Update: Reak­tio­nen zur den Vor­schlä­gen der Finanzkommission

Der Patient deutsches Gesundheitswesen bekommt eine Finanzdiät verschrieben. So lässt sich die Pressekonferenz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und den Vorsitzenden der Finanzkommission Gesundheit Ende März zusammenfassen, bei der die Kommission 66 Reformempfehlungen zur Stabilisierung der Finanzierung vorstellte.

„Die Emp­feh­lun­gen der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit sind der Beginn der bis­her umfas­sends­ten Reform der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Ohne ent­schlos­se­nes Han­deln steu­ern wir auf ein his­to­ri­sches Finanz­de­fi­zit der Kran­ken­kas­sen von über 40 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2030 zu“, so die Gesundheitsministerin.

Anzei­ge

Aus Sicht der Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger ist vor allem die ange­dach­te Rück­kehr zu Aus­schrei­bun­gen für aus­ge­wähl­te Hilfs­mit­tel mit einem hohen Stan­dar­di­sie­rungs­grad inter­es­sant. Dabei sol­len sowohl der Preis als auch dezi­dier­te Qualitäts­kriterien mit­ein­be­zo­gen wer­den. „Eine unter­schied­li­che Aus­le­gung von Qua­li­täts­kri­te­ri­en soll­te dabei ver­mie­den wer­den“, heißt es in dem Bericht und wei­ter „und die Nicht-Erfül­lung von Min­dest­kri­te­ri­en dabei ein Aus­schluss­kri­te­ri­um dar­stel­len.“ Alter­na­tiv könn­te auch eine Aus­wei­tung der Pro­dukt­grup­pen mit Fest­be­trä­gen in Betracht gezo­gen werden.

350 Mil­lio­nen Euro Sparpotenzial?

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt die Wie­der­ein­füh­rung der Aus­schrei­bun­gen, weil sie – laut Kom­mis­si­ons­be­richt – ein Ein­spar­po­ten­ti­al von 350 Mil­lio­nen Euro jähr­lich aus­ge­macht hat. Durch die Wie­der­ein­füh­rung erwar­tet die Kom­mis­si­on im ers­ten Jahr, also 2027, noch nicht den vol­len Effekt der Maß­nah­me, rech­net aber mit einer Sum­me von 270 Mil­lio­nen Euro.

Wei­te­re Maß­nah­men, die nach jet­zi­gem Stand die Hilfsmittel­branche tan­gie­ren könn­ten, sind die Stei­gun­gen bei der Ver­gü­tung von Hilfs­mit­tel­er­brin­gern. Das bedeu­tet, dass die neu zu ver­ein­ba­ren­den Ver­gü­tun­gen in den Rahmenver­trägen und Ein­zel­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Kran­ken­kas­sen und Leis­tungs­er­brin­gern höchs­tens bis zur Grund­lohn­ra­te anstei­gen dür­fen, abzüg­lich eines Abschlags von einem Pro­zent­punkt für die Jah­re 2027 bis 2029.

Außer­dem soll die Zuzah­lungs­be­gren­zung um 50 Pro­zent stei­gen, was bedeu­tet, dass Zuzah­lun­gen künf­tig min­des­tens 7,50 Euro und höchs­tens 15 Euro betra­gen und dyna­misch an die Grund­lohn­ra­te gekop­pelt sind.

Eine Redu­zie­rung – und damit Ver­ein­heit­li­chung –  des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Hilfs­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te, wie vie­le Ver­bän­de aus der Medi­zin­tech­nik und der Ortho­pä­die-Tech­nik in der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit gefor­dert hat­ten, wird dage­gen von der Kom­mis­si­on nicht empfohlen.

Finanz­kom­mis­si­on bewer­tet Aus­schrei­bun­gen ambivalent

„Wir wer­den die heu­te von der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit vor­ge­stell­ten Emp­feh­lun­gen zu Aus­schrei­bun­gen und Fest­be­trä­gen sehr genau und dif­fe­ren­ziert prü­fen“, erklärt BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reu­ter zu den ver­öf­fent­lich­ten Reform­plä­nen. Ent­schei­dend sei dabei, dass die Kom­mis­si­on selbst die Wie­der­ein­füh­rung von Aus­schrei­bun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich aus­drück­lich der Kate­go­rie B zuord­net. Sie bewer­te die­se Maß­nah­me also gera­de nicht als unpro­ble­ma­ti­sches Wirt­schaft­lich­keits­in­stru­ment, son­dern weist selbst auf unsi­che­re oder poten­zi­ell nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Qua­li­tät, Zugang und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit hin. Das ist ein wich­ti­ger Maß­stab für die poli­ti­sche Bewertung.

