„Ohne gesicherte Versorgung geht Teilhabe verloren“

Darauf haben Hilfsmittel- und Patientenverbände im Rahmen der OTWorld 2026 deutlich hingewiesen. Schon heute sehen sie insbesondere bei Genehmigungsverfahren, Versorgungsabläufen und dem Zugang zu Rehabilitationsangeboten erheblichen Verbesserungsbedarf. Das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) könnte diese Probleme zusätzlich verschärfen.
„Die OTWorld zeigt, was heute in der Versorgung möglich ist“, sagt Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), dem fachlichen Träger der OTWorld. „Entscheidend ist jetzt, dass diese Möglichkeiten flächendeckend bei den Menschen ankommen – ohne unnötige Hürden und mit klar abgestimmten Prozessen. Denn am Ende zählt nicht, was möglich ist, sondern was tatsächlich im Alltag ankommt.“
Die Arm Prosthesis Community, der Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation (BMAB) und der Landesverband für Menschen mit Arm- und Beinamputation NRW (LVAmp NRW) verweisen auf die Bedeutung spezialisierter Angebote für Betroffene. Eine individuell angepasste Prothese sei die Grundlage für Mobilität. Mit dem Hilfsmittel allein sei es aber nicht getan. „In Deutschland gibt es viel zu wenig Physiotherapeuten mit der Spezialausbildung für Prothesentraining. So entstehen unnötige Versorgungslücken“, lautet die gemeinsame Botschaft der an der OTWorld beteiligten Patientenverbände im Bereich Amputation. „Wir können viel mehr, wenn man uns lässt.“
Früh fördern lohnt sich langfristig: Das macht der Verein Rehakind – Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation, deutlich. Eine frühzeitige Hilfsmittelversorgung fördere die Entwicklung der Kinder und könne die spätere Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen. Zugleich würden Eltern entlastet und könnten durch die bessere Vereinbarung von Beruf und Betreuung im Erwerbsleben bleiben. „Was fehlt, sind verbindliche und schnelle Verfahren – damit notwendige Versorgung nicht an Zuständigkeiten oder langen Genehmigungsprozessen scheitert“, erklärt Geschäftsführerin Christiana Hennemann. „Gerade bei Kindern entscheiden Verzögerungen über Jahre hinweg über Entwicklungschancen.“
Für Menschen mit angeborenen Fehlbildungen ist eine verlässliche und kontinuierliche Versorgung nach Ansicht des Bundesverbandes für PFFD, FFU, Fibula- und Tibiadefekte (BuPFT) zentral für Teilhabe im Alltag und im Beruf. In der Vergangenheit hätten fehlende Verträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern regional zu langen Wartezeiten geführt und Versorgungsprozesse verzögert. „Ohne gesicherte Versorgung geht Teilhabe verloren“, sagt Hannah Rüdiger, 2. Vorsitzende. „Erforderlich sind stabile Rahmenbedingungen und eine kontinuierliche Betreuung.“
Auch die Ergebnisse einer gemeinsamen Befragung der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland (FGQ) und des BIV-OT aus dem Jahr 2024 zeigen deutliche Defizite im Versorgungssystem. 93 Prozent der Teilnehmer berichteten von Ablehnungen durch Krankenkassen, 42 Prozent gaben an, trotz bewilligter Hilfsmittelversorgung im Alltag, Beruf oder Sport nicht mobil zu sein. Gleichzeitig zeigt die Auswertung, dass das Vertrauen in die Leistungserbringer hoch ist. „Nicht die Versorgung vor Ort ist das Problem, sondern die Verfahren“, so Marion Bender, 1. Vorsitzende der FGQ. „Genehmigungen müssen transparent, nachvollziehbar und am Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sein.“
Als Beispiel für Schnittstellenprobleme im System wird auch die Versorgung von Schlaganfall-Patienten genannt. Während Akutphase und Rehabilitation gut strukturiert seien, fehle nach der Rückkehr in den Alltag häufig Orientierung. Betroffene und ihre Angehörigen müssten Therapien organisieren, Hilfsmittel beantragen und sich im Versorgungssystem zurechtfinden. „Die medizinische Versorgung ist auf hohem Niveau – die Herausforderung beginnt danach“, erläutert Dr. Michael Brinkmeier, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. „Damit Teilhabe gelingt, braucht es klare Strukturen, die die Zeit nach der Reha aktiv begleiten, statt die Organisation der weiteren Versorgung den Betroffenen zu überlassen.“
