„Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sind der Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu“, so die Gesundheitsministerin.
Aus Sicht der Hilfsmittelleistungserbringer ist vor allem die angedachte Rückkehr zu Ausschreibungen für ausgewählte Hilfsmittel mit einem hohen Standardisierungsgrad interessant. Dabei sollen sowohl der Preis als auch dezidierte Qualitätskriterien miteinbezogen werden. „Eine unterschiedliche Auslegung von Qualitätskriterien sollte dabei vermieden werden“, heißt es in dem Bericht und weiter „und die Nicht-Erfüllung von Mindestkriterien dabei ein Ausschlusskriterium darstellen.“ Alternativ könnte auch eine Ausweitung der Produktgruppen mit Festbeträgen in Betracht gezogen werden.
350 Millionen Euro Sparpotenzial?
Die Kommission empfiehlt die Wiedereinführung der Ausschreibungen, weil sie – laut Kommissionsbericht – ein Einsparpotential von 350 Millionen Euro jährlich ausgemacht hat. Durch die Wiedereinführung erwartet die Kommission im ersten Jahr, also 2027, noch nicht den vollen Effekt der Maßnahme, rechnet aber mit einer Summe von 270 Millionen Euro.
Weitere Maßnahmen, die nach jetzigem Stand die Hilfsmittelbranche tangieren könnten, sind die Steigungen bei der Vergütung von Hilfsmittelerbringern. Das bedeutet, dass die neu zu vereinbarenden Vergütungen in den Rahmenverträgen und Einzelvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern höchstens bis zur Grundlohnrate ansteigen dürfen, abzüglich eines Abschlags von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029.
Außerdem soll die Zuzahlungsbegrenzung um 50 Prozent steigen, was bedeutet, dass Zuzahlungen künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro betragen und dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt sind.
Eine Reduzierung – und damit Vereinheitlichung – des Umsatzsteuersatzes auf Hilfsmittel und Medizinprodukte, wie viele Verbände aus der Medizintechnik und der Orthopädie-Technik in der jüngsten Vergangenheit gefordert hatten, wird dagegen von der Kommission nicht empfohlen.
Finanzkommission bewertet Ausschreibungen ambivalent
„Wir werden die heute von der Finanzkommission Gesundheit vorgestellten Empfehlungen zu Ausschreibungen und Festbeträgen sehr genau und differenziert prüfen“, erklärt BIV-OT-Präsident Alf Reuter zu den veröffentlichten Reformplänen. Entscheidend sei dabei, dass die Kommission selbst die Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich ausdrücklich der Kategorie B zuordnet. Sie bewerte diese Maßnahme also gerade nicht als unproblematisches Wirtschaftlichkeitsinstrument, sondern weist selbst auf unsichere oder potenziell negative Auswirkungen auf Qualität, Zugang und Verteilungsgerechtigkeit hin. Das ist ein wichtiger Maßstab für die politische Bewertung.
„Genau deshalb darf es jetzt keine vorschnellen Schlussfolgerungen geben. Wer in der Hilfsmittelversorgung zu schnell und zu kurzfristig sparen will, riskiert erhebliche Folgekosten“, betont Reuter. „Einsparungen zulasten von Qualität, Versorgungskompetenz, Versorgungssicherheit und wohnortnaher Versorgung wären ein kardinaler Fehler.“ Denn damit würden am Ende gerade jene Effizienzreserven geschwächt, die für mehr Ambulantisierung, bessere Patientenführung und eine wirtschaftlichere Versorgung in den großen Ausgabenblöcken dringend gebraucht werden. Die Finanzkommission benennt selbst, dass frühere Ausschreibungsmodelle mit Qualitätseinbußen, regionalen Versorgungslücken, eingeschränkter Wahlfreiheit, mangelnder Transparenz und unzureichenden Qualitätsprüfungen verbunden waren. Diese Erfahrungen dürfen sich nicht wiederholen, fordert der BIV-OT.
„Unsere Bewertung fällt deshalb bewusst differenziert aus: Wirtschaftlichkeit ist richtig und notwendig. Dennoch dürfen kurzfristige Einsparungen nicht zulasten der Versorgungsrealität organisiert werden“, so Reuter abschließend. Eine ausführliche Stellungnahme des Bundesinnungsverbandes dazu folgt.
WvD bewertet den Bericht ausführlich
Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) bewertet die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Hilfsmittelversorgung insgesamt differenziert. Positiv bewertet der Zusammenschluss, dass der Bericht die Hilfsmittelversorgung nicht als pauschalen Hauptkostentreiber behandelt, sondern als einen differenziert zu betrachtenden Leistungsbereich mit zahlreichen Hilfsmittelgruppen, unterschiedlichen Versorgungsanlässen und individuellen Patientenbedürfnissen beschreibt. Richtig sei auch, dass die Kommission auf der Einnahmeseite finanzpolitische Fehlstellungen adressiert, insbesondere bei den Bürgergeld-Beiträgen, beim Bundeszuschuss und bei versicherungsfremden Leistungen.
