Was passiert mit dem 3‑Prozent-Abschlag?

Ein nachvollziehbarer Gedanke, denn trotz des vergleichsweisen hohen finanziellen Aufwands sind die Ergebnisse nicht zufriedenstellend. Oder anders gesagt: Wohin fließt das ganze Geld?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat deshalb die „Finanzkommission Gesundheit“ eingesetzt, mit dem Ziel, Sparpotenziale über die gesamte Versorgungslandschaft hinweg zu identifizieren. Entstanden ist ein Katalog mit 66 Empfehlungen. Unter anderem schlug die Kommission vor, Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich wieder aufzunehmen – eine Maßnahme, die sie selbst nicht vorbehaltlos empfehlen konnte. Doch statt Ausschreibungen bekam das Fach kurz vor Ostern einen 3‑Prozent-Abschlag präsentiert. Es war nicht die positive Überraschung, auf die die als systemrelevant geltende Branche gehofft hatte. Ganz im Gegenteil: Nach Durchsicht des Referentenentwurfs stellte sich heraus, dass die Maßnahmen die Versorgungsqualität und die Existenz vieler Betriebe bedrohen könnten.
Widerstand formiert sich
Nahezu unmittelbar formierte sich Widerstand gegen die geplanten Maßnahmen. So kritisierte das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) die Kombination aus pauschaler Kürzung und Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate, die Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie die Festbetragsbindung. Außerdem unterscheide die Maßnahme nicht zwischen einfachen Standardversorgungen und komplexen, personalintensiven Leistungen, etwa bei Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren.
In der ersten Lesung des Gesetzes am 11. Juni 2026 blieb der den Hilfsmittelbereich betreffende Abschnitt unberührt. Dennoch fand die Kritik der Hilfsmittelversorger Gehör – und zwar beim Bundesrat. Dieser hat in seiner Stellungnahme den geplanten pauschalen 3‑Prozent-Abschlag auf die Vergütung von Hilfsmittelversorgungen ausdrücklich kritisch eingeordnet. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Verband- und Hilfsmittelversorgung „die Standortattraktivität und Investitionsbereitschaft der betroffenen Unternehmen senken können“. Zudem heißt es in der Begründung, Einsparmaßnahmen, die die Versorgungssicherheit gefährden, konterkarierten das Ziel der GKV-Ausgabenminderung.
Besonders deutlich wird die Bewertung mit Blick auf die individuelle Versorgung und das Gesundheitshandwerk: Der undifferenzierte 3‑Prozent-Abschlag auf vertraglich vereinbarte Leistungen belaste insbesondere die Orthopädie-Technik. Gleichzeitig stellt der Bundesrat klar, dass ein leistungsfähiges Gesundheitshandwerk für eine qualitativ hochwertige, individuelle und verlässliche Hilfsmittelversorgung unerlässlich ist.
Mehr als 18.000 Unterschriften gesammelt
Damit die pauschale Kürzung auch stärker ins Bewusstsein der Patientinnen und Patienten rückt und sie über mögliche Folgen informiert werden, hat der BIV-OT unter dem Titel „Alarmstufe Rot: Individuelle Hilfsmittelversorgung sichern – 3%-Pauschalabschlag streichen!“ eine Petition gestartet. Damit werden nicht nur Unterschriften gegen die geplanten Maßnahmen gesammelt, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger informiert.
Bis Mitte Juni waren bereits knapp 18.000 Unterschriften eingegangen. Die Petition soll dem Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Der BIV-OT bittet Betriebe weiterhin darum, neben der Aufklärungsarbeit bei regionalen Politikerinnen und Politikern sowie Patientinnen und Patienten auch zur Unterzeichnung der Petition aufzurufen. Das ist digital über „openPetition“ oder auf Papier möglich. Die analogen Unterschriftenlisten können Betriebe auf der Petitionswebseite herunterladen, ausdrucken und unterschreiben lassen. Die eingesendeten Papierlisten werden anschließend vom BIV-OT digitalisiert.
Am Montag, 22. Juni 2026, fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Dort haben Verbände, Vereinigungen und Experten die Möglichkeit ihre Einwände und Bedenken gegen das geplante Gesetzesvorhaben noch einmal gegenüber den Bundestagsabgeordneten vorgebracht. Im Mittelpunkt standen vor allem die Auswirkungen des Gesetzes auf Krankenhäuser, Apotheken und Rettungsdienst. Eine Entscheidung zum Gesetz wird nicht vor der traditionellen Sommerpause des Parlaments erwartet.

