So lässt sich die Pressekonferenz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und den Vorsitzenden der Finanzkommission Gesundheit Ende März zusammenfassen, bei der die Kommission 66 Reformempfehlungen zur Stabilisierung der Finanzierung vorstellte. „Die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sind der Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu“, so die Gesundheitsministerin.
Aus Sicht der Hilfsmittelleistungserbringer ist vor allem die angedachte Rückkehr zu Ausschreibungen für ausgewählte Hilfsmittel mit einem hohen Standardisierungsgrad interessant. Dabei sollen sowohl der Preis als auch dezidierte Qualitätskriterien miteinbezogen werden. „Eine unterschiedliche Auslegung von Qualitätskriterien sollte dabei vermieden werden“, heißt es in dem Bericht und weiter „und die Nicht-Erfüllung von Mindestkriterien dabei ein Ausschlusskriterium darstellen.“ Alternativ könnte auch eine Ausweitung der Produktgruppen mit Festbeträgen in Betracht gezogen werden.
Die Kommission empfiehlt die Wiedereinführung der Ausschreibungen, weil sie – laut Kommissionsbericht – ein Einsparpotential von 350 Millionen Euro jährlich ausgemacht hat. Durch die Wiedereinführung erwarten sie im ersten Jahr, also 2027, noch nicht den vollen Effekt der Maßnahme, rechnen aber mit einer Summe von 270 Millionen Euro.
Weitere Maßnahmen, die nach jetzigem Stand die Hilfsmittelbranche tangieren könnten, sind die Steigungen bei der Vergütung von Hilfsmittelerbringern. Das bedeutet, dass die neu zu vereinbarenden Vergütungen in den Rahmenverträgen und Einzelvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern höchstens bis zur Grundlohnrate ansteigen dürfen, abzüglich eines Abschlags von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029.
Außerdem soll die Zuzahlungsbegrenzung um 50 Prozent steigen, das bedeutet, dass Zuzahlungen künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro betragen und dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt sind.
Eine Reduzierung – und damit Vereinheitlichung – des Umsatzsteuersatzes auf Hilfsmittel und Medizinprodukte, wie viele Verbände aus der Medizintechnik und der Orthopädie-Technik in der jüngsten Vergangenheit gefordert hatten, wird dagegen von der Kommission nicht empfohlen.
„Wir werden die heute von der Finanzkommission Gesundheit vorgestellten Empfehlungen zu Ausschreibungen und Festbeträgen sehr genau und differenziert prüfen“, erklärt BIV-OT-Präsident Alf Reuter zu den veröffentlichten Reformplänen. Entscheidend sei dabei, dass die Kommission selbst die Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich ausdrücklich der Kategorie B zuordnet. Sie bewerte diese Maßnahme also gerade nicht als unproblematisches Wirtschaftlichkeitsinstrument, sondern weist selbst auf unsichere oder potenziell negative Auswirkungen auf Qualität, Zugang und Verteilungsgerechtigkeit hin. Das ist ein wichtiger Maßstab für die politische Bewertung.
„Genau deshalb darf es jetzt keine vorschnellen Schlussfolgerungen geben. Wer in der Hilfsmittelversorgung zu schnell und zu kurzfristig sparen will, riskiert erhebliche Folgekosten“, betont Reuter. „Einsparungen zulasten von Qualität, Versorgungskompetenz, Versorgungssicherheit und wohnortnaher Versorgung wären ein kardinaler Fehler.“ Denn damit würden am Ende gerade jene Effizienzreserven geschwächt, die für mehr Ambulantisierung, bessere Patientenführung und eine wirtschaftlichere Versorgung in den großen Ausgabenblöcken dringend gebraucht werden. Die Finanzkommission benennt selbst, dass frühere Ausschreibungsmodelle mit Qualitätseinbußen, regionalen Versorgungslücken, eingeschränkter Wahlfreiheit, mangelnder Transparenz und unzureichenden Qualitätsprüfungen verbunden waren. Diese Erfahrungen dürfen sich nicht wiederholen, fordert der BIV-OT.
„Unsere Bewertung fällt deshalb bewusst differenziert aus: Wirtschaftlichkeit ist richtig und notwendig. Dennoch dürfen kurzfristige Einsparungen nicht zulasten der Versorgungsrealität organisiert werden“, so Reuter abschließend. Eine ausführliche Stellungnahme des Bundesinnungsverbandes dazu folgt.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kommentierte den Bericht unter anderem so: „Es ist richtig und notwendig, dass die Finanzkommission alle großen Versorgungsbereiche in den Blick genommen hat. Dem folgt auch der Ansatz, die Ausgabenentwicklung an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln. Dies ist, so meine feste Überzeugung, genau der richtige Weg. Die Krankenkassen dürfen nicht länger gezwungen sein, mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen. Wir haben steigende Einnahmen und können damit in einem angemessenen Rahmen auch steigende Ausgaben finanzieren.“
Gesundheitsministerin Warken betonte im Rahmen der Pressekonferenz in Berlin, dass die Reformvorschläge nun die Basis für die Politik seien, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen und im ersten Schritt die Finanzen kurz- und mittelfristig zu stabilisieren. Bis zum Jahresende wird ein weiterer Bericht der Finanzkommission Gesundheit erwartet.


