säulenschäden, Herz-Kreis­lauf-Kran­k­hei­ten, Mus­kel­ab­bau, Arthro­se oder Lymph­öde­me sowie der all­ge­mei­ne psy­chi­sche Zustand des Pati­en­ten. Wei­te­re wich­ti­ge Fra­gen betref­fen even­tu­el­le Funk­ti­ons- und Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen des Pati­en­ten: Kann er eigen­stän­dig auf­ste­hen? Kann er lau­fen, und wenn ja, benö­tigt er dabei Geh­hil­fen als Unterstützung?

Maß­neh­men

Ein für die Wahl des pas­sen­den Hilfs­mit­tels wesent­li­cher Teil der Doku­men­ta­ti­on ist das Maß­neh­men am Pati­en­ten. Unter­schied­li­che Kör­per­for­men sowie ana­to­mi­sche Unter­schie­de zwi­schen Män­nern und Frau­en müs­sen für eine idea­le Ver­sor­gung eben­so berück­sich­tigt wer­den wie indi­vi­du­el­le Kör­per­pro­por­tio­nen. Neben Stan­dard­an­ga­ben wie Geschlecht, Grö­ße, Gewicht und BMI wer­den wei­te­re für die Kon­fi­gu­ra­ti­on des pas­sen­den Roll­stuhls ent­schei­den­de Maße genom­men: Schei­tel­hö­he, Schul­ter­hö­he, Ach­sel­hö­he, Arm­leh­nen­hö­he, Unter­schen­kel- und Ober­schen­kel­län­ge, Unter­arm­län­ge, Rumpf­tie­fe und ‑brei­te sowie Hüft­brei­te (Abb. 2). Vor dem Ver­mes­sen wird die Zustim­mung des Pati­en­ten ein­ge­holt; vor allem weib­li­che Pati­en­ten könn­ten bei­spiels­wei­se die Ver­mes­sung im Brust­be­reich als unan­ge­nehm empfinden.

Spe­zi­fi­sche Versorgungsanforderungen

Im Befun­dungs­be­richt wer­den darü­ber hin­aus beson­de­re Versorgungs­anforderungen fest­ge­hal­ten, die durch das Hilfs­mit­tel abge­deckt wer­den sol­len. Dazu zäh­len unter ande­rem eine Druck­ent­las­tung, die Mög­lich­keit einer Umpo­si­tio­nie­rung für eine wech­seln­de Lage­rung oder Posi­tio­nie­rung des Pati­en­ten im Roll­stuhl, eine Anti-Deku­bi­tus-Pro­phy­la­xe und eine not­wen­di­ge Kom­pres­si­on bestimm­ter Kör­per­re­gio­nen, zum Bei­spiel bei Was­ser­ein­la­ge­run­gen. Zudem wird fest­ge­hal­ten, in wel­chen Berei­chen die Mobi­li­sie­rung statt­fin­den soll: nur inner­halb oder auch außer­halb der Woh­nung? Ist bei­spiels­wei­se ein Trans­fer in Fahr­zeu­gen not­wen­dig, ist die Wahl eines unkom­pli­ziert trans­por­ta­blen Roll­stuhls sinn­voll. Eben­so rele­vant ist die Fra­ge nach per­sön­li­chen Akti­vi­tä­ten und der sozia­len Inte­gra­ti­on des Pati­en­ten: Ist er in der Lage, eigen­stän­dig ein­kau­fen zu gehen oder Kon­takt zu Men­schen außer­halb sei­nes Wohn­um­felds zu pfle­gen? Wenn nein, wäre dies mit Unter­stüt­zung durch ein Hilfs­mit­tel mög­lich, und wenn ja, wel­che Antriebs­art wäre dazu notwendig?