Kritisch ist aus Sicht von WvD jedoch die politische Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten. Der erste Bericht sollte ausdrücklich kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits ab 2027 liefern. Ein zweiter Bericht mit mittel- und langfristigen Strukturreformen ist erst Ende des Jahres 2026 zu erwarten. Zugleich beschreibt der nun vorliegende Bericht selbst, dass zentrale Strukturreformen – darunter digitale Transformation, Ambulantisierung und bessere Koordination der Patientenwege – bislang noch nicht in vollem Maße wirksam geworden sind. Daraus folgt: Kurzfristige Konsolidierung dürfen laut dem Bündnis nicht so umgesetzt werden, dass genau jene Reformen gebremst werden, die für langfristige Effizienz und Versorgungsqualität entscheidend sind.
Für die Hilfsmittelversorgung gilt aus Sicht des Bündnisses: Sie ist kein beliebig standardisierbarer Sachleistungsbereich. Sie ist Teil einer qualitätsgesicherten Versorgung, in der Medizinprodukte, Fachleistung, individuelle Anpassung und Nachsorge zusammenwirken. Qualität entsteht hier nicht allein über das eingesetzte Medizinprodukt, sondern im Zusammenspiel von Indikation, Auswahl, Anpassung, Beratung, Einweisung, Nachsorge und Versorgungserfolg im Alltag.
Zugleich zeige der Bericht, dass die eigentlichen Effizienzreserven nicht primär in der Kürzung notwendiger Versorgungsleistungen liegen, sondern in besseren Daten, praxistauglicher Digitalisierung und effizienteren Prozessen. Die Kommission fordert selbst repräsentative Kostenerhebungen, beschreibt digitale Effizienzpotenziale und kritisiert historisch überkommene Prüfwege, die unter heutigen digitalen Bedingungen nicht mehr zeitgemäß sind.
Aus Sicht von WvD muss daraus jetzt eine verbindliche Umsetzungsagenda der digitalen Transformation folgen: weniger Medienbrüche, weniger Doppelprozesse, mehr digitale Prozesssicherheit und schnellere Überführung erprobter Lösungen in die Regelversorgung. Die Konzepte lägen bereits vor.
Eurocom fordert Augenmaß
Die Bilanz von Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier fällt ähnlich ernüchternd aus: „Insgesamt scheint der Kommission das Sparpotenzial als Maßstab abhandengekommen zu sein. Ausschreibungen für Hilfsmittel hatten schon in der Vergangenheit keinen breiten Spareffekt. Und bei den DiGA liegt der Ausgabenanteil angesichts der rund 352 Milliarden GKV-Gesamtausgaben bei unter einem Promille. Beide Positionen fallen im Vergleich zu großen Kostentreibern kaum ins Gewicht. Gleichzeitig riskiert die Finanzkommission Gesundheit Qualitätseinbußen und Innovationshemmung – und damit eine Verschlechterung der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Wir appellieren an Bundesgesundheitsministerin Warken, bei der Bewertung und Umsetzung der Empfehlungen Augenmaß anzulegen. Ausschreibungen gehören auf jeden Fall nicht dazu. Wir bringen uns weiterhin lösungsorientiert in den politischen Dialog ein.“
„Wenn sich Entlassungen verzögern, weil die Versorgung durch verschiedene, schwer zu koordinierende Akteure organisiert werden muss statt durch ortsnahe Strukturen aus einer Hand, entstehen sofort Mehrkosten“, erklärt Dr. Sonja Schaible, Aufsichtsratsvorsitzende der Sanitätshaus Aktuell AG. Ein zusätzlicher Tag im Krankenhaus kostet im Schnitt über 1.000 Euro, rechnet der Leistungserbringerverband vor. Dem gegenüber stünden Hilfsmittel, die über Jahre genutzt werden und vergleichsweise geringe Kosten verursachen.
Kritisch bewertet die Sanitätshaus Aktuell AG daher auch die von der Finanzkommission herangezogene Studie von Atella und Decarolis aus dem Jahr 2019. Diese untersucht Effekte von Ausschreibungen im Krankenhausbereich bei Implantaten. „Die Ergebnisse lassen sich nicht auf die Hilfsmittelversorgung übertragen. Hier geht es nicht um einen reinen Produkteinkauf für Fachkreise, sondern um einen komplexen Versorgungsprozess im häuslichen Umfeld – ein Zusammenspiel aus Dienstleistung, Betreuung und funktionierenden Abläufen im Alltag der Patientinnen und Patienten“, erklärt Anja Faber-Drygala, Prokuristin der Sanitätshaus Aktuell AG.