„Genau des­halb darf es jetzt kei­ne vor­schnel­len Schluss­fol­ge­run­gen geben. Wer in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu schnell und zu kurz­fris­tig spa­ren will, ris­kiert erheb­li­che Fol­ge­kos­ten“, betont Reu­ter. „Ein­sparungen zulas­ten von Qua­li­tät, Ver­sor­gungs­kom­pe­tenz, Ver­sor­gungs­si­cher­heit und wohn­ort­na­her Ver­sor­gung wären ein kar­di­na­ler Feh­ler.“ Denn damit wür­den am Ende gera­de jene Effi­zi­enz­re­ser­ven geschwächt, die für mehr Ambu­lan­ti­sie­rung, bes­se­re Pati­en­ten­füh­rung und eine wirt­schaft­li­che­re Ver­sor­gung in den gro­ßen Ausgaben­­blöcken drin­gend gebraucht wer­den. Die Finanz­kom­mis­si­on benennt selbst, dass frü­he­re Aus­schrei­bungs­mo­del­le mit Qua­li­täts­ein­bu­ßen, regio­na­len Ver­sor­gungs­lü­cken, ein­ge­schränk­ter Wahl­frei­heit, man­geln­der Trans­pa­renz und unzu­rei­chen­den Qua­li­täts­prü­fun­gen ver­bun­den waren. Die­se Erfah­run­gen dür­fen sich nicht wie­der­ho­len, for­dert der BIV-OT.

„Unse­re Bewer­tung fällt des­halb bewusst dif­fe­ren­ziert aus: Wirt­schaft­lich­keit ist rich­tig und not­wen­dig. Den­noch dür­fen kurz­fris­ti­ge Ein­spa­run­gen nicht zulas­ten der Ver­sor­gungs­rea­li­tät orga­ni­siert wer­den“, so Reu­ter abschlie­ßend. Eine aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des dazu folgt.

WvD bewer­tet den Bericht ausführlich

Das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) bewer­tet die Emp­feh­lun­gen der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit zur Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ins­ge­samt dif­fe­ren­ziert. Posi­tiv bewer­tet der Zusam­men­schluss, dass der Bericht die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung nicht als pau­scha­len Haupt­kos­ten­trei­ber behan­delt, son­dern als einen dif­fe­ren­ziert zu betrach­ten­den Leis­tungs­be­reich mit zahl­rei­chen Hilfs­mit­tel­grup­pen, unter­schied­li­chen Ver­sor­gungs­an­läs­sen und indi­vi­du­el­len Pati­en­ten­be­dürf­nis­sen beschreibt. Rich­tig sei auch, dass die Kom­mis­si­on auf der Ein­nah­me­sei­te finanz­po­li­ti­sche Fehl­stel­lun­gen adres­siert, ins­be­son­de­re bei den Bür­ger­geld-Bei­trä­gen, beim Bun­des­zu­schuss und bei ver­si­che­rungs­frem­den Leistungen.

Kri­tisch ist aus Sicht von WvD jedoch die poli­ti­sche Rei­hen­fol­ge der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men zu bewer­ten. Der ers­te Bericht soll­te aus­drück­lich kurz­fris­tig wirk­sa­me Maß­nah­men bereits ab 2027 lie­fern. Ein zwei­ter Bericht mit mit­tel- und lang­fris­ti­gen Struk­tur­re­for­men ist erst Ende des Jah­res 2026 zu erwar­ten. Zugleich beschreibt der nun vor­lie­gen­de Bericht selbst, dass zen­tra­le Struk­tur­re­for­men – dar­un­ter digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on, Ambu­lan­ti­sie­rung und bes­se­re Koor­di­na­ti­on der Pati­en­ten­we­ge – bis­lang noch nicht in vol­lem Maße wirk­sam gewor­den sind. Dar­aus folgt: Kurz­fris­ti­ge Kon­so­li­die­rung dür­fen laut dem Bünd­nis nicht so umge­setzt wer­den, dass genau jene Refor­men gebremst wer­den, die für lang­fris­ti­ge Effi­zi­enz und Ver­sor­gungs­qua­li­tät ent­schei­dend sind.