Ana­ly­se des Wohnumfelds

Bei der Ana­ly­se des Wohn­um­felds wer­den sowohl der Innen- als auch – sofern rele­vant – der Außen­be­reich berück­sich­tigt, in denen der Roll­stuhl genutzt wer­den soll. Zusätz­lich wer­den Unter­stell­mög­lich­kei­ten für den Roll­stuhl ver­merkt. Im Innen­be­reich wer­den die Tür- und Durch­gangs­brei­ten aller Räu­me des kom­plet­ten Wohn­be­reichs ver­mes­sen; vor­han­de­ne Schwel­len oder Trep­pen wer­den doku­men­tiert und mit der jewei­li­gen Höhe bezie­hungs­wei­se Stu­fen­an­zahl ange­ge­ben. Befin­det sich die Woh­nung des Pati­en­ten in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus oder in einer Pfle­ge­ein­rich­tung, wird auch das Stock­werk ange­ge­ben. Ist ein Auf­zug vor­han­den, der vom Pati­en­ten genutzt wer­den soll, ist auch für die­sen die Brei­te zu notie­ren. Im Außen­be­reich geht es unter ande­rem um die Fest­stel­lung, ob ein Pkw genutzt wird, da der Roll­stuhl in die­sem Fall ein­fach zu trans­por­tie­ren sein soll­te. Die Fra­ge, wie stark eine even­tu­ell vor­han­de­ne Stei­gung des Gelän­des in der Umge­bung ist, kann ein ent­schei­den­des Kri­te­ri­um für die Ent­schei­dung sein, ob ein manu­el­ler oder ein Elek­tro-Roll­stuhl mit der ent­spre­chen­den Antriebs­un­ter­stüt­zung benö­tigt wird.

Eigen­schaf­ten eines manu­el­len XXL-Rollstuhls

Aus der detail­lier­ten Doku­men­ta­ti­on der indi­vi­du­el­len kör­per­li­chen und räum­li­chen Anfor­de­run­gen des Pati­en­ten und der Begrün­dung des Ver­sor­gungs­ziels ergibt sich die opti­ma­le Lösung. XXL-Roll­stuh­le bie­ten noch­mals spe­zi­el­le­re Kon­fi­gu­ra­ti­ons- und Ein­stell­mög­lich­kei­ten als nor­ma­le Roll­stüh­le. Ein qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger XXL-Roll­stuhl zeich­net sich dadurch aus, dass er robust und bis ins Detail an die Anfor­de­run­gen des Pati­en­ten anpass­bar ist (sie­he das Bei­spiel­mo­dell in Abb. 3). Sitz­brei­te, ‑höhe und ‑tie­fe soll­ten gemäß den bei der Befun­dung erfass­ten Maßen des Pati­en­ten varia­bel ein­stell­bar sein. Ins­be­son­de­re Fett­schür­zen im Gesäß‑, Bauch‑, Ober- und Unter­schen­kel­be­reich müs­sen aus­rei­chend Platz fin­den und ent­spre­chend gestützt wer­den können.

Spe­zi­el­le Rah­men­for­men ver­rin­gern die Gefahr des Über­kip­pens nach­ vor­ne. Bau­tei­le wie eine ver­stell­ba­re Ach­se sor­gen für eine opti­ma­le Schwer­punkt­ver­tei­lung, ska­lier­ba­re Abduk­ti­ons­sei­ten­tei­le oder abdu­zier­te Bein­stüt­zen (Abb. 4) für eine ergo­no­misch opti­mier­te Sitz­po­si­ti­on. Zur Druck­re­duk­ti­on im Hüft­ge­lenk­be­reich emp­fiehlt sich eine fes­te Sitz­plat­te. Für den Kom­fort des Anwen­ders eben­falls wich­tig sind sta­bi­le Fuß­plat­ten, die ihm siche­ren Halt ver­mit­teln, sowie eine fle­xi­ble, ver­stell­ba­re Rücken­be­span­nung und spe­zi­el­le Sitz­kis­sen zur Ver­hin­de­rung eines Deku­bi­tus. XXL-Roll­stüh­le müs­sen hoch belast­bar und im Opti­mal­fall gleich­zei­tig leicht zu trans­por­tie­ren sein – dies gelingt durch die best­mög­li­che Reduk­ti­on des Pro­dukt­ge­wichts durch die Ver­wen­dung leich­ter, sta­bi­ler Mate­ria­li­en und durch inno­va­ti­ve Faltmechanismen.

Jedes Pro­dukt wird detail­liert an den Pati­en­ten ange­passt. Wel­che Kon­fi­gu­ra­ti­on und Ein­stel­lung für den jewei­li­gen Pati­en­ten geeig­net ist, ent­schei­den Leis­tungs­er­brin­ger und Pro­dukt­spe­zia­list beim Ter­min vor Ort. Ist für die Ver­sor­gung eines Pati­en­ten mit extre­mer Adi­po­si­tas eine noch indi­vi­du­el­le­re Lösung not­wen­dig, muss ein Son­der­bau gefer­tigt werden.