Die im Bericht angesprochenen Instrumente, unter anderem im Bereich der Hilfsmittelversorgung, werden im weiteren Verlauf differenziert zu betrachten sein, heißt es seitens des Verbandes Versorgungsqualität Homecare (VVHC). Entscheidend sei, inwieweit zukünftige Reformansätze die Versorgungsrealität adäquat abbilden und bestehende, bewährte bzw. weiter zu entwickelnde ambulante Strukturen berücksichtigen und fördern. In der Verbandmittelversorgung bleibt die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Maßnahmen abzuwarten. Der VVHC setzt sich weiterhin, wie auch im gesamten Hilfsmittelbereich, für vertragliche Lösungen im Rahmen von Verhandlungen nach § 127 SGB V ein, um eine qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und regionale Versorgung zu gewährleisten. Bei der möglichen Ausgestaltung von Festbeträgen und weiteren Steuerungsinstrumenten wird es darauf ankommen, eine tragfähige Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität sicherzustellen. Zugleich verweist der VVHC auf die Bedeutung struktureller Weiterentwicklungen und Stärkung eines ambulanten Versorgungssystems. Die konsequente Nutzung digitaler Prozesse, der Abbau bürokratischer Hürden sowie eine verbesserte sektorenübergreifende Koordination können Gesundheitskosten einsparen, zur Effizienzsteigerung beitragen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung stärken. Der Verband wird die weiteren politischen Beratungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
„Der Bericht setzt wichtige Impulse für die weitere Diskussion. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Versorgung wird es darauf ankommen, die vorhandenen strukturellen Potenziale konsequent zu nutzen und bestehende Qualitätsansätze gezielt weiterzuentwickeln“, so Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC e. V.
Nicht mehr ausgeben, als einnehmen!
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kommentierte den Bericht unter anderem so: „Es ist richtig und notwendig, dass die Finanzkommission alle großen Versorgungsbereiche in den Blick genommen hat. Dem folgt auch der Ansatz, die Ausgabenentwicklung an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln. Dies ist, so meine feste Überzeugung, genau der richtige Weg. Die Krankenkassen dürfen nicht länger gezwungen sein, mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen. Wir haben steigende Einnahmen und können damit in einem angemessenen Rahmen auch steigende Ausgaben finanzieren.“
Auch Vertreterinnen und Vertreter von einzelnen Krankenkassen meldeten sich zu Wort. „Die Kommission hat geliefert, jetzt ist die Regierung am Zug. Sie darf keine Zeit verlieren, wenn die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel stabil bleiben sollen“ sagte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). Aus Sicht von BIG direkt gesund sei ausreichend Geld im System vorhanden, es müsse jedoch besser und zielgerichteter eingesetzt werden. Entsprechend seien vor allem Reformen notwendig, die die Effizienz des Systems insgesamt erhöhen. „Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen können daher nur ein erster Schritt sein. Entscheidend wird nun sein, dass die Vorschläge der Finanzkommission im weiteren politischen Prozess nicht zerrieben und verwässert werden – weder durch Einzelinteressen von Lobbygruppen noch durch parteipolitische Gegensätze innerhalb der Koalition. Das Gesundheitssystem braucht jetzt klare, konsequente Entscheidungen. Halbherzige Kompromisse können wir uns angesichts der finanziellen Lage nicht leisten. Und dann setzen wir darauf, dass der zweite Bericht der Kommission zu den tiefgreifenden Strukturreformen ebenso mutige Vorschläge enthalten wird“, sagt Markus Bäumer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Gesundheitsministerin Warken betonte im Rahmen der Pressekonferenz in Berlin, dass die Reformvorschläge nun die Basis für die Politik seien, um die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen, um die Finanzen im ersten Schritt kurz- und mittelfristig zu stabilisieren. Mittlerweile ist auch bekannt, wie zügig die Bundesregierung die Umsetzungen der Reformen anstrebt. Bereits am 29. April soll aus dem Bundesgesundheitsministerium ein Referentenentwurf vorgelegt werden zur Diskussion im Deutschen Bundestag. Warken kündigte in einer neuen Pressekonferenz an, dass dort drei Viertel der 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit umgesetzt werden soll. Um welche es sich dabei konkret handelt, ist noch nicht publik. Es wird vermutet, dass Maßnahmen wie eine Erhöhung des Eigenanteils auf mindestens 7,50 Euro bis höchstens 15 Euro umgesetzt werden.