Für die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung gilt aus Sicht des Bünd­nis­ses: Sie ist kein belie­big stan­dar­di­sier­ba­rer Sach­leis­tungs­be­reich. Sie ist Teil einer qua­li­täts­ge­si­cher­ten Ver­sor­gung, in der Medi­zin­pro­duk­te, Fach­leis­tung, indi­vi­du­el­le Anpas­sung und Nach­sor­ge zusam­men­wir­ken. Qua­li­tät ent­steht hier nicht allein über das ein­ge­setz­te Medi­zin­pro­dukt, son­dern im Zusam­men­spiel von Indi­ka­ti­on, Aus­wahl, Anpas­sung, Bera­tung, Ein­wei­sung, Nach­sor­ge und Ver­sor­gungs­er­folg im Alltag.

Zugleich zei­ge der Bericht, dass die eigent­li­chen Effi­zi­enz­re­ser­ven nicht pri­mär in der Kür­zung not­wen­di­ger Ver­sor­gungs­leis­tun­gen lie­gen, son­dern in bes­se­ren Daten, pra­xis­taug­li­cher Digi­ta­li­sie­rung und effi­zi­en­te­ren Pro­zes­sen. Die Kom­mis­si­on for­dert selbst reprä­sen­ta­ti­ve Kos­ten­er­he­bun­gen, beschreibt digi­ta­le Effi­zi­enz­po­ten­zia­le und kri­ti­siert his­to­risch über­kom­me­ne Prüf­we­ge, die unter heu­ti­gen digi­ta­len Bedin­gun­gen nicht mehr zeit­ge­mäß sind.

Aus Sicht von WvD muss dar­aus jetzt eine ver­bind­li­che Umset­zungs­agen­da der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on fol­gen: weni­ger Medi­en­brü­che, weni­ger Dop­pel­pro­zes­se, mehr digi­ta­le Pro­zess­si­cher­heit und schnel­le­re Über­füh­rung erprob­ter Lösun­gen in die Regel­ver­sor­gung. Die Kon­zep­te lägen bereits vor.

Euro­com for­dert Augenmaß

Die Bilanz von Euro­com-Geschäfts­füh­re­rin Oda Hage­mei­er fällt ähn­lich ernüch­ternd aus: „Ins­ge­samt scheint der Kom­mis­si­on das Spar­po­ten­zi­al als Maß­stab abhan­den­ge­kom­men zu sein. Aus­schrei­bun­gen für Hilfs­mit­tel hat­ten schon in der Ver­gan­gen­heit kei­nen brei­ten Spar­ef­fekt. Und bei den DiGA liegt der Aus­ga­ben­an­teil ange­sichts der rund 352 Mil­li­ar­den GKV-Gesamt­aus­ga­ben bei unter einem Pro­mil­le. Bei­de Posi­tio­nen fal­len im Ver­gleich zu gro­ßen Kos­ten­trei­bern kaum ins Gewicht. Gleich­zei­tig ris­kiert die Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit Qua­li­täts­ein­bu­ßen und Inno­va­ti­ons­hem­mung – und damit eine Ver­schlech­te­rung der Ver­sor­gung gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ter Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Wir appel­lie­ren an Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rin War­ken, bei der Bewer­tung und Umset­zung der Emp­feh­lun­gen Augen­maß anzu­le­gen. Aus­schrei­bun­gen gehö­ren auf jeden Fall nicht dazu. Wir brin­gen uns wei­ter­hin lösungs­ori­en­tiert in den poli­ti­schen Dia­log ein.“

„Wenn sich Ent­las­sun­gen ver­zö­gern, weil die Ver­sor­gung durch ver­schie­de­ne, schwer zu koor­di­nie­ren­de Akteu­re orga­ni­siert wer­den muss statt durch orts­na­he Struk­tu­ren aus einer Hand, ent­ste­hen sofort Mehr­kos­ten“, erklärt Dr. Son­ja Schai­b­le, Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de der Sani­täts­haus Aktu­ell AG. Ein zusätz­li­cher Tag im Kran­ken­haus kos­tet im Schnitt über 1.000 Euro, rech­net der Leis­tungs­er­brin­ger­ver­band vor. Dem gegen­über stün­den Hilfs­mit­tel, die über Jah­re genutzt wer­den und ver­gleichs­wei­se gerin­ge Kos­ten verursachen.