Erpro­bung

In der Regel ergibt sich schon aus dem Vor­ge­spräch zwi­schen Leis­tungs­er­brin­ger und Pro­dukt­spe­zia­list, wel­che Ver­sor­gung für den Pati­en­ten in Fra­ge kommt. Zum Pati­en­ten­ter­min bringt der Pro­dukt­spe­zia­list dann bereits einen vor­kon­fi­gu­rier­ten Test­roll­stuhl zur Erpro­bung mit. Die­ser kann direkt vor Ort detail­liert in Sitz­hö­he, ‑brei­te, ‑tie­fe, Rücken‑, Arm­leh­nen- und Fuß­plat­ten­po­si­ti­on und gege­be­nen­falls wei­te­ren Ein­stell­mög­lich­kei­ten an den Pati­en­ten ange­passt wer­den (Abb. 5). Der im Rah­men der Erpro­bung ver­fass­te Bericht fließt in den Bewil­li­gungs­an­trag an den Kos­ten­trä­ger mit ein.

Erstel­len eines Produkt­angebots mit Kostenvoranschlag

Für den Antrag auf Erstat­tung des Hilfs­mit­tels durch den Kos­ten­trä­ger wird ein Pro­dukt­an­ge­bot inklu­si­ve eines Kos­ten­vor­anschlags erstellt. Dar­in sind in Form eines aus­führ­li­chen Pro­be­be­richts die Begrün­dun­gen für die Wahl der ange­ge­be­nen Ver­sor­gung auf­ge­führt. Das Pro­dukt­an­ge­bot liegt dem Leis­tungs­er­brin­ger in der Regel inner­halb einer Woche vor. Nach der Geneh­mi­gung durch den Kos­ten­trä­ger und der Frei­ga­be des Pro­duk­ti­ons­auf­trags durch den Leis­tungs­er­brin­ger wird die Fer­ti­gung gestartet.

Pro­duk­ti­on und Auslieferung

In kom­ple­xen Fäl­len ent­schei­det der Pro­dukt­spe­zia­list, ob im Vor­feld eine Pro­be­stel­lung des Hilfs­mit­tels im Roh­bau statt­fin­den soll. Han­delt es sich um eine Ver­sor­gung aus dem Bereich Son­der­bau, fin­det in jedem Fall eine Pro­be­stel­lung vor Fer­tig­stel­lung statt. Grund dafür ist, dass die visu­el­le Pla­nung des Son­der­baus durch die Erpro­bung im Roh­bau noch­mals veri­fi­ziert wer­den soll­te, um gege­be­nen­falls fina­le Anpas­sun­gen vor­neh­men zu kön­nen – Ände­run­gen an einem fer­ti­gen Pro­dukt wür­den vom Auf­wand her einem Neu­bau gleich­kom­men. Auch die Funk­tio­na­li­tät des geplan­ten Son­der­baus kann nur bei einer Erpro­bung durch den Pati­en­ten in der Pra­xis fest­ge­stellt wer­den. Erst nach posi­ti­ver Erpro­bung des Son­der­baus wird schließ­lich die fina­le Mon­ta­ge und Lackie­rung der Bau­tei­le voll­zo­gen. Bei der Aus­lie­fe­rung des fer­ti­gen Hilfs­mit­tels ist die Anwe­sen­heit des Pro­dukt­spe­zia­lis­ten vor Ort sinn­voll, um gemein­sam mit dem Fach­han­dels­part­ner gege­be­nen­falls letz­te Detail­an­pas­sun­gen vorzunehmen.

Höhe­re Auto­no­mie in der Mobi­li­tät durch Elektro-Rollstuhl-Versorgung

Wird der Roll­stuhl über­wie­gend inner­halb einer Woh­nung oder Pfle­ge­ein­rich­tung genutzt und ist der Pati­ent kör­per­lich in der Lage, ihn per Hand zu bewe­gen, ist eine Ver­sor­gung mit einem manu­el­len Modell in der Regel aus­rei­chend (Abb. 6). Ist der Pati­ent moto­risch nicht in der Lage, den Roll­stuhl per Hand anzu­trei­ben, ist für Trans­fer­leis­tun­gen inner­halb des Wohn­um­felds die Ver­sor­gung mit einem Elek­tro-Roll­stuhl notwendig.

