Verbände & Politik

Was pas­siert mit dem 3‑Pro­zent-Abschlag?

„Man soll nur so viel Geld ausgeben, wie da ist“ – nach diesem Prinzip soll die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens funktionieren.

Ein nach­voll­zieh­ba­rer Gedan­ke, denn trotz des ver­gleichs­wei­sen hohen finan­zi­el­len Auf­wands sind die Ergeb­nis­se nicht zufrie­den­stel­lend. Oder anders gesagt: Wohin fließt das gan­ze Geld?
Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rin Nina War­ken hat des­halb die „Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit“ ein­ge­setzt, mit dem Ziel, Spar­po­ten­zia­le über die gesam­te Ver­sor­gungs­land­schaft hin­weg zu iden­ti­fi­zie­ren. Ent­stan­den ist ein Kata­log mit 66 Emp­feh­lun­gen. Unter ande­rem schlug die Kom­mis­si­on vor, Aus­schrei­bun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich wie­der auf­zu­neh­men – eine Maß­nah­me, die sie selbst nicht vor­be­halt­los emp­feh­len konn­te. Doch statt Aus­schrei­bun­gen bekam das Fach kurz vor Ostern einen 3‑Pro­zent-Abschlag prä­sen­tiert. Es war nicht die posi­ti­ve Über­ra­schung, auf die die als sys­tem­re­le­vant gel­ten­de Bran­che gehofft hat­te. Ganz im Gegen­teil: Nach Durch­sicht des Refe­ren­ten­ent­wurfs stell­te sich her­aus, dass die Maß­nah­men die Ver­sor­gungs­qua­li­tät und die Exis­tenz vie­ler Betrie­be bedro­hen könnten.

Wider­stand for­miert sich

Nahe­zu unmit­tel­bar for­mier­te sich Wider­stand gegen die geplan­ten Maß­nah­men. So kri­ti­sier­te das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) die Kom­bi­na­ti­on aus pau­scha­ler Kür­zung und Kopp­lung an die Ent­wick­lung der Grund­lohn­ra­te, die Absen­kung der Ver­än­de­rungs­ra­te in den Jah­ren 2027 bis 2029 um einen Pro­zent­punkt sowie die Fest­be­trags­bin­dung. Außer­dem unter­schei­de die Maß­nah­me nicht zwi­schen ein­fa­chen Stan­dard­ver­sor­gun­gen und kom­ple­xen, per­so­nal­in­ten­si­ven Leis­tun­gen, etwa bei Kin­dern, Men­schen mit Behin­de­run­gen sowie Senio­rin­nen und Senioren.

In der ers­ten Lesung des Geset­zes am 11. Juni 2026 blieb der den Hilfs­mit­tel­be­reich betref­fen­de Abschnitt unbe­rührt. Den­noch fand die Kri­tik der Hilfs­mit­tel­ver­sor­ger Gehör – und zwar beim Bun­des­rat. Die­ser hat in sei­ner Stel­lung­nah­me den geplan­ten pau­scha­len 3‑Pro­zent-Abschlag auf die Ver­gü­tung von Hilfs­mit­tel­ver­sor­gun­gen aus­drück­lich kri­tisch ein­ge­ord­net. Der Bun­des­rat weist dar­auf hin, dass die vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men für die Ver­band- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung „die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät und Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft der betrof­fe­nen Unter­neh­men sen­ken kön­nen“. Zudem heißt es in der Begrün­dung, Ein­spar­maß­nah­men, die die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefähr­den, kon­ter­ka­rier­ten das Ziel der GKV-Ausgabenminderung.

Beson­ders deut­lich wird die Bewer­tung mit Blick auf die indi­vi­du­el­le Ver­sor­gung und das Gesund­heits­hand­werk: Der undif­fe­ren­zier­te 3‑Pro­zent-Abschlag auf ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tun­gen belas­te ins­be­son­de­re die Ortho­­pä­die-Tech­nik. Gleich­zei­tig stellt der Bun­des­rat klar, dass ein leis­tungs­fä­hi­ges Gesund­heits­hand­werk für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge, indi­vi­du­el­le und ver­läss­li­che Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung uner­läss­lich ist.

Mehr als 18.000 Unter­schrif­ten gesammelt

Damit die pau­scha­le Kür­zung auch stär­ker ins Bewusst­sein der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten rückt und sie über mög­li­che Fol­gen infor­miert wer­den, hat der BIV-OT unter dem Titel „Alarm­stu­fe Rot: Indi­vi­du­el­le Hilfsmittelver­sorgung sichern – 3%-Pauschalabschlag strei­chen!“ eine Peti­ti­on gestar­tet. Damit wer­den nicht nur Unter­schrif­ten gegen die geplan­ten Maß­nah­men gesam­melt, son­dern auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger informiert.

Bis Mit­te Juni waren bereits knapp 18.000 Unter­schrif­ten ein­ge­gan­gen. Die Peti­ti­on soll dem Peti­ti­ons­aus­schuss im Deut­schen Bun­des­tag vor­ge­legt wer­den. Der BIV-OT bit­tet Betrie­be wei­ter­hin dar­um, neben der Auf­klä­rungs­ar­beit bei regio­na­len Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­kern sowie Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auch zur Unter­zeich­nung der Peti­ti­on auf­zu­ru­fen. Das ist digi­tal über „open­Pe­ti­ti­on“ oder auf Papier mög­lich. Die ana­lo­gen Unter­schrif­ten­lis­ten kön­nen Betrie­be auf der Peti­ti­ons­web­sei­te her­un­ter­la­den, aus­dru­cken und unter­schrei­ben las­sen. Die ein­ge­sen­de­ten Papier­lis­ten wer­den anschlie­ßend vom BIV-OT digitalisiert.

Am Mon­tag, 22. Juni 2026, fand die öffent­liche Anhö­rung im Gesund­heits­aus­schuss statt. Dort haben Ver­bän­de, Ver­ei­ni­gun­gen und Exper­ten die Mög­lich­keit ihre Ein­wän­de und Beden­ken gegen das geplan­te Geset­zes­vor­ha­ben noch ein­mal gegen­über den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten vor­ge­bracht. Im Mit­tel­punkt stan­den vor allem die Aus­wir­kun­gen des Geset­zes auf Kran­ken­häu­ser, Apo­the­ken und Ret­tungs­dienst. Eine Ent­schei­dung zum Gesetz wird nicht vor der tra­di­tio­nel­len Som­mer­pau­se des Par­la­ments erwartet.

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