Kri­tisch bewer­tet die Sani­täts­haus Aktu­ell AG daher auch die von der Finanz­kom­mis­si­on her­an­ge­zo­ge­ne Stu­die von Atel­la und Deca­ro­lis aus dem Jahr 2019. Die­se unter­sucht Effek­te von Aus­schrei­bun­gen im Kran­ken­haus­be­reich bei Implan­ta­ten. „Die Ergeb­nis­se las­sen sich nicht auf die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung über­tra­gen. Hier geht es nicht um einen rei­nen Pro­dukt­ein­kauf für Fach­krei­se, son­dern um einen kom­ple­xen Ver­sor­gungs­pro­zess im häus­li­chen Umfeld – ein Zusam­men­spiel aus Dienst­leis­tung, Betreu­ung und funk­tio­nie­ren­den Abläu­fen im All­tag der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten“, erklärt Anja Faber-Dry­ga­la, Pro­ku­ris­tin der Sani­täts­haus Aktu­ell AG.

Die im Bericht ange­spro­che­nen Instru­men­te, unter ande­rem im Bereich der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, wer­den im wei­te­ren Ver­lauf dif­fe­ren­ziert zu betrach­ten sein, heißt es sei­tens des Ver­ban­des Ver­sor­gungs­qua­li­tät Home­ca­re (VVHC). Ent­schei­dend sei, inwie­weit zukünf­ti­ge Reform­an­sät­ze die Ver­sor­gungs­rea­li­tät adäquat abbil­den und bestehen­de, bewähr­te bzw. wei­ter zu ent­wi­ckeln­de ambu­lan­te Struk­tu­ren berück­sich­ti­gen und för­dern. In der Ver­band­mit­tel­ver­sor­gung bleibt die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men abzu­war­ten. Der VVHC setzt sich wei­ter­hin, wie auch im gesam­ten Hilfs­mit­tel­be­reich, für ver­trag­li­che Lösun­gen im Rah­men von Ver­hand­lun­gen nach § 127 SGB V ein, um eine qua­li­täts­ge­si­cher­te, bedarfs­ge­rech­te und regio­na­le Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Bei der mög­li­chen Aus­ge­stal­tung von Fest­be­trä­gen und wei­te­ren Steue­rungs­in­stru­men­ten wird es dar­auf ankom­men, eine trag­fä­hi­ge Balan­ce zwi­schen Wirt­schaft­lich­keit und Ver­sor­gungs­qua­li­tät sicher­zu­stel­len. Zugleich ver­weist der VVHC auf die Bedeu­tung struk­tu­rel­ler Wei­ter­ent­wick­lun­gen und Stär­kung eines ambu­lan­ten Ver­sor­gungs­sys­tems. Die kon­se­quen­te Nut­zung digi­ta­ler Pro­zes­se, der Abbau büro­kra­ti­scher Hür­den sowie eine ver­bes­ser­te sek­toren­über­grei­fen­de Koor­di­na­ti­on kön­nen Gesund­heits­kos­ten ein­spa­ren, zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung bei­tra­gen und gleich­zei­tig die Qua­li­tät der Ver­sor­gung stär­ken. Der Ver­band wird die wei­te­ren poli­ti­schen Bera­tun­gen auf­merk­sam beglei­ten und sich wei­ter­hin kon­struk­tiv in den Gesetz­ge­bungs­pro­zess einbringen.

„Der Bericht setzt wich­ti­ge Impul­se für die wei­te­re Dis­kus­si­on. Für eine nach­hal­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung der Ver­sor­gung wird es dar­auf ankom­men, die vor­han­de­nen struk­tu­rel­len Poten­zia­le kon­se­quent zu nut­zen und bestehen­de Qua­li­täts­an­sät­ze gezielt wei­ter­zu­ent­wi­ckeln“, so Nor­bert Bert­ram, Geschäfts­füh­rer des VVHC e. V.

