Kom­men die Aus­schrei­bun­gen zurück?

Der Patient deutsches Gesundheitswesen bekommt eine Finanzdiät verschrieben.

So lässt sich die Pres­se­kon­fe­renz von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rin Nina War­ken und den Vor­sit­zen­den der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit Ende März zusam­men­fas­sen, bei der die Kom­mis­si­on 66 Reform­emp­feh­lun­gen zur Sta­bi­li­sie­rung der Finan­zie­rung vor­stell­te. „Die Emp­feh­lun­gen der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit sind der Beginn der bis­her umfas­sends­ten Reform der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Ohne ent­schlos­se­nes Han­deln steu­ern wir auf ein his­to­ri­sches Finanz­de­fi­zit der Kran­ken­kas­sen von über 40 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2030 zu“, so die Gesundheitsministerin.

Aus Sicht der Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger ist vor allem die ange­dach­te Rück­kehr zu Aus­schrei­bun­gen für aus­ge­wähl­te Hilfs­mit­tel mit einem hohen Stan­dar­di­sie­rungs­grad inter­es­sant. Dabei sol­len sowohl der Preis als auch dezi­dier­te Qua­li­täts­kri­te­ri­en mit­ein­be­zo­gen wer­den. „Eine unter­schied­li­che Aus­le­gung von Qua­li­täts­kri­te­ri­en soll­te dabei ver­mie­den wer­den“, heißt es in dem Bericht und wei­ter „und die Nicht-Erfül­lung von Min­dest­kri­te­ri­en dabei ein Aus­schluss­kri­te­ri­um dar­stel­len.“ Alter­na­tiv könn­te auch eine Aus­wei­tung der Pro­dukt­grup­pen mit Fest­be­trä­gen in Betracht gezo­gen werden.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt die Wie­der­ein­füh­rung der Aus­schrei­bun­gen, weil sie – laut Kom­mis­si­ons­be­richt – ein Ein­spar­po­ten­ti­al von 350 Mil­lio­nen Euro jähr­lich aus­ge­macht hat. Durch die Wie­der­ein­füh­rung erwar­ten sie im ers­ten Jahr, also 2027, noch nicht den vol­len Effekt der Maß­nah­me, rech­nen aber mit einer Sum­me von 270 Mil­lio­nen Euro.

Wei­te­re Maß­nah­men, die nach jet­zi­gem Stand die Hilfs­mit­tel­bran­che tan­gie­ren könn­ten, sind die Stei­gun­gen bei der Ver­gü­tung von Hilfs­mit­tel­er­brin­gern. Das bedeu­tet, dass die neu zu ver­ein­ba­ren­den Ver­gü­tun­gen in den Rah­men­ver­trä­gen und Ein­zel­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Kran­ken­kas­sen und Leis­tungs­er­brin­gern höchs­tens bis zur Grund­lohn­ra­te anstei­gen dür­fen, abzüg­lich eines Abschlags von einem Pro­zent­punkt für die Jah­re 2027 bis 2029.

Außer­dem soll die Zuzah­lungs­be­gren­zung um 50 Pro­zent stei­gen, das bedeu­tet, dass Zuzah­lun­gen künf­tig min­des­tens 7,50 Euro und höchs­tens 15 Euro betra­gen und dyna­misch an die Grund­lohn­ra­te gekop­pelt sind.

Eine Redu­zie­rung – und damit Ver­ein­heit­li­chung –  des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Hilfs­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te, wie vie­le Ver­bän­de aus der Medi­zin­tech­nik und der Ortho­pä­die-Tech­nik in der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit gefor­dert hat­ten, wird dage­gen von der Kom­mis­si­on nicht empfohlen.