Die Wahl eines Roll­stuhls mit ­Elek­tro-Antrieb kann jedoch auch bei Pati­en­ten sinn­voll sein, die den Roll­stuhl über­wie­gend in Innen­räu­men nut­zen oder moto­risch in der Lage sind, ihn per Hand zu bedie­nen, da Adi­po­si­tas-Roll­stüh­le mit elek­tri­schem Antrieb das Spek­trum der Ver­sor­gungs­zie­le noch­mals deut­lich erhö­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen eine elek­tri­sche Sitz­kan­te­lung sowie eine Rücken­winkel­ver­stel­lung den gesund­heits­för­dern­den Lage­wech­sel des Pati­en­ten zwi­schen Sit­zen und Lie­gen sowie den Trans­fer aus dem Roll­stuhl erleich­tern (Abb. 7). Elek­tri­sche Bein­stüt­zen ermög­li­chen die Pro­phy­la­xe von Kon­trak­tu­ren, eine lym­ph­un­ter­stüt­zen­de Lage­rung bezie­hungs­wei­se einen Lage­wech­sel oder den ver­ein­fach­ten Trans­fer aus dem Roll­stuhl. Zen­tra­le und elek­tri­sche Bein­stüt­zen ver­klei­nern den Wen­de­kreis des Roll­stuhls, ver­bes­sern Sitz­po­si­ti­on und Kör­per­ge­fühl und sor­gen für eine lymph­unterstützende Lage­rung oder eine Druck­ent­las­tung im Knie­be­reich. Pati­en­ten, die den Roll­stuhl auch außer­halb des Wohn­in­nen­be­reichs nut­zen, haben mit Hil­fe eines elek­trisch ange­trie­be­nen Roll­stuhls zudem die Mög­lich­keit, ihren Akti­ons­ra­di­us deut­lich auszuweiten.

Fazit

Adi­po­si­tas ist ein kom­ple­xes Krank­heits­bild, das bei einer unzu­rei­chen­den Ver­sor­gung mit einem nicht opti­mal geeig­ne­ten Hilfs­mit­tel wei­te­re kör­per­li­che Fol­gen (z. B. Druck­stel­len, Öde­me, begrenz­te Bedien­mög­lich­kei­ten) und durch eine even­tu­el­le sozia­le Iso­la­ti­on auf­grund einer ein­ge­schränk­ten Mobi­li­tät auch psy­chi­sche Fol­ge­er­kran­kun­gen nach sich zie­hen kann. Die für die Mobi­li­tät und den Trans­fer des Pati­en­ten not­wen­di­ge Ver­sor­gung mit einem Roll­stuhl soll­te daher mit einem spe­zi­ell auf das Krank­heits­bild abge­stimm­ten Pro­dukt erfol­gen und grund­sätz­lich durch einen Spe­zia­lis­ten geleis­tet wer­den, der auf­grund sei­ner Erfah­rung und sei­nes Pro­dukt-Know-hows auf der Basis einer aus­führ­li­chen Befund­auf­nah­me und einer Wohn­feld­ana­ly­se eine adäqua­te Ver­sor­gung aus­wäh­len und kon­fi­gu­rie­ren kann. Steht dem Leis­tungs­er­brin­ger kein Exper­te im eige­nen Haus zur Ver­fü­gung, leis­ten auf den Bereich Adi­po­si­tas spe­zia­li­sier­te Her­stel­ler Unterstützung.

Der Autor:
Maxi­mi­li­an Raab
Dietz GmbH Reha-Produkte
Reu­tä­cker­stra­ße 12, 76307 Karlsbad
info@dietz-reha.de

Begut­ach­te­ter Beitrag/reviewed paper

Zita­ti­on
Raab M., Aus­wahl und Kon­fi­gu­ra­ti­on einer Roll­stuhl­ver­sor­gung für Adi­po­si­t­as­pa­ti­en­ten. Ortho­pä­die Tech­nik, 2019; 70 (5): 34–38
Tei­len Sie die­sen Inhalt