Nicht mehr aus­ge­ben, als einnehmen!

Oli­ver Blatt, Vor­stands­vor­sit­zen­der des GKV-Spit­zen­ver­ban­des, kom­men­tier­te den Bericht unter ande­rem so: „Es ist rich­tig und not­wen­dig, dass die Finanz­kom­mis­si­on alle gro­ßen Ver­sor­gungs­be­rei­che in den Blick genom­men hat. Dem folgt auch der Ansatz, die Aus­ga­ben­ent­wick­lung an die Ent­wick­lung der Ein­nah­men zu kop­peln. Dies ist, so mei­ne fes­te Über­zeu­gung, genau der rich­ti­ge Weg. Die Kran­ken­kas­sen dür­fen nicht län­ger gezwun­gen sein, mehr Geld aus­zu­ge­ben, als sie ein­neh­men. Wir haben stei­gen­de Ein­nah­men und kön­nen damit in einem ange­mes­se­nen Rah­men auch stei­gen­de Aus­ga­ben finanzieren.“

Auch Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen mel­de­ten sich zu Wort. „Die Kom­mis­si­on hat gelie­fert, jetzt ist die Regie­rung am Zug. Sie darf kei­ne Zeit ver­lie­ren, wenn die Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge zum Jah­res­wech­sel sta­bil blei­ben sol­len“ sag­te Dr. Jens Baas, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se (TK). Aus Sicht von BIG direkt gesund sei aus­rei­chend Geld im Sys­tem vor­han­den, es müs­se jedoch bes­ser und ziel­ge­rich­te­ter ein­ge­setzt wer­den. Ent­spre­chend sei­en vor allem Refor­men not­wen­dig, die die Effi­zi­enz des Sys­tems ins­ge­samt erhö­hen. „Die nun vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men kön­nen daher nur ein ers­ter Schritt sein. Ent­schei­dend wird nun sein, dass die Vor­schlä­ge der Finanz­kom­mis­si­on im wei­te­ren poli­ti­schen Pro­zess nicht zer­rie­ben und ver­wäs­sert wer­den – weder durch Ein­zel­in­ter­es­sen von Lob­by­grup­pen noch durch partei­politische Gegen­sät­ze inner­halb der Koali­ti­on. Das Gesund­heits­sys­tem braucht jetzt kla­re, kon­se­quen­te Ent­schei­dun­gen. Halb­her­zi­ge Kom­pro­mis­se kön­nen wir uns ange­sichts der finan­zi­el­len Lage nicht leis­ten. Und dann set­zen wir dar­auf, dass der zwei­te Bericht der Kommis­sion zu den tief­grei­fen­den Struktur­reformen eben­so muti­ge Vor­schlä­ge ent­hal­ten wird“, sagt Mar­kus Bäu­mer, stell­ver­tre­ten­der Vorstandsvorsitzender.

Gesund­heits­mi­nis­te­rin War­ken beton­te im Rah­men der Pres­se­kon­fe­renz in Ber­lin, dass die Reform­vor­schlä­ge nun die Basis für die Poli­tik sei­en, um die Rah­men­be­din­gun­gen ent­spre­chend anzu­pas­sen, um die Finan­zen im ers­ten Schritt kurz- und mit­tel­fris­tig zu sta­bi­li­sie­ren. Mitt­ler­wei­le ist auch bekannt, wie zügig die Bun­des­re­gie­rung die Umset­zun­gen der Refor­men anstrebt. Bereits am 29. April soll aus dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um ein Refe­ren­ten­ent­wurf vor­ge­legt wer­den zur Dis­kus­si­on im Deut­schen Bun­des­tag. War­ken kün­dig­te in einer neu­en Pres­se­kon­fe­renz an, dass dort drei Vier­tel der 66 Emp­feh­lun­gen der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit umge­setzt wer­den soll. Um wel­che es sich dabei kon­kret han­delt, ist noch nicht publik. Es wird ver­mu­tet, dass Maß­nah­men wie eine Erhö­hung des Eigen­an­teils auf min­des­tens 7,50 Euro bis höchs­tens 15 Euro umge­setzt werden.

 

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