„Wir wer­den die heu­te von der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit vor­ge­stell­ten Emp­feh­lun­gen zu Aus­schrei­bun­gen und Fest­be­trä­gen sehr genau und dif­fe­ren­ziert prü­fen“, erklärt BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reu­ter zu den ver­öf­fent­lich­ten Reform­plä­nen. Ent­schei­dend sei dabei, dass die Kom­mis­si­on selbst die Wie­der­ein­füh­rung von Aus­schrei­bun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich aus­drück­lich der Kate­go­rie B zuord­net. Sie bewer­te die­se Maß­nah­me also gera­de nicht als unpro­ble­ma­ti­sches Wirt­schaft­lich­keits­in­stru­ment, son­dern weist selbst auf unsi­che­re oder poten­zi­ell nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Qua­li­tät, Zugang und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit hin. Das ist ein wich­ti­ger Maß­stab für die poli­ti­sche Bewertung.

„Genau des­halb darf es jetzt kei­ne vor­schnel­len Schluss­fol­ge­run­gen geben. Wer in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zu schnell und zu kurz­fris­tig spa­ren will, ris­kiert erheb­li­che Fol­ge­kos­ten“, betont Reu­ter. „Ein­spa­run­gen zulas­ten von Qua­li­tät, Ver­sor­gungs­kom­pe­tenz, Ver­sor­gungs­si­cher­heit und wohn­ort­na­her Ver­sor­gung wären ein kar­di­na­ler Feh­ler.“ Denn damit wür­den am Ende gera­de jene Effi­zi­enz­re­ser­ven geschwächt, die für mehr Ambu­lan­ti­sie­rung, bes­se­re Pati­en­ten­füh­rung und eine wirt­schaft­li­che­re Ver­sor­gung in den gro­ßen Aus­ga­ben­blö­cken drin­gend gebraucht wer­den. Die Finanz­kom­mis­si­on benennt selbst, dass frü­he­re Aus­schrei­bungs­mo­del­le mit Qua­li­täts­ein­bu­ßen, regio­na­len Ver­sor­gungs­lü­cken, ein­ge­schränk­ter Wahl­frei­heit, man­geln­der Trans­pa­renz und unzu­rei­chen­den Qua­li­täts­prü­fun­gen ver­bun­den waren. Die­se Erfah­run­gen dür­fen sich nicht wie­der­ho­len, for­dert der BIV-OT.

„Unse­re Bewer­tung fällt des­halb bewusst dif­fe­ren­ziert aus: Wirt­schaft­lich­keit ist rich­tig und not­wen­dig. Den­noch dür­fen kurz­fris­ti­ge Ein­spa­run­gen nicht zulas­ten der Ver­sor­gungs­rea­li­tät orga­ni­siert wer­den“, so Reu­ter abschlie­ßend. Eine aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des dazu folgt.

Oli­ver Blatt, Vor­stands­vor­sit­zen­der des GKV-Spit­zen­ver­ban­des, kom­men­tier­te den Bericht unter ande­rem so: „Es ist rich­tig und not­wen­dig, dass die Finanz­kom­mis­si­on alle gro­ßen Ver­sor­gungs­be­rei­che in den Blick genom­men hat. Dem folgt auch der Ansatz, die Aus­ga­ben­ent­wick­lung an die Ent­wick­lung der Ein­nah­men zu kop­peln. Dies ist, so mei­ne fes­te Über­zeu­gung, genau der rich­ti­ge Weg. Die Kran­ken­kas­sen dür­fen nicht län­ger gezwun­gen sein, mehr Geld aus­zu­ge­ben, als sie ein­neh­men. Wir haben stei­gen­de Ein­nah­men und kön­nen damit in einem ange­mes­se­nen Rah­men auch stei­gen­de Aus­ga­ben finanzieren.“

Gesund­heits­mi­nis­te­rin War­ken beton­te im Rah­men der Pres­se­kon­fe­renz in Ber­lin, dass die Reform­vor­schlä­ge nun die Basis für die Poli­tik sei­en, die Rah­men­be­din­gun­gen ent­spre­chend anzu­pas­sen und im ers­ten Schritt die Finan­zen kurz- und mit­tel­fris­tig zu sta­bi­li­sie­ren. Bis zum Jah­res­en­de wird ein wei­te­rer Bericht der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit erwartet.

